Basel I, II, III (Eigenkapitalvorschriften) für Dummies

21 Mär

Dem Banker ist es erlaubt zum Nicht-Banker zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nicht-Bankers ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten Banker, der es sich sichern kann.

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