Ich beziehe mich auf die Antwort der Presseanfrage von Wake News Radio an die Agentur für Arbeit wegen der unmenschlichen Sanktionspraktiken gegen Hartz-IV Leistungsbezieher
Eine super Arbeit, die Du da machst Detlev! Hätte ich nicht erwartet, daß die Agentur für Arbeit überhaupt reagiert. Glückwunsch!
4% sollen also sanktioniert sein. Das ist wieder nur die halbe Wahrheit. 2011 hatte die Agentur für Arbeit 700.000 Sperrzeiten verhängt. Bei rund 10 Millionen Leistungsberechtigten sind das 7% und nicht 4%.
Die Leistung eines Fallmanagers wird anhand seiner Sanktionsquote festgestellt. Ein durchschnittlicher Fallmanager kommt auf rund 7% (also Bundesdurchschnitt).
Wenn das wahr ist, was ich von einem Whistleblower der Agentur für Arbeit Unna gehört habe, wird im hauseigenen Intranet des Computerverbundsystems der ARGEN/Jobcenter über die Sanktionsquote der Fallmanager eine Top40 bzw. Flop40 geführt, welche der Mitarbeiter-Motivation dienen soll. Welcher Mitarbeiter will schon das Schlußlicht sein?
Also auch Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern. Mobbing unter den Mitarbeitern und Mobbing von oben genannt Bossing, wenn es mit der Sanktionsquote nicht so hinhaut.
Sehr gute bis gute Fallmanager mit hohen Sanktionsquoten werden dann auch mal wo anders gerne eingsetzt, um besonders hartneckige „Kunden“ über Sanktionen zu „disziplinieren“.
Außerdem verfügen die Widerspruchsstellen der Jobcenter über ausgezeichnete Juristen, welche das SGB-II ähnlich frei interpretieren, wie schon die Interne Arbeitshilfe für die Mitarbeiter der Jobcenter gezeigt hat.
Das viele Paragraphen des SGB-II nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind, besonders die Eingliederungsvereinbarungen ersatzweise als Verwaltungsakt interessiert weder die Juristen der Jobcenter noch deren Mitarbeiter und auch nicht die meisten Sozialgerichte.