Erwerbsloser enthüllt Missbrauch kommunaler Subventionen bei sozialer Einrichtung in Unna / Überprüfung eines möglichen Eintritts einer Sperrzeit

26 Jul

Einer meiner Leser, einem Erwerbslosen wurde ein spezielles kommunales Förderprogramm mit dem Namen Arbeit für Langzeitarbeitslose (AfL) angeboten. Dabei handelte es sich um eine Arbeitsgelegenheit nach der Entgeltvariante, welche zunächst eine sechs monatige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Vollzeit bei einer sozialen Einrichtung in Unna vorsah. Zu den Aufgaben sollte der Außendienst mit eigenem PKW und der Bürodienst gehören. Das Gehalt wurde an einen Bundesangestelltentarif (BAT) angelehnt und entsprach zu dem Zeitpunkt und der Stufe ungefähr 1.400 Euro brutto je Monat.

Mein Leser willigte sofort ein machte jedoch unverzüglich darauf aufmerksam, daß sein PKW zu dem Zeitpunkt nicht verkehrstüchtig sei.  Vom Sozialamt hieß es, daß er die Sache nicht von seinem PKW abhängig machen solle und man schon eine Lösung finden würde. Innerhalb des Vorstellungsgespräches versicherte man ihm selbiges und er solle die Arbeit vorerst im Büro mit dem Telefondienst beginnen. Der Arbeitsvertrag sollte am ersten Arbeitstag geschlossen werden, was jedoch nicht geschah. Die erste Woche saß mein Leser untätig und gelangweilt im Büro, die Praktikantin ebenfalls total entnervt gesellte sich zu ihm. Auch zwei Sozialarbeiter hatten wohl nichts besseres zu tun und gesellten sich abwechselnd zu den beiden ins Büro. Kurz darauf wurde der Praktikantin gesagt, daß sie sich nach einem anderen Praktikumsplatz bemühen sollte und meinem Leser sagte man, daß er sich ein Computerspiel auf dem Büro-PC installieren könne. Er erkundigte sich noch einmal nach dem Arbeitsvertrag und der zugesagten Lösung für die Mobilität zur Wahrnehmung des Außendienstes, stattdessen bot man ihm das Du an.

In der zweiten Woche erschien die Chefin in den Geschäftsräumen der sozialen Einrichtung und mein Leser erkundigte sich bei ihr, wie es denn nun weitergehen solle, so ohne Arbeit im Büro und ohne PKW zur Ausübung des Außendienstes und ganz nebenbei so ohne Arbeitsvertrag. Die Chefin soll gesagt haben, daß mein Leser „mal auf dem Teppich bleiben solle“ und ist zusammen mit den beiden Sozialarbeitern in ihrem Büro verschwunden, um einen neu erstandenen Flachbildschirm zu bewundern.  Danach erschienen die beiden Sozialarbeiter in dem Büro meines Lesers und kündigten ihm das Arbeitsverhältnis, welches ohne Arbeitsvertrag nie bestanden hatte und schickten ihm eine Gehaltsabrechnung zu.

Mein Leser informierte seinen Fallmanager und den Kreis Unna schriftlich über den Missbrauch kommunaler Subventionen und erhielt danach einen Brief per Post vom Arbeitsamt mit Hinweis auf Prüfung eines möglichen Eintritts einer Sperrzeit (Leistungskürzung per Sanktionsbescheid), welche jedoch nie erfolgte. Die kommunalen Subventionen an die soziale Einrichtung sollen gestoppt worden sein. Die soziale Einrichtung bestreitet, daß der Vorfall sich so zugetragen hätte. Der Fallmanager, den mein Leser noch während seiner „Arbeitszeit“ über die Verhältnisse innerhalb der sozialen Einrichtung informierte, verweigerte meinem Leser für alle Zukunft jegliche Kontaktaufnahme.