Sozialgerichte verschicken Beschlüsse und Urteile ohne handschriftliche Unterschrift der Richter

6 Mär

In dem recht interessanten und laufenden Verfahren eines klagenden Empfängers von Leistungen nach dem SGB-II,  der sich gegen die Verletzung von SGB und GG durch das Jobcenter und die Sozialgerichte wehrt, worüber ich am 10. Februar 2013 hier berichtete, ist nachträglich bekannt geworden, daß die bereits gefällten Beschlüsse beim Sozialgericht Dortmund respektive Landessozialgericht NRW Essen nicht handschriftlich durch die Richter unterschrieben worden sind.  Somit haben die Beschlüsse keine rechtliche Wirkung entfalten können. Die Sozialgerichte sind mangels ordnungsgemäßer Unterschriften durch die Richter mit ihren SGB-widrigen und GG-widrigen Beschlüssen nicht grundgesetzwidrig geworden und brauchen daher keine Schadensersatzklagen seitens des Klägers mehr fürchten.

Nicht aus dem Schneider hingegen ist die Mitarbeiterin des Jobcenters, welche den Eingliederungsverwaltungsakt mit ihrer handschriftlichen Unterschrift unterschrieben hat.  Da das Jobcenter keine Haftung für ihre Mitarbeiter übernimmt, hat der Kläger jetzt rechtliche Schritte in Gestalt einer Unterlassung einschließlich Schadensersatz und Kostennote wegen mißbräuchlichem Erlassens eines unnötigen Eingliederungsverwaltungsaktes mit Einschränkung seiner Grundrechte gegen die Mitarbeiterin persönlich angekündigt.

Sollte dieses Beispiel Schule machen so wird es für die ARGEn und Jobcenter in den nächsten Wochen sehr ungemütlich und schwierig werden entsprechende Mitarbeiter (Fallmanager) zu finden, welche noch dazu bereit sind auf ihrem Namen Eingliederungsverwaltungsakte zu unterschreiben.

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