Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)

10 Jul

Dieser Artikel wurde zuletzt am 21.02.2020 um 18:03:24 MEZ überarbeitet.

 

 

V O R W O R T

Nie wieder sinnlose Hartz-IV „Disziplinierungs“-Maßnahmen, wie sechs Monate in Vollzeit in einer Übungsfirma in Hamburg mit Waren aus Plastik und „Palim-Palim“-Kaufmannsladen  spielen. Dazu der Artikel eines Matrix-Mediums über diese unglaubliche und alltägliche Praxis.  Ein Erwerbsloser war darüber so unglücklich, daß er bereits eine amüsante Beichte abgegeben hat. Ein weiterer Artikel belegt die scharfe Kritik des Bundesrechnungshofes „Planlose Kurse, die weder zielgerichtet sind noch Rücksicht auf die Belange der Leistungsberechtigten nehmen.“ Mit diesem Leitfaden erfährst Du in fünf ausführlichen Schritten, wie Du überhaupt gar keine Hartz IV-Maßnahmen mehr machen brauchst. Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob Du per Eingliederungsverwaltungsakt vom Jobcenter zwangsverpflichtet wurdest oder Du aus Unwissenheit oder Schusseligkeit eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, die Dich dazu verdonnert hat. Klappt bei jeder Art von Maßnahme und das heißt für Dich auch:

Nie wieder …

6-monatige 1-Euro-Jobs in Vollzeit
6-monatige Bewerbungstrainings-Maßnahmen in Vollzeit
6-monatige „Fortbildungs“-Maßnahmen bei Übungsfirmen in Vollzeit
6-monatige „Qualifizierungs“-Maßnahmen ohne IHK-Zertifikat in Vollzeit
6-monatige „Beschäftigungs-Therapien“ AKTIV 50 Plus / 60 Plus in Vollzeit

Wer von Euch aus gesundheitlichen Gründen keine Kraft mehr hat diesen langen Artikel zu lesen, dem kann ich auch helfen. Springt bitte sofort zum Notfallschritt, hier auf dieser Seite zwischen Schritt 5 und Schritt 6 zu finden.

 

N A C H W O R T

Menschen, die sich daran erquicken können mit einer gewissen Art von innerer Arroganz und Schadenfreude die Unwissenheit und Inkompetenz der Mitarbeiter der Jobcenter und Maßnahmeträger für sich zu nutzen, um ungestraft einer Bildungsmaßnahme fernzubleiben, um seine persönliche Freiheit zu behalten, anstatt in einer Verwahranstalt seine wertvolle Lebenszeit sinnlos abzusitzen, ist dieser ausführliche und humorvolle Leitfaden gedacht. Doch Achtung! Das Wissen in diesem Leitfaden übersteigt jenes eines Arbeitsvermittlers oder Fallmanagers des Jobcenters oder Mitarbeiters eines Maßnahmeträgers bei vorsichtiger Schätzung, um das 10.000 fache. Nutze es deshalb weise und bleib stets freundlich zu allen Menschen und Du wirst für immer zu den sanktionsfreien Erwerbslosen gehören. Habe keine Angst und teile das Wissen mit unseren lieben Mitmenschen damit das Ausbeuter-System der Menschenschinder-Sekte und das Sanktions-Terror-Regime aus Nürnberg möglichst rasch, wie ein Kartenhaus, in sich zusammen fallen kann.

 

 

S C H R I T T  0
Zwei mögliche Wege gegen Hartz IV-Maßnahmen vorzugehen

Der erste Weg beschreibt den Weg, der hauptsächlich von Erwerbslosenforen empfohlen wird, nämlich mit Widerspruch und Klage gegen die verhängte Maßnahme vorzugehen. Bevor Ihr gleich in Panik verfallt, weil Ihr eine Zuweisung zu einer Maßnahme per Eingliederungsverwaltungsakt vom Jobcenter erhalten habt, ist erst einmal zu prüfen ob dieser Eingliederungsverwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Denn viele Arbeitsvermittler und Fallmanager sind heutzutage mittlerweile einfach schlicht weg zu blöd, rechtmäßige Eingliederungsverwaltungsakte oder rechtmäßige Eingliederungsvereinbarungen zu schreiben, um Leistungsempfänger einer „Bildungsmaßnahme“ zuzuweisen. Sozialrichter predigen daher schon seit etlichen Jahren immer wieder vergeblich : Ohne einen qualifizierten Fallmanager kein Profiling des Erwerbslosen. Ohne Profiling, kein individuelles Eingliederungskonzept. Ohne individuelles Eingliederungskonzept keine Eingliederungsvereinbarung. Ohne Eingliederungsvereinbarung keine Maßnahme. Ohne Unterschrift des Erwerbslosen auf dem Maßnahmevertrag keine Maßnahme. Und ohne ein individuelles Eingliederungskonzept kann kein Maßnahmeträger die Maßnahme mit dem Jobcenter überhaupt abrechnen, weil nicht sichergestellt werden kann, ob die vermeintlichen Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe des Erwerbslosen vom Maßnahmeträger überhaupt beseitigt werden können. Ja, so ein Jobcenter-Mitarbeiter hat es schon schwer. Denn für einen Möchtegern-Maßnahme-Vermittler im Jobcenter ist es nämlich gar nicht so einfach eine rechtmäßige Zuweisung zu schreiben. Sind aber alle o.g. Voraussetzungen erfüllt, so beginnt der in der Regel übereifrige Jobcenter-Mitarbeiter von heute schon wieder damit die eigentlich rechtmäßige Zuweisung in einem Augenblick völliger geistiger Umnachtung durch das schlichte Kopieren & Einfügen vorgegebener Textbausteine in die Absurdität und in die Rechtswidrigkeit zu rücken. Fingierte Textbausteine, die die Hilfeleistung des „Förderns & Forderns“ pauschalieren anstatt diese individuell auf den jeweiligen in Betracht kommenden Maßnahmeteilnehmer zu konkretisieren führen nämlich nicht nur oft zu schallendem Gelächter bei den Sozialrichtern, weil diese Pauschalierungen nämlich alle rechtswidrig sind, sondern erfreuen sich aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit auch immer öfters wachsender Beliebtheit gerade bei den Erwerbslosen. Die oftmals nur sehr kurz gehaltenen Begründungen der Sozialrichter, warum die Zuweisung eines Fallmanagers rechtswidrig ist, offenbart dabei immer wieder nicht nur sehr anschaulich die absolut hervorstechende Einfallslosigkeit und besondere Geistesschlichtheit diverser Jobcenter-Mitarbeiter, sondern läßt zudem auch gleich wieder so manches Erwerbslosen-Herz höher schlagen; da der willkürlichen Tyrannei durch die Jobcenter mit sinnlosen Maßnahmen effektiver Einhalt geboten wird und die wertvolle Lebenszeit für die angenehmen und angemessenen Seiten des Berufsstandes eines Hartz IV-Empfängers wieder voll zur Verfügung gestellt werden, um sich beispielsweise bei strahlendem Sonnenschein in einem Cafe an einem Stück Erdbeer-Kuchen, Eierlikör-Sandkuchen oder einem Stück Schwarzwälderkirsch-Torte mit einem Milch-Cafe zu erquicken. Die „schönsten“ Rechtswidrigkeiten, die allesamt zu o.g. Freiheiten führen gibt es nun auch endlich völlig kostenfrei zum Ausschneiden und Sammeln, wie zum Beispiel: a) Nicht näher konkretisierte Bewerbungskostenübernahme bei Bewerbungsbemühungen; b) Nicht näher konkretisierte Maßnahme-Kostenzusage; c) Mangelnde Konkretisierung der Maßnahme (Flyer als Maßnahmebeschreibung ist nicht ausreichend); d) Verpflichtung zur Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge, die durch den Maßnahmeträger erfolgen; e) Fehlen des individuellen Eingliederungskonzeptes für die Maßnahme; f) Fehlen einer konkreten Maßnahme zur Eingliederung in die Wirtschaft (keine Simulation); g) Fehlende Begründung für einen Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt sollte immer das letzte Mittel der Wahl (ultima ratio) sein und erst dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Mittel versagt haben und voll ausgeschöpft worden sind. Anhand dieser Hürde scheitern fast alle Eingliederungsverwaltungsakte. Sollte sich herausstellen, daß der Leistungsempfänger noch nie ein fachgerechtes Profiling zur Emittlung seiner Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe durch einen dafür speziell geschulten Fallmanager erhalten hat, dann wurden die sogenannten anderen Mittel noch nicht voll ausgeschöpft und der Verwaltungsakt darf daher nicht zur Anwendung kommen, sprich der Eingliederungsverwaltungsakt ist sofort rechtswidrig. Wie diese unrechtmäßigen also rechtswidrigen Punkte auch noch gern getarnt werden, offenbart untenstehender verlinkter Artikel anhand einiger Beschlüsse/Urteile. Übrigens : Das Einfliessen eines einzigen der o.g. unrechtmäßigen Punkte a) bis g) in eine Eingliederungsvereinbarung hat zur Folge, daß diese ebenso rechtswidrig wird. Wir halten daher fest: Um mit einer Klage beim Sozialgericht erfolgreich gegen eine verhängte Maßnahme vorgehen zu können, setzt logischerweise zwingend voraus, daß entweder der Eingliederungsverwaltungsakt (Zuweisung) oder die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig sein müssen. Und wie wehrt man sich dann erfolgreich gegen Maßnahmen, die aus einem rechtmäßigen Eingliederungsverwaltungsakt (Zuweisung) oder einer rechtmäßigen Eingliederungsvereinbarung verhängt werden sollen? Dafür gibt es noch einen zweiten Weg, den ich jetzt als ultimative Lösung vorstellen möchte.

Der zweite Weg besteht darin nicht den rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakt oder die rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung selbst anzufechten, sondern direkt die Rechtmäßigkeit des noch abzuschliessenden Maßnahmevertrages mit all seinen Anlagen zu überprüfen und infrage zu stellen. Da nun der Fokus direkt auf dem Maßnahmevertrag liegt ist es auch unerheblich ob der Eingliederungsverwaltungsakt oder die Eingliederungsvereinbarung nun rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Um das herauszufinden, benötigt man noch nicht einmal einen Rechtsanwalt. Fast alle Maßnahmeträger können die in einer erstellten Eingliederungsvereinbarung oder die in einem erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt definierten Ziele gar nicht umsetzen und schreiben diese somit auch nicht in den Maßnahmevertrag. Dies ist aber für den Maßnahmeträger die Voraussetzung, um die staatlichen Subventionen für die Maßnahme zu erhalten. Ein definiertes Ziel für den Maßnahmevertrag wäre gewesen, explizit zu beschreiben durch welche geeigneten Tätigkeiten der Maßnahmeträger die vom Jobcenter festgestellten Handlungsbedarfe die vermeintlichen Vermittlungshemmnisse des Erwerbslosen überhaupt abbauen kann. Wie der Abbau der vermeintlichen Vermittlungshemmnisse individuell, wie eingangs erwähnt vom Bundesrechnungshof kritisiert und gefordert, nun realisiert werden könne, war weder telefonisch noch schriftlich beim Maßnahmeträger in Erfahrung zu bringen. Wenn man allerdings persönlich dann noch auf die Herausgabe der kompletten Maßnahmeunterlagen besteht, damit ein Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht den Maßnahmevertrag auf Rechtmäßigkeit oder auf die Anspruchsvoraussetzung für staatliche Subventionen für den Maßnahmeträger prüfen kann, verlieren die Mitarbeiter des Maßnahmeträgers plötzlich nicht nur die Nerven, sondern auch das Interesse an einem. Außer einem Telefonanruf oder einem schriftlichen Anhörungsbogen seitens des Jobcenters zum möglichen Eintritt einer Sanktion kommt dann nichts mehr. Einfach im Anhörungsbogen angeben, daß der Maßnahmeträger nicht gewillt war, die Maßnahmeunterlagen zwecks Überprüfung durch einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht herauszugeben, denn dann verliert sogar das Jobcenter das Interesse Eingliederungsverwaltungsakte für erneute Maßnahmen zu erlassen.

Für Erwerbslose, die lieber den ersten Weg mit Widerspruch und Klage über Jobcenter und Sozialgericht gehen wollen sei noch angemerkt, daß man die sofortige Vollziehbarkeit nach §39 SGB II , sprich das unverzügliche Erscheinen des Erwerbslosen zum Antritt der Maßnahme beim Maßnahmeträger während der Anbahnung eines Rechtsstreites, komfortabel mit einer einwöchigen oder besser zweiwöchigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehen kann, um Sanktionstatbestände zu vermeiden. Der Erwerbslose oder Rechtsanwalt verfügt nun über genügend Zeit, um die aufschiebende Wirkung per Einstweilige Anordnung gegen die sofortige Vollziehbarkeit beim Sozialgericht wiederherzustellen, vorausgesetzt der vom Jobcenter erlassene Eingliederungsverwaltungsakt (Zuweisung) oder die vom Jobcenter erstellte Eingliederungsvereinbarung ist rechtswidrig und bietet somit Aussicht auf Erfolg. Doch was kann ein Erwerbsloser gegen eine Zuweisung unternehmen, die sozialhilferechtlich gesehen rechtmäßig ist? Die Antwort erfährst Du nun in dem zweiten Weg innerhalb der Schritte 1 bis 5. Mit dieser Methode kann man praktisch jeder Maßnahme völlig sanktionslos fernbleiben. Unter folgendem Link, wie gesagt, finden sich übrigens noch die Aktenzeichen der Urteile/Beschlüsse von den Sozialgerichten zu den oben bereits erwähnten Textbausteinen a) bis g), welche Zuweisungen sofort rechtswidrig machen.

Erwerbslose erhalten viele Maßnahmezuweisungen, die rechtswidrig sind

 

 

S C H R I T T  1
Pünktlich hingehen, nichts unterschreiben, komplette Unterlagen mitnehmen

Ich habe eine Zuweisung zu einer Maßnahme per Eingliederungsverwaltungsakt bekommen. Muß ich die Maßnahme antreten? Nein, wenn Du bei Deinem Jobcenter die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger nicht unterschreibst und mit einem oder zwei Zeugen beim Maßnahmeträger zum Vorstellungsgespräch erscheinst und den Maßnahmevertrag (Vertrag beim Maßnahmeträger), die Arbeitsschutzunterweisung, die Unfallverhütungsvorschrift, die Datenschutzvereinbarung, die Hausordnung, die Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), den Personalfragebogen und auch dort keine Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger unterschreibst, dann brauchst Du nicht antreten und kannst dafür auch nicht sanktioniert werden.

Denn es kann nicht verkehrt sein den Maßnahmevertrag, die Arbeitsschutzunterweisung, die Unfallverhütungsvorschrift, die Datenschutzvereinbarung, die Hausordnung, die Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), den Personalfragebogen und die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger und etwaige weitere Dokumente vorerst nicht zu unterschreiben, um sie von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht erst einmal arbeitsrechtlich auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Bei der Gelegenheit kann der Rechtsanwalt auch gleich die sozialhilferechtliche Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes mit überprüfen (siehe weiter unten Unterlagen vom Rechtsanwalt prüfen lassen).

Die sofortige Vollziehbarkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes nach §39 SGB II ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig, siehe Bundesverfassungsgericht: Verwaltungsakte mit sofortiger Vollziehbarkeit sind verfassungswidrig. Also bleibt locker und laßt Euch dazu erst einmal von allen o.g. Dokumenten eine Kopie geben und vergeßt auch nicht die schriftliche Bestätigung vom Maßnahmeträger mit nach Hause zunehmen, daß Ihr auch pünktlich beim Maßnahmeträger gewesen seid inklusive Ort, Datum, Firmenstempel mit handschriftlicher Unterschrift des Mitarbeiters des Maßnahmeträgers.  Wenn die handschriftliche Unterschrift des Mitarbeiters nicht lesbar ist, dann muß die Unterschrift des Mitarbeiters in Maschinenschrift lesbar sein.

Manche Mitarbeiter der Maßnahmeträger halten sich wohl für besonders schlau und sind der Ansicht, daß die Unterschriften des bewerbenden Maßnahmeteilnehmers auf folgende Dokumente, wie Maßnahmevertrag (Vertrag beim Maßnahmeträger), Arbeitsschutzunterweisung, Unfallverhütungsvorschrift, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung, Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), Personalfragebogen und Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger überhaupt nicht erforderlich seien und der bewerbende Maßnahmeteilnehmer quasi direkt vor Ort anfangen könne. Das ist aber nur ein billiger Bluff, denn ohne die Unterschriften des bewerbenden Maßnahmeteilnehmers erhält weder der Maßnahmeträger die Subventionen (Fallkostenpauschale) vom Jobcenter noch kann/darf der Maßnahmeträger den bewerbenden Maßnahmeteilnehmer rechtswirksam unfallversichern, persönliche Daten anlegen usw. Und selbst, wenn der bewerbende Maßnahmeteilnehmer einen gesetzlichen Betreuer hätte, dann müßte dieser nach der Willenserklärung des bewerbenden Maßnahmeteilnehmers für eine freie Willensbildung entscheiden.

Die Mitarbeiter der meisten Maßnahmeträger verweigern die Herausgabe der Dokumente, wie Maßnahmevertrag, Arbeitsschutzunterweisung, Unfallverhütungsvorschrift, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung, Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), Personalfragebogen, Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger und etwaige weitere Dokumente, da die Maßnahmeträger arbeitsrechtliche Probleme mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn der Erwerbslose angekündigt sie vor Unterschrift beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. In diesem Fall nimmt der Maßnahmeträger Abstand vom Erwerbslosen und gibt dem Jobcenter intern eine Rückmeldung, daß der Erwerbslose nicht erwünscht sei. Viele unerfahrene Erwerbslose stehen dann schon vor einem unüberwindbaren Berg, wenn sich die Mitarbeiter des Maßnahmeträgers weigern die kompletten schriftlichen Maßnahmeunterlagen aus Maßnahmevertrag mit all den zuvor genannten Dokumenten zur Mitnahme herauszugeben. Erschwerend kommt noch hinzu, daß die Mitarbeiter der meisten Maßnahmeträger dem Erwerbslosen eine mündliche Absage erteilen, daß ohne die Unterschriften des bewerbenden Maßnahmeteilnehmers auf die o.g. Dokumente die Teilnahme an der Maßnahme ausgeschlossen ist. Dies soll aber dem smarten Erwerbslosen von heute nicht davon abhalten, die Maßnahmeunterlagen später von Zuhause aus per FAX schriftlich vom Maßnahmeträger anzufordern, damit endlich mal ein Rechtsanwalt für Arbeit- und Sozialrecht das laienhafte und notdürftig zusammengezimmerte Geschreibsel auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann. Wenn man dann noch in demselben FAX darum bittet, daß die Mitarbeiter des Maßnahmeträgers schriftlich bestätigen möchten, daß ohne die Unterschrift des Erwerbslosen auf dem Maßnahmevertrag eine Teilnahme an der Maßnahme ausgeschlossen ist, dann sind die meisten Mitarbeiter des Maßnahmeträgers sprichwörtlich reif für die Gummizelle und Du wirst von diesen nie wieder etwas hören. Den Sendebericht des Faxes immer gut aufbewahren, weil der eignet sich hervorragend als schriftliche Anlage für sogenannte Anhörungsbögen zum Eintritt einer möglichen Sanktion, um vermeintliche Sanktionstatbestände erfolgreich abzuwehren. Richtig ausflippen können die Mitarbeiter des Maßnahmeträgers auch, wenn der gemeine Erwerbslose sich ein oder zwei Beistände als Zeuge mitbringt. Da diese in der Regel keine Einladung nachweisen können, werden sie kurzerhand vom Sicherheitsteam aufgefordert, das Firmengelände sofort zu verlassen. Der gewitzte Erwerbslose weiß aber, daß andere Leidensgenossen ebenfalls über eine Einladung verfügen und fängt an sich mit anderen geladenen Erwerbslosen zu verbünden.

Besitzt Du kein Fax, dann besorge Dir eines für 15 Euro oder faxe vom Copy-Shop aus, sonst wird es komplizierter. Das beschreibe ich nun. Weigern sich die Mitarbeiter des Maßnahmeträgers eine schriftliche Bestätigung auszustellen, daß ohne Unterschriften auf die o.g. Vertragsunterlagen eine Teilnahme an der Maßnahme nicht möglich ist und hat der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers Dir unter der Anwesenheit Deiner Beistände als Zeugen mündlich noch keine Absage erteilt sprich nicht mitgeteilt, daß ohne Deine Unterschriften auf die o.g. Vertragsunterlagen eine Teilnahme an der Maßnahme ausgeschlossen ist, einfach am ersten Tag der Maßnahme erscheinen und abwarten bis sie Dich wieder nach Hause schicken.  Zwei Beistände als Zeugen mitbringen hat sich dort wieder bewährt. Ein Erwerbsloser, der per Eingliederungsverwaltungsakt einer Maßnahme zugewiesen wird und sich wiederholt auf dem Gelände des Maßnahmeträgers aufhält, ist spätestens ab dem zweiten Tage bei der Berufsgenossenschaft oder einer anderen Unfallkasse durch den Maßnahmeträger unverzüglich anzumelden. Diese Regelung trifft auch dann zu, wenn der Erwerbslose sich weigert den Maßnahmevertrag, die Arbeitsschutzunterweisung, die Unfallverhütungsvorschrift, die Datenschutzvereinbarung, die Hausordnung, die Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), den Personalfragebogen und die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger zu unterzeichnen. Die bloße Anwesenheit des Erwerbslosen auf dem Gelände des Maßnahmeträgers kann ohne seine ausdrückliche mündliche oder schriftliche Willenserklärung nicht als Arbeitsbereitschaft aufgefasst werden, daher kann der Maßnahmevertrag auch nicht konkludent durch sein Verhalten in Kraft treten. Desweiteren darf der Erwerbslose nicht beschäftigt werden, wenn er die Arbeitsschutzunterweisung und/oder die Unfallverhütungsvorschrift nicht gelesen, nicht verstanden oder nicht unterschrieben hat. Der Erwerbslose ist abzuweisen, da er für den Maßnahmeträger nur Beiträge für die Unfallkasse verursachen würde und der Erwerbslose nicht wirtschaftlich verwertet werden kann, da das Jobcenter die Fallkostenpauschalen nur dann an den Maßnahmeträger abführt, wenn der Erwerbslose alle o.g. Dokumente auch unterzeichnet hat.

Und ohne den vorherigen obligatorischen Rundgang „Verhalten im Brandfall“ mit dem potentiellen Maßnahmeteilnehmer auf dem Gelände des Maßnahmeträgers zwecks Besichtigung aller Orte der Notausgänge, Feuerleitern, Feuerlöscher, Feuerlöschdecken, Erste-Hilfe-Kästen, Infoplan für Sofortmaßnahmen am Unfallort/Rettungswege durch einen geeigneten Mitarbeiter des Maßnahmeträgers, welcher sich zum Brandschutzbeauftragten qualifiziert haben muß, kann kein Erwerbsloser überhaupt bei einem Maßnahmeträger ordentlich angemeldet, geschweige denn beschäftigt werden und ist rechtlich gesehen Besucher auf dem Maßnahmegelände und auf keinen Fall Maßnahmeteilnehmer oder gar Mitarbeiter oder Personal. Und was macht man mit Besuchern, die zu oder nach Feierabend immernoch auf dem Maßnahmegelände ´rumturnen? Richtig! Man schickt sie nach Hause, wenn nicht schon längst voher geschehen.

Schickt der Maßnahmeträger Dich nach einer Stunde schweigendem passivem Rumsitzen nicht nach Hause verkündest Du sofortige Anzeige bei der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft und der Unfallkasse möglichst sofort mit dem Handy. Auch die bloße Ankündigung gleich bei der Zollbehörde also bei den Herren mit den Schäferhunden wegen regulärer statt gemeinnütziger Arbeit also getarnter Schwarzarbeit anzurufen wirkt wahre Wunder und Du kannst sofort nach Hause gehen. Nichts fürchten Maßnahmeträger mehr, als eine Razzia vom Zoll bei der Menschen mit Schäferhunden das Gelände des Maßnahmeträgers abriegeln und die 1-Euro-Jobber befragen, warum sie als reguläre Lagerarbeiter, Möbelträger, Verkäufer und Thekenfachkräfte keine Sozialversicherungsausweise und Lohnsteuerkarten bei ihrem Arbeitgeber in Gestalt des Maßnahmeträgers hinterlegt hätten.

Zoll startete Großrazzia im Sozialwarenkaufhaus Unna gegen als 1-Euro-Jobber getarnte Schwarzarbeiter

Schickt der Maßnahmeträger Dich nach all dem immer noch nicht nach Hause, unterschreibst Du den Maßnahmevertrag mit dem Zusatz „Ich behalte mir das Recht vor, meinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto als Lagerarbeiter (Einzelhandel ab Mai 2014) über das Arbeitsgericht gegenüber Ihrer Firma (Maßnahmeträger) nachträglich einzuklagen.” Spätestens jetzt bist Du für den Maßnahmeträger ökonomisch nicht weiter interessant und sie schicken Dich einfach nach Hause.

Erwerbsloser kündigt schriftlich präventiv seinem Maßnahmeträger von 1-Euro-Jobs, wie dem Sozialwarenkaufhaus, an seinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto (Lagerarbeiter) übers Arbeitsgericht einzuklagen

 

 

S C H R I T T   2
Anruf durch die Jobcenter-Mitarbeiterin per Telefon / Sich nicht selbst belasten

Viele Arbeitsvermittler, Fallmanager oder Mitarbeiter von Maßnahmeträgern stellen Erwerbslosen am Telefon gern öfters die Fangfrage, ob sie mittlerweile bereit wären eine Maßnahme zu beginnen oder eher nicht. Ängstlich tendierende Erwerbslose sollten bei eingehenden Anrufen mit unbekannter oder unterdrückter Telefonnummer besser nicht ans Telefon gehen. Eher selbstsichere Quatschköpfe, die sich dafür ermuntern können sich mit ihrem telefonischen Gegenüber zu amüsieren und diesen auch einmal oder besser gleich mehrere Male „vorm Baum laufen zu lassen“, antworten schlicht, daß man telefonische Auskünfte gegenüber vor Neugierde platzenden Menschen grundsätzlich nicht erteile, denn man könne nie wissen, was für ein Irrer am anderen Ende der Telefonleitung säße. Oder man antwortet, daß das davon abhinge, ob der Maßnahmeträger die zu unterschreibenen Dokumente zur Mitnahme zur Verfügung stelle und wie der Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht die Unterlagen des Maßnahmeträgers abschliessend bewerten würde und wie lang das dauern würde, hinge von der jeweiligen Arbeitsmoral des Rechtsanwaltes ab.

 

 

S C H R I T T   3
Schriftliche Anhörung vom Jobcenter zum möglichen Eintritt einer Sanktion
abwarten und einen wichtigen Grund eintragen

Manche Jobcenter verschicken gerne sogenannte Anhörungsbögen zum Eintritt einer möglichen Sanktion, um die Erwerbslosen einzuschüchtern in der Hoffnung diese doch noch zu einer Unterschrift auf dem Maßnahmevertrag und den o.g. Dokumenten zu bewegen. Ihr werdet dann allerhöchster Wahrscheinlichkeit in ungefähr einer Woche nach Eurer Unterschriftsverweigerung beim Maßnahmeträger eine schriftliche Anhörung vom Jobcenter erhalten. Doch schon der Anhörungsbogen des Jobcenters basiert auf Täuschung und Lüge. Allzugerne werden aus einfachen Gegebenheiten, d.h. dem Nichtzustandekommen eines Maßnahmevertrages vermeintliche Sanktionstatbestände gebastelt und diese dann dem ahnungslosen und juristisch unversierten potentiellen Maßnahme-Kandidaten arglistig in den Anhörungsbogen geschrieben. Solche Textbausteine sind immer die Gleichen : „Nichtantritt zur Maßnahme“ oder „Nichterscheinen zur Maßnahme“ oder „Nichtzustandekommenlassen eines Maßnahmevertrages“ oder „Vereitelung einer Maßnahme“ oder „Ablehnung einer Maßnahme“. Wären es wirklich Sanktionstatbestände, warum dann vorher noch einen Anhörungsbogen verschicken? Liebe Möchtegern-Maßnahme-Vermittler laßt Euch mal etwas Neues einfallen! Für den Anhörungsbogen sucht Ihr Euch NUR EINEN für Euch zutreffenden Textbaustein aus den folgenden Möglichkeiten a) bis h) heraus  :

Habt Ihr keine Unterlagen vom Maßnahmeträger erhalten, dann lautet der Textbaustein für den schriftlichen Anhörungsbogen des Jobcenters, wie folgt:

a) Unglücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen nicht aus. Somit war ich nicht in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, geschweige die gewünschen Unterlagen zu unterschreiben. Ohne Maßnahmevertrag keine Unterschrift. Ohne Unterschrift auf dem Maßnahmevertrag keine Maßnahme.

Habt Ihr die Unterlagen vom Maßnahmeträger erhalten und habt Ihr keine Rechtschutzversicherung, dann lauten die Textbausteine für den schriftlichen Anhörungsbogen des Jobcenters, wie folgt:

b) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe.  Ich bin gerade dabei mir einen geeigneten Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht zu suchen.

c) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe. Ich habe schon einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht gefunden aber noch keinen zeitnahen Termin erhalten.

d) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe. Ich habe schon einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht gefunden, aber erst für nächsten Monat einen Termin bekommen. Andere Rechtsanwälte für die Fachbereiche Arbeits- und Sozialrecht haben unglücklicherweise erst Termine mit einer Wartezeit von 6 Wochen.

Habt Ihr die Unterlagen vom Maßnahmeträger erhalten und habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, dann lauten die Textbausteine für den schriftlichen Anhörungsbogen des Jobcenters, wie folgt:

e) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe. Ich warte noch auf die schriftliche Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

f) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe. Die Rechtschutzversicherung hat eine schriftliche Deckungszusage für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht erteilt und ich bin gerade dabei mir einen geeigneten Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht zu suchen.

g) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe. Die Rechtschutzversicherung hat eine schriftliche Deckungszusage für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht erteilt,  ich habe auch schon einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht gefunden aber noch keinen zeitnahen Termin erhalten.

h) Glücklicherweise händigte mir der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Unterlagen aus. Somit bin ich in der Lage die Unterlagen von einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, bevor ich sie unterschreibe. Die Rechtschutzversicherung hat eine schriftliche Deckungszusage für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht erteilt, ich habe schon einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht gefunden, aber erst für nächsten Monat einen Termin bekommen. Andere Fachrechtsanwälte in diesen beiden erforderlichen Fachbereichen haben unglücklicherweise erst Termine mit einer Wartezeit von 6 Wochen.

Wichtige Hintergrundinformationen / nicht nur Rechtsanwälte

Als ungemein nützlich hat es sich erwiesen dem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht folgenden Hinweis zu geben. Fast alle Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsverwaltungsakte (Zuweisungsbescheide), „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ und Maßnahmeverträge sind nichtig, da weder die Vermittlungshemmnisse des Erwerbslosen noch die festgestellten Handlungsbedarfe des Erwerbslosen schriftlich in den zuvor aufgezählten Dokumenten benannt werden und auch nicht durch welche geeigneten Tätigkeiten oder Aktivitäten der Maßnahmeträger diese beim Erwerbslosen überhaupt abbauen soll. Vermittlungshemmnisse und die daraus herzuleitenden Handlungsbedarfe werden deshalb nicht schriftlich in den zuvor genannten Unterlagen aufgeführt, da nur die wenigsten Jobcenter-Mitarbeiter die dafür notwendige Qualifikation aufweisen, um am Erwerbslosen ein fachgerechtes Profiling durchzuführen. Erwerbslose mit einem vermeintlichen Vermittlungshemmnis sollen nicht mehr länger vom Arbeitsvermittler zu „betreuen“ sein, sondern von einem Fallmanager, denn nur dieser soll vermeintlich dafür qualifiziert sein mit dem Erwerbslosen ein fachgerechtes Profiling durchzuführen, um die Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe festzustellen. Leider gibt es immer mehr unqualifizierte Fallmanager, die ohne ein fachgerechtes Profiling bei gut qualifizierten Erwerbslosen Vermittlungshemmnisse und Handlungsbedarfe, die es gar nicht gibt, innerhalb der Gespräche bei den persönlichen Einladungen den Erwerbslosen mündlich unter die Weste jubeln, um anschließend den so eingeschüchterten Erwerbslosen einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ in die Hand zu drücken, damit diese sich dann selbst in Eigenregie einen Maßnahmeträger suchen sollen, umgangssprachlich gern als Einlösen des „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines“ geläufig. Sehr aufschlussreich und interessant auch das Interview eines Rechtsanwaltes mit einer Erwerbslosen, die jetzt den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ irgendwo selber einlösen soll. Viele Erwerbslose rennen dann ohne Sinn und Verstand einfach drauf los, um ihre vom Jobcenter-Mitarbeiter mündlich eingehämmerten Vermittlungshemmnisse, die nur in der Phantasie ihres Fallmanagers existieren, von irgendeinem Maßnahmeträger beseitigen lassen zu wollen, noch bevor die in der Eingliederungsvereinbarung oder des Eingliederungsverwaltungsaktes (Zuweisungsbescheides) genannte Frist des „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines“ abläuft, um keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid zu erhalten. Dabei gehen prinzipiell immer alle verängstigten Erwerbslosen den Maßnahmeträgern voll auf den Leim, denn auch die Mitarbeiter der Maßnahmeträger weigern sich stets Vermittlungshemmnisse und Handlungsbedarfe des Erwerbslosen in den Maßnahmevertrag zu schreiben, weil die Mitarbeiter der Maßnahmeträger genau wissen, daß entweder die Vemittlungshemmnisse gar nicht existieren oder sie die Vermittlungshemmnisse, wie zum Beispiel eine fehlende abgeschlossene Ausbildung mit IHK-Zertifikat oder fehlende Berufserfahrung, gar nicht beseitigen können, weil sie die entsprechenden Ausbildungen, Tätigkeiten oder Aktivitäten nicht in ihrem Programm anbieten. Stattdessen hört der Erwerbslose von den Mitarbeitern der Maßnahmeträger dann Sätze, wie : „Jetzt unterzeichnen wir erst einmal den Maßnahmevertrag und Morgen sehen wir weiter“. So gutgläubig und unerfahren, wie manche nun mal leider sind, unterschreiben viele Erwerbslose den Maßnahmevertrag. Von der Beseitigung vermeintlicher Vermittlungshemmnisse hört man nie wieder etwas, weil mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen und sind jetzt schon kein Vertragsgegenstand mehr. Nun steckt der arglistig getäuschte Erwerbslose in der Maßnahme. Bricht der Erwerbslose vorzeitig also vor Ende der Maßnahmedauer die Maßnahme ab, erhält der Erwerbslose eine 30%ige Leistungskürzung per Sanktionsbescheid vom Jobcenter und optional eine saftige Rechnung des Maßnahmeträgers, denn dieser bekommt nur solange Zuschüsse vom Jobcenter, solange der Erwerbslose auch tatsächlich zur Maßnahme erscheint. Den Rest holt sich der Maßnahmeträger vom Erwerbslosen. Öfters mal das Kleingedruckte im Maßnahmevertrag lesen, aber das Kleingedruckte ist ja bekanntlich schlecht für die Augen. Das ist auch der Grund dafür warum so viele Maßnahmeträger sich so vehement dagegen wehren den Erwerbslosen den Maßnahmevertrag noch vor Unterschrift auszuhändigen. Der Erwerbslose könnte ja auf die Idee kommen diesen Maßnahmevertrag mit oder ohne Rechtsanwalt vor dem Sozialgericht wegen Ermangelung in Konkretisierung der Vermittlungshemmnisse respektive festgestellter Handlungsbedarfe für nichtig erklären zu lassen und nichtige Maßnahmeverträge können mit dem Jobcenter natürlich nicht abgerechnet werden und der Maßnahmeträger geht finanziell leer aus.  Einem Erwerbslosen ist es gelungen einen dubiosen Maßnahmevertrag im Beisein der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers blitzschnell in Gewahrsam zu nehmen und mit seinem PKW zu fliehen, was in einer Verfolgungsjagd bis zu seiner Wohnung mit einem POLIZEI-Aufgebot endete. Fazit : Das diese Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsverwaltungsakte (Zuweisungsbescheide), „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ und Maßnahmeverträge ohne genaue schriftliche Benennung der Vermittlungshemmnisse, wie auch der Handlungsbedarfe, allesamt mangels Konkretisierung vor Sozialgerichten regelmäßig für nichtig erklärt werden, um finanziellen Mißbrauch durch die Maßnahmeträger zu vermeiden, erzählen die verwirrten und geistig völlig überforderten Fallmanager den ahnungslosen Erwerbslosen nicht. Hier geht es nicht mehr, um das Beseitigen von vermeintlichen Vermittlungshemmnissen, deren Ermittlung übrigens auf die Erwerbslosen ausgelagert wird, sondern um das Parken von Millionen von Erwerbslosen in der milliardenschweren Arbeitslosenindustrie, um die Arbeitslosenstatistik zu verschönern und Volksaufstände zu vermeiden, weil es die Arbeitsplätze auch für Leute ohne Vermittlungshemmnisse gar nicht gibt. Also rennt nicht immer, wie die Doofen zu den 28.500 verschiedenen Maßnahmeträgern und spült der Arbeitslosenindustrie 12,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Kassen, um Vermittlungshemmnisse beseitigen zu lassen, die Ihr überhaupt  nicht habt, denn einen Berufsabschluss mit IHK-Zertifikat geschweige Berufserfahrung erhält man bei den sogenannten „Bildungsträgern“ auch nicht. Doch selbst mit einer abgeschlossenen IHK-zertifizierten Berufsausbildung und entsprechenden Berufserfahrung stört noch etwas, daß nicht einmal die Fallmanager auf ihrem Schirm haben, nämlich die fehlenden Arbeitsplätze, als einziges und tatsächliches Vermittlungshemmnis. Der Oberhammer ist jedoch, daß 90 Prozent aller Maßnahmezuweisungen formell fehlerhaft sind und somit rechtswidrig sind. Ein Jobcenter-Mitarbeiter hatte insgesamt acht formelle Fehler in einer einzigen Maßnahmezuweisung! Schon bei einem einzigen Formfehler wäre diese bereits rechtswidrig gewesen. Man fragt sich langsam, ob die 60.000 Fallmanager der BA auf Anweisung von „oben“ diese Formalfehler absichtlich als Standard-Textbaustein in die Maßnahmezuweisungen einfliessen lassen müssen, damit der Umsatz der Geschäftspartner der Jobcenter, also der Juristen der Sozialgerichtsindustrie gesteigert werden kann oder ob die Fallmanager einfach nur schlicht zu dumm sind korrekte Bescheide zu schreiben oder im schlimmsten anzunehmenden Fall sogar beides zutrifft. Was aber, wenn es keine Dummheit, sondern eiskaltes Kalkül ist? Kommen die rund 1 Million Sanktionsbescheide pro Jahr gegen die Hartz IV-Opfer mit dergleichen „Sorgfalt“ zustande, wie die Maßnahmezuweisungen? Manche Jobcenter-Mitarbeiter verweigern sich den Hartz IV-Empfängern die finanzielle Lebensgrundlage einzuschränken oder komplett zu streichen! Eine Ex-Fallmanagerin aus Hamburg-Altona bekam etwas was die meisten Jobcenter-Mitarbeiter niemals erfahren. Die anderen Fallmanager waren offenbar nie mit dem Grundgesetz konfrontiert, mußten sich niemals mit der Remonstrationspflicht und der Sterblichkeit der Hartz IV Empfänger befassen und waren sich nie bewußt, wie zerbrechlich das Leben physisch oder psychisch ist oder wie bedeutend jeder Augenblick des Lebens überhaupt sein muß. Also ist ihr Leben nie in den Brennpunkt gerückt. Sie schwammen immer mit der Masse ohne Plan oder hochgesteckte Ziele , wie ein begriffsstutziges Stück Treibgut im Universum. Sie taten immer nur brav ihre Pflicht ohne jemals die außergewöhnlichen Gelegenheiten, die sich ihnen boten wahrzunehmen. Sie überlegten niemals, um die Würde der Menschen zu wahren, noch übernahmen sie die Verantwortung für das Leben der Hartz IV Empfänger, noch hörte man von weiteren Jobcenter-Mitarbeitern die sich weigerten zu sanktionieren. Sie unternahmen nie etwas aufgrund eigener Initiative. Und aus diesem Grund sind sie niemals jemanden aufgefallen. Möge der Gott des SGB II an welche sie immer noch glauben, ihrer armen Seele gnädig sein. Die unbekannte Zukunft rollt auf uns zu und zum ersten Mal sehe ich ihr mit einem Gefühl der Hoffnung entgegen. Denn, wenn eine Ex-Fallmanagerin aus Hamburg-Altona den Wert eines Hartz IV-Empfängers schätzen lernen kann, dann können es die anderen 59.999 vielleicht auch.

 

 

S C H R I T T   4
Folgende Unterlagen an das Jobcenter übermitteln
persönliche Übergabe oder per FAX

Die schriftliche Bestätigung des Maßnahmeträgers, daß Ihr ohne Unterschriften dort keine Maßnahme machen könnt zusammen mit der Bestätigung, daß Ihr beim Maßnahmeträger pünktlich vor Ort gewesen seid zusammen mit der vom Jobcenter eingetroffenen oder noch kommenden schriftlichen Anhörung persönlich an der Empfangs-Theke des Jobcenters abgeben und den ordnungsgemäßen Empfang aller drei Blätter (Pünktliche Anwesenheit/ohne Unterschriften keine Maßnahme/Anhörungsbogen) jeweils mit dem Eingangsstempel des Jobcenters stempeln lassen und vom Jobcenter-Mitarbeiter mit Ort, Datum, und leserlichen vollen handschriftlichen Unterschrift aus Vor- und Zunamen unterschreiben lassen oder maschinell lesbare Unterschrift des Jobcenter-Mitarbeiters, von allen drei gestempelten und unterschriebenen Blättern eine Kopie machen lassen, Originale dort lassen, Kopien wieder mitnehmen. Der Jobcenter-Mitarbeiterin pro Kopie maximal 1 Euro Trinkgeld für die Kaffee-Kasse spendieren.

Weigern sich die Jobcenter-Mitarbeiterinnen an der Empfangs-Theke die originalen Dokumente mit einem Eingangs-Stempel zu versehen, wie zuvor genannt zu unterschreiben, zu kopieren und die Kopien auszuhändigen, dann übersendet Ihr die Dokumente einfach von einem FAX aus einem Copy-Shop in der Stadt oder besorgt Euch ein eigenes gebrauchtes FAX zwischen 15 und 20 Euro (Sozialwarenkaufhaus), welches auch die Sendeberichte ausdrucken kann. Mit einem FAX-Gerät hat man praktisch nur Vorteile. Ihr behaltet stets alle Schriftstücke im Original in Eurer Wohnung. Ihr habt einen Sendestempel auf jedem Dokument und braucht um keinen Eingangsstempel mehr zu betteln. Ihr habt keine Portokosten, wie Einschreiben mit Rückschein. Ihr braucht das Haus nicht zu verlassen und erspart Euch die Bus/Bahnfahrten. Man braucht sich keine doofen Sprüche von Jobcenter-Mitarbeitern oder Mitarbeitern bei Maßnahmeträgern mehr anhören. Doch das Schönste ist, wie man mit dem Ding die Beteiligten aus Arbeitsvermittler, Fallmanager, Mitarbeiter von Maßnahmeträgern und private Arbeitsvermittler sogar in tiefster Rezession immer schön auf Trab halten kann! Versendet auch mal diese Weihnachtsgrußkarte an Eure Jobcenter-Mitarbeiter, denn das hebt die Stimmung und bringt garantiert frischen Schwung in jedes Jobcenter und verbessert nachhaltig die zwischenmenschlichen Beziehungen. Und man tut sogar noch etwas für die Umwelt – Stichwort: Papierloses Büro. Die Tele-FAX-Nummer des Jobcenters/Agentur für Arbeit/ARGE findet sich fast immer auf der jeweiligen Internetseite unter Kontaktdaten oder Impressum. Steht da nur die Telefonnummer und ist die FAX-Nummer dort nicht aufgeführt, so ruft Ihr einfach dort an, stellt Euch gleich mit Rechtsanwaltskanzlei Liebling oder ähnlichem vor und bittet um die aktuell gültige Tele-FAX-Nummer. Manchmal ist die Tele-FAX-Nummer auch in den gut sortierten bundesweiten Jobcenter-Telefonlisten zu finden, welche gesichert auf den Servern von ‚web.archive.org‘ in San Francisco, USA liegen. Ist auch dieser Versuch mißlungen, dann hilft nur noch der Einblick in das Internationale Handesregister bei D&B UPIK.  Dazu braucht man sich noch nicht einmal zu registrieren. Einfach den Button „UPIK-Suche“ (Suche nach Geschäftspartnern) klicken und in der unteren Suchmaske bei Land Deutschland wählen, entsprechende Stadt eintippen und unter Firma „Jobcenter“ oder „ARGE“ oder „Agentur“ eintippen, mit dem Button „Finden“ die Suche starten, anschließend mit einem Buchstaben-CAPTCHA-Code bestätigen und Ihr werdet fündig. Ist auch dort nicht die Tele-FAX-Nummer eingetragen, dann hilft nur noch der persönliche Gang ins Jobcenter vor Ort und zwar direkt in den Raum, wo der Drucker und das FAX-Gerät für die jeweilige Abteilung steht. Da der Raum fast immer abgeschlossen ist und die Jobcenter-Mitarbeiter dort nur alleine hereingehen müßt Ihr gegen kurz vor Feierabend dort erscheinen. Um diese Uhrzeit laufen dort Putzfrauen und adipöse Aktenschieber (Jobcenter-Mitarbeiter mit einem Wägelchen mit Akten darauf) herum. Ihr wartet einfach vor dem Fax/Drucker-Raum bis so eine Putzfrau/Aktenschieber ´reingeht. Den fängt Ihr freundlich ab, spielt ihm/ihr eine Geschichte vor, daß ein anderer Jobcenter-Mitarbeiter so freundlich war eine Kopie von Eurem Personalausweis gemacht zu haben, doch es versäumt hätte diesen wieder auszuhändigen und vermutlich noch unterm Kopierer liegt. Das Fax-Gerät steht meistens direkt daneben und die Tele-Fax-Nummer, steht auch immer oben draufgeklebt.

 

 

S C H R I T T   5
Unterlagen vom Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht prüfen lassen

Maßnahmevertrag, Arbeitsschutzunterweisung, Unfallverhütungsvorschrift, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung, Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), den Personalfragebogen, die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger und last but not least den Eingliederungsverwaltungsakt vom Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Einen Gutschein genannt Beratungskostenhilfeschein für eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt bekommt Ihr beim Amtsgericht, sobald Ihr einen rechtsmittelfähigen Bescheid also die Zuweisung als Eingliederungsverwaltungsakt vorlegt. Verweigert Euch der Rechtspfleger des Amtsgerichtes die Herausgabe des Beratungskostenhilfescheins mit der Begründung, daß Ihr Euch kostenlos von einer Erwerbsloseninitiative beraten lassen könnt, dann laßt Ihr Euch von der Erwerbsloseninitiative schriftlich bescheinigen, daß diese Erwerbsloseninitiative keinen Rechtsanwalt ersetzt und auch keine Rechtsberatung geben darf und gibt diese Bescheinigung in Kopie beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes ab. Dann bekommt Ihr sofort den Beratungskostenhilfeschein, den Ihr bei einem Rechtsanwalt abgeben könnt. Aber Achtung! Sucht Euch einen Rechtsanwalt, der die Fachbereiche Sozialrecht und Arbeitsrecht vertritt. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsakts wird über den Beratungskostenhilfeschein sozialhilferechtlich abgerechnet. Die Überprüfung der Dokumente des Maßnahmeträgers müssen jedoch arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich geprüft werden und können leider nicht über den Beratungskostenhilfeschein abgerechnet werden. Für 50 Euro bar Tatze dürften jedoch die meisten Rechtsanwälte schwach werden und über die Dokumente Maßnahmevertrag, Arbeitsschutzunterweisung, Unfallverhütungsvorschrift, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung,  Verschwiegenheitserklärung (als Flüchtlingshelfer/Sicherheits-Mitarbeiter), Personalfragebogen und die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger auf Rechtmäßigkeit überprüfen.  Bei rechtswidrigen Beanstandungen der Dokumente des Maßnahmeträgers sich diese natürlich schriftlich ausstellen lassen und später diese dem Jobcenter in der erneuten schriftlichen Anhörung mitteilen. Viele Eingliederungsverwaltungsakte weisen sozialhilferechtlich Fehler und/oder Formfehler auf und sind nichtig, ganz zu schweigen von der sofortigen Vollziehbarkeit nach §39 SGB II, welche laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig ist. (siehe unten Bundesverfassungsgericht: Verwaltungsakte mit sofortiger Vollziehbarkeit sind verfassungswidrig). Und noch mehr Maßnahmeverträge halten keiner arbeitsrechtlichen Überprüfung stand (teurere reguläre Arbeit als billige gemeinnützige Arbeit deklariert).

 

 

N O T F A L L S C H R I T T
Die o.g. Schritte klappen alle nicht, weil ich habe die Eingliederungsvereinbarung oder den Maßnahmevertrag unterschrieben

Wer von Euch also aus gesundheitlichen Gründen keine Kraft mehr hat sich Vermittlungshemmnisse und die sich daraus obligatorisch ergebenen „Bildungsmaßnahmen“ unter die Weste jubeln zu lassen, dem empfehle ich ganz dringend diesen Notfallschritt, wirkt IMMER und SOFORT und ist quasi der Thor-Hammer par excellence also der Royal-Flush und somit das höchste Blatt im Poker-Spiel gegen die Arbeitslosenindustrie der Menschenschinder-Sekte und der ultimative Dauer-Schutzschild zur präventiven Sanktionsvermeidung, also zur präemptiven Abwehr von willkürlichen Leistungskürzungen per Sanktionsbescheide durch völlig durchgeknallte und weltabgewandte Jobcenter-Mitarbeiter, wie Arbeitsvermittler und Fallmanager, die immer noch mithilfe ihrer Online-Datenbank https://jobboerse.arbeitsagentur.de, in ihrer virtuellen Stellenmarkt-Simulation leben da nämlich nur knapp 40.000* der vermeintlichen 1,5 Millionen Stellenangebote überhaupt tatsächlich abfragbar sind und alle Möchtegern-Arbeitsvermittler praktisch so eine Art PC-Game der Jobcenter-TYCOON spielen, darüber hinaus an eine Vollbeschäftigungs-Illusion glauben die aber auch nichts mehr mit der Realität auf dem sogenannten „Arbeitsmarkt“ gemein hat, also folglich überhaupt nicht mehr wissen, was sie da im Jobcenter außer als zwangsneurotischer Grundgesetz-Allergiker respektive SGB-II-Fanatiker mit Leistungs-Missbrauch-Paranoia und Sanktionsvermittler mit vorher festgelegter Sanktionsquote eigentlich anderes tun, als entweder für eine korrupte und kollaborierende Zeitarbeitsindustrie oder für die Sanktionsindustrie oder für die Arbeitslosenindustrie zu arbeiten. Möge der Gott des SGB II an welche Jobcenter-Mitarbeiter immer noch glauben, ihrer armen Seele gnädig sein.

* Die Quantität der vermeintlichen Stellenangebote soll sich nach eigenen Angaben zufolge zwischen 750.000 und 1.500.000 Stellenangeboten bewegen. In der Realität dürften jedoch nicht mehr als 40.000 Stellenangebote auffindbar sein, da sich pro Suchanfrage nur maximal 20 Seiten mit jeweils 20 Ergebnissen pro Seite für rund 99 PLZ-Bereiche aufrufen lassen. Eine Angabe von 750.000 bis 1.500.000 Stellenangeboten ist nicht nur irreführend und reines Wunschdenken, sondern dürfte somit eindeutig und getrost dem Genre des Science-Fiction zuzuordnen sein, um so das Heer der Erwerbslosen an den Glauben einer Vollbeschäftigung zu bewegen, um soziale Unruhen zu vermeiden. Untersucht man von den 40.000 Stellenangeboten nun die Qualität per Telefongespräch so kann gesagt werden, daß drei Viertel der normalen Arbeitgeber das Stellenangebot nicht mehr vakant hatten und bei einem Viertel das Stellenangebot nie vakant war, sprich das Pseudo-Stellenangebot als kostenneutrale Eigenwerbung eingestellt wurde. Bei den Personaldienstleistungen verhält es sich genau umgekehrt. Hier waren drei Viertel der Stellenangebote angeblich immer noch offen und ein Viertel nicht mehr vakant, also Eigenwerbung.

Muß ich die Maßnahme trotzdem antreten? Nein! Habt Ihr die Eingliederungsvereinbarung oder den Maßnahmevertrag unterschrieben oder einen Eingliederungsverwaltungsakt erhalten und oben genannte Tipps, also Schritte 1 bis 5 nicht befolgt, dann hilft nur noch eine 6 monatige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei manchen Maßnahmen intern angeblich gern als „Netto-Maßnahme” bezeichnet, verlängert sich die Dauer der Maßnahme automatisch um die Länge der zeitlichen Arbeitsunfähigkeit. Dies soll einen aber nicht davor abhalten, sich für weitere 6 Monate erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, solange bis Hartz-IV politisch endlich abgeschafft worden ist oder wenn man schon psychisch nicht mehr auf die Reihe kommt, sich dann krankheitsbedingt erwerbsunfähig schreiben lassen. Bist Du schon länger, als 12 Monate arbeitslos?  Fühlst Du Dich wegen der zahlreichen Vorstellungsgespräche, Absagen und sinnlosen Maßnahmen und Einladungen abgeschlagen, entmutigt, kraftlos und schwindelig? Bekommst Du schon Herzklopfen, wenn Du wieder einen Brief vom Jobcenter im Postkasten liegen siehst? Zickt die Fallmanagerin vom Jobcenter wieder ´rum? Dann ist es Zeit zu einem Arzt oder Psychotherapeuten zu gehen, um sich erst einmal für mindestens 6 Monate krank schreiben zu lassen.

Mit Burn-Out, Depressionen, Angstzuständen, Alkoholgefährdung und Suizid-Gedanken ist nicht zu spassen. Da würde sich der Gang zu einem ambulanten Psychotherapeuten anbieten. Dazu besorgt man sich einen Termin bei einem Psychotherapeuten und kann sich auch rückwirkend krank schreiben lassen. Bei der Suche nach einem Psychotherapeuten in Deiner Nähe hilft dieser kostenlose Suchservice. Wenn ein Psychotherapeut keine Zeit für Dich hat, dann lasse Dich auf die Warteliste setzen und lasse Dir das für Deinen Hausarzt bescheinigen. Dein Hausarzt wird Dich dann solange krankschreiben. Weigert sich Dein Hausarzt Dir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Beginn der Psychotherapie auszustellen, dann läßt Du Dir von ihm eine Überweisung für einen Neurologen ausstellen. Der Neurologe wird Dich dann auf jeden Fall mit der o.g. Symptomatik bis zum Beginn der Psychotherapie  krank schreiben, denn schließlich will der Neurologe durch das Ausstellen von Rezepten ja Geld verdienen. Und Rezepte erhält bekanntlich nur der, der krank ist und wer krank ist, braucht natürlich nicht zu arbeiten. Wer krank geschrieben ist, darf auch vom Mitarbeiter des Jobcenters keine Eingliederungsvereinbarung und auch keinen Eingliederungsverwaltungsakt mehr ausgehändigt bekommen, da er krankheitsbedingt für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ist der Erwerbslose länger als 8 Wochen arbeitsunfähig und weiterhin chronisch krank und sieht der Arbeitsvermittler aufgrund des Gesundheitszustandes ein Vermittlungshemmnis den Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, so muß der Erwerbslose zwingend von der Arbeitsvermittlung durch den Arbeitsvermittler in das Fallmanagement wechseln und von einem Fallmanager betreut werden. Und wer länger als 6 Monate am Stück krank geschrieben worden ist, darf nicht im SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) bleiben, sondern muß in das SGB XII (Grundsicherung für krankheitsbedingte Erwerbsunfähige) wechseln. Der Fallmanager wird Dich zum Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) schicken, um zu schauen, wie lange Du voraussichtlich krank sein wirst, um Dich in das SGB XII abzuschieben, damit er Dich nicht jedes Mal vergeblich einladen muß. Und wer sich im SGB XII (Grundsicherung für krankheitsbedingte Erwerbsunfähige) befindet, braucht auch nicht mehr beim Arbeitsvermittler oder Fallmanager des Jobcenters zu den nervigen und überflüssigen Einladungen erscheinen, weil das Jobcenter nur Leute betreut, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer sich im SGB XII befindet, der wird allerhöchstens nur einmal in 12 Monaten von dem Mitarbeiter des Grundsicherungsträgers persönlich eingeladen (vorgeladen). Dort mußt Du dann erscheinen, wenn keine Bettlägerigkeit vorliegt.

Immer mehr Jobcenter-Mitarbeiter vertreten mittlerweile die Rechtsauffassung, daß eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht ausreichen soll, um Hartz IV-Opfer von den Einladungen beim Jobcenter/Maßnahmeträger/Zeitarbeitsmessen zu entbinden. Wer nicht bettlägerig ist, der soll gefälligst zu den Vorladungen erscheinen. Das darauffolgende Argument lautet dann immer, wer zum Jobcenter kommen kann, der kann eventuell auch noch 3 Stunden pro Tag arbeiten. Dabei sind Jobcenter-Mitarbeiter in der Regel Arbeitsvermittler oder Fallmanager und verfügen über keinerlei Sachverstand, wie ein Arzt oder Jurist, um das überhaupt adäquat beurteilen zu können. Autoritäre Methoden den Erwerbslosen nach Art des „Dr. Mengele der BA“ zu erziehen scheitern in der Regel kläglich,  ja sind sogar kontraproduktiv, denn inzwischen erzieht der moderne Erwerbslose von heute seine Jobcenter-Mitarbeiter. Der Erwerbslose wird dadurch völlig unangreifbar und verkehrt quasi sanktionsfrei im Jobcenter. Dieses Verhalten der Umkehrung könnte man zwar getrost, als anti-autoritär bezeichnen, verläuft aber extrem unterschwellig, weit unterhalb der Bewußtseinsschwelle oder des Ereignishorizontes des Jobcenter-Mitarbeiters, es sei denn, der Erwerbslose geht auf Konfrontationskurs und bringt plötzlich seine eigenen Fragebögen mit. Doch zurück zum eigentlichen Problem. Wem die AU nicht ausreicht, der kann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten und ein Gutachten nach §56 SGB II einfordern.

Doch zurück zur Psychotherapie. Weigert sich der Neurologe Dir mit o.g. Symptomatik eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, was im übrigen äußerst unwahrscheinlich ist, dann sollte nicht außer Acht gelassen werden, daß man sich noch die sonstigen Wehwechen zuziehen kann bis die Psychotherapie startet. Bevor ich es vergesse : Ich bekam mal eine lustige Anfrage per E-Mail herein: „Ich, (SGB II-Empfänger), war letzte Woche beim Psychotherapeuten und er war der Meinung, daß ich nicht mein ganzes Leben von Hartz-IV leben kann und zuhause nur ´rumhocken soll und eine Krankschreibung nicht für richtig hält.“ Meine Antwort darauf war : „Sie müssen die Antworten Ihres Psychotherapeuten auch mal umdrehen und ihn mal danach fragen, ob er sein ganzes Leben von Krankenversicherungsbeiträgen leben will und Sie eine weitere Behandlung bei ihm wegen verweigerter Krankschreibung für nicht richtig halten. Außerdem kann es für einen Psychotherapeuten auch keine Lösung sein jeden Tag von morgens bis nachmittags in der Praxis ´rumzuhocken und dabei den völlig geistig Gesunden zu spielen,  um den wirklichen Kranken zu erzählen, daß diese gar nicht krank, sondern gesund sein sollen. Dann hat der Psychotherapeut das Geschäftsmodell nicht verstanden, denn gerade Psychotherapeuten leben ja bekanntlich davon, daß sie gesunde Menschen krank schreiben. Suchen Sie sich doch besser einen gesunden Psychotherapeuten, der Sie krank schreibt und nicht umgekehrt.“ Das gilt natürlich auch für Neurologen. Und Neurologen oder Psychotherapeuten findet man, wie Sand am Meer. Einfach mal die Ärztetafel im Telefonbuch oder Internet aufschlagen oder sich notfalls von der Krankenkasse Verzeichnislisten für seinen Postleitzahl-Bereich schriftlich per Post oder per E-Mail schicken lassen und anfangen Termine zu vereinbaren. Findest Du immer noch keinen Arzt, der Dich krank schreibt, dann helfen nur noch die „harten Nummern“. Erwerbsloser während einer Bewerbungstrainings-Maßnahme ohnmächtig vom Stuhl gefallen und ins Krankenhaus eingeliefert. Ist auch diese Methode gescheitert, dann checke doch einfach mit der Kreditkarte Deiner Krankenkasse in der nächstgelegenen Psychiatrie ein. Dazu wählt man einfach den gebührenfreien Notruf 112 und wird sogar noch abgeholt, wie dieser Erwerbslose zu berichten weiß. Hast Du es in der Zwischenzeit endlich geschafft einen Termin bei einem ambulanten ärztlichen Psychotherapeuten zu ergattern geht es, wie folgt weiter. Zu Beginn der Psychotherapie wird der Arzt, also der Psychotherapeut Dich fragen, warum Du nicht schon früher zu ihm gekommen bist. Erzähle ihm die Wahrheit, daß Du Dich nicht getraut hast, weil Du Dir keine Schwäche eingestehen wolltest. Die meisten Ärzte verstehen das und schreiben Dich sofort rückwirkend krank. Somit hast Du einen wichtigen Grund für das Jobcenter und bist SOFORT von der Maßnahme befreit und kannst erstmal wieder aufatmen. Maßnahmen sind sowieso Blödsinn, da der „Arbeitsmarkt“ nämlich, aufgrund der hohen Produktivität bedingt durch die Maschinenarbeit, tot ist. Das wird Dir nur nicht erzählt und man jubelt Dir irgendwelche Vermittlungshemmnisse, die Du gar nicht hast, unter die Weste, um Dich der Arbeitslosenindustrie  zur Verwertung zuzuführen. Denn überlege doch mal : Wenn alle Unternehmer es geschafft haben die menschliche Arbeitskraft durch Roboter aus ihren Unternehmen zu drängen, woher bekommen die Menschen dann das Geld, um sich diese Produkte kaufen zu können? Ohne ein Bedingungsloses Grundeinkommen werden alle Unternehmer auf ihren Waren sitzen bleiben müssen. Wieder zurück zur Psychotherapie. Richte Dich allerdings darauf ein, daß Du je nach Schweregrad der Erkrankung 12 Monate bis 2 Jahre arbeitsunfähig geschrieben wirst und einmal wöchentlich für eine Stunde zur ambulanten Psychotherapie gehen kannst. Allgemein kann gesagt werden, je länger der Ausbruch der psychischen Erkrankung zurückgelegen hat, desto länger dauert die Genesung, wenn überhaupt noch möglich. Viele sind dann nur noch eingeschränkt erwerbsfähig mit einer täglichen Belastung von 3 bis 4 Stunden, manche können überhaupt nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben, wenn die tägliche Belastungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Also bitte nicht vergessen: Ungläubige Arbeitsvermittler können die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Erwerbsunfähigkeit des Erwerbslosen von einem ärztlichen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) genauso gut feststellen lassen, wie der Fallmanager die Erwerbsunfähigkeit des Erwerbslosen durch einen „Amtsarzt“ oder Vertrauensarzt der Agentur für Arbeit überprüfen lassen kann.

In den mit Fangfragen gespickten gesundheitlichen Selbsteinschätzungsbogen (Vorab-Fragebogen) des ärztlichen Gutachters, auf keinen Fall Krankheiten ´reinschreiben, sondern immer nur Symptome also Beschwerden. Niemals den ärztlichen Gutachtern die Freude daran verderben, den Prof. oder Dr. med. spielen zu dürfen. Will heißen, daß die Felder auf diesem Vorab-Fragebogen gewöhnlich viel zu klein sind, um alle Beschwerden und Symptome dort aufzuzählen. Pfeile dran malen und am Seitenrand die Symptomatik und Beschwerden weiter aufzählen ist die Devise. Dem Professor med. oder Doktor med. des MDK oder der Agentur für Arbeit muß schon beim Anblick Deines ausgefüllten Vorab-Fragebogens „das Wasser im Munde zusammenlaufen“ diese Symptome/Beschwerden zu einem ärztlichen Gutachten aus mehreren Krankheitsbildern zusammen setzen zu dürfen, welches Dich dann auf Monate oder Jahre hinaus arbeitsunfähig, d.h. erwerbsunfähig schreibt. Im Grunde genommen schreibst Du Dir Dein Gutachten selbst. Was bleibt einem ärztlichen Gutachter denn sonst anderes übrig? Denn dafür ist er schließlich da! Den Neurologen oder ärztlichen Psychotherapeuten von seiner Schweigepflicht entbinden zwecks Übersendung von Diagnosen. Immer nur die psychischen Probleme und die körperlichen Somatisierungsstörungen gegenüber dem ärztlichen Gutachter des MDK oder des „Amtsarztes“ der Agentur für Arbeit angeben, sowohl für den schriftlichen Vorab-Fragebogen, sowie für das persönliche Gespräch innerhalb der physischen und psychischen Untersuchung. Nie auf die Idee kommen, selber eine oder mehrere Krankheiten zu benennen oder gar welche in Eigenregie zu vermuten, welche Du eventuell haben könntest. Denn, wenn Du einem Gutachter seine ärztliche Diagnose vorwegnimmst, dann ist das in etwa so, als wenn Du einem Pornodarsteller seinen Höhepunkt vorenthältst. Und dabei sind es doch gerade die ärztlichen Gutachter, die besonders gerne und viel „masturbieren“, um ihr vermeintlich eigenes geistiges Ejakulat in wilder Exstase leidenschaftlich in ärztliche Gutachten zu ergiessen, ohne dabei im völligen Freudentaumel zu bemerken, daß es sich dabei gar nicht um ihr eigenes „Ejakulat“, sondern um das Geschreibsel auf dem Vorab-Fragebogen des Patienten handelt. Folgende Symptome/Somatisierungsstörungen führen in der Regel dazu, daß man von ärztlichen Gutachtern beim MDK erstmal für zwei bis drei Jahre voll erwerbsunfähig geschrieben wird, da die tägliche Belastbarkeit für eine Erwerbstätigkeit bei weniger als drei Stunden liegt. Man erhält so die Gelegenheit und erforderliche Zeit beispielsweise in einer ambulanten Psychotherapie die Ursachen für seine Beschwerden zu erkennen und zu beseitigen. Liegen die Ursachen in der Vergangenheit beispielsweise in der Kindheit kann die Aufarbeitung oft Jahre andauern, wenn überhaupt möglich. Panikattacken, Angstzustände, Klopfen in der Brust, Pochen in der Halsschlagader, Schweißausbrüche, Schwindel, Seitenstiche in der Milz- oder Seitengegend, unkontrolliertes Wasserlassen in Stress-Situationen, sowie Seh-Störungen (Buchstabensuppe, Flimmern, Sterne, weiß vor Augen, kaleidoskoptypische Konturenunschärfe), Leere im Kopf, Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwäche, Gedankensprünge, Appetitlosigkeit, Verlust der Lebensfreude und der Libido, stundenlange Einschlafstörungen und Schlafsstörungen (Etappenschlafen). Sowie schreckhafte Dünnhäutigkeit (30 Minuten Angstattacke mit einem Puls von über 120 Schlägen pro Minute bei kurzen lauten Geräuschen, beispielsweise, wenn der Nachbar eine Tür laut zuschlägt oder ein Metalllöffel auf einem Porzellanteller schlägt), Unruhe, Perspektivlosigkeit und regelmäßiger Alkoholgenuss (mit Alkoholgefährdung beispielsweise jede Woche eine Flasche Rum auf drei Tage verteilt zum besseren Einschlafen) und gelegentlich suizidiale Gedanken jedoch ohne konkrete Pläne oder Vorstellungen. Sicherlich fühlen und halten sich viele Patienten mit o.g. Symptomatik voll arbeitsfähig, wenn diese vom Neurologen Medikamente, wie beispielsweise 1 mg (Milligramm) Alprazolam oder 0,5 mg Lorazepam (Tavor) verschrieben bekommen und einnehmen, jedoch kann das keine Dauerlösung sein, da diese Medikamente der Benzodiazepine-Gruppe angehören und abhängig machen. Ärztliche Gutachter bringen dafür überdurchschnittlich Verständnis auf und stehen einer Psychotherapie für den Patienten äußerst wohlwollend gegenüber. Um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen muß man die letzten drei Jahre zusammenhängend gearbeitet oder in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Reicht die Erwerbsunfähigkeitsrente zum Lebensunterhalt nicht aus, muß man zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII aufgrund krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit beantragen. Dazu muß man leider nochmals zu einem weiteren ärztlichen Gutachter, der einem über den Rentenversicherungsträger mitgeteilt wird. Auch dort bekommst Du wieder einen Selbsteinschätzungsbogen und wie Du diesen ausfüllen solltest steht oben.

Welcher Arzt als Gutachter für eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ist nicht befangen? Was taugt der Gutachter der BA?

Das Wirtschaftsunternehmen Agentur für Arbeit benötigt erwerbsfähige Erwerbslose, um sie per Zwang über die Rechtsfolgenbelehrung entweder der Arbeitslosenindustrie oder der Sanktionsindustrie zur Verwertung zuzuführen. Kranke Erwerbslose dürfen allerdings weder der Arbeitslosenindustrie zugeführt werden, noch sanktioniert werden. Ein klarer Vorteil für die Kranken. Ein Arzt, der als Gutachter von der BA bezahlt wird und ständig kranke Erwerbslose als erwerbsfähig begutachtet, ist daher für ein Wirtschaftsunternehmen, wie der BA, äußerst tragbar und hat praktisch einen krisensicheren Arbeitsplatz in einem modernen „KZ“. Ein Arzt, der als Gutachter von der BA bezahlt wird und ständig kranke Erwerbslose, als erwerbsunfähig begutachtet, der rentiert sich für die Agentur für Arbeit nicht mehr. Aufgrund dieser Interessenskonflikte kann ein solcher Arzt überhaupt gar kein neutraler Gutachter sein und spielt daher streng genommen auch noch mit seiner Zulassung als Arzt und Gutachter. Wenn Ihr Eure Erwerbsunfähigkeit von einem Arzt feststellen lassen wollt, dann bitte von einem Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK), der nicht für das Jobcenter arbeitet. Dieser Arzt arbeitet zwar auch für eine Industrie, nämlich der Kranken- und Pharma-Industrie, aber Ihr müßt die Medikamente und Drogen, die Euch Euer ambulante Psychotherapeut veschreibt ja nicht unbedingt schlucken oder verschreiben lassen. Hin und wieder kommt es auch schon mal vor, daß ambulante Psychotherapeuten pauschal und völlig undifferenziert behaupten, daß ohne die Einnahme von Psychopharmaka die kognititiven Fähigkeiten durch die psychische Erkrankung soweit eingeschränkt seien, daß ein psychotherapeutisches Arbeiten unmöglich sei und stellen den Nutzen der Psychotherapie plötzlich infrage oder wollen diese sogar abbrechen. Spätestens hier muß die sich obligatorisch auftuende Frage erlaubt sein zu stellen, inwieweit eine Verweigerung des Arztes den Patienten noch behandeln und somit helfen zu wollen davon abhängig macht, ob der Patient die verschriebenen Medikamente einnimmt oder nicht einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkommt, da offensichtlich nun nicht mehr das Wohl des Patienten im Vordergrund steht, sondern das wirtschaftliche Interesse des Arztes finanzielle Zuwendungen für das Verschreiben von psychopharmazeutischen Erzeugnissen zu erhalten. Solange einem die reine Gesprächstherapie, also die Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie doch gut tut, kann es daher besser sein, sich die Medikamente ruhig verschreiben zu lassen, denn man muß dem Arzt davon ja nichts erzählen, daß man die Pillen nicht einnimmt und man läuft auch keiner Gefahr, daß der Arzt dann die Therapie unerwartet abbricht. Denn manchmal braucht man einfach mal einen Menschen, dem man sein Herz ausschütten kann ohne dabei selber mit Abwertungen, Bevormundungen oder gar Psychopharmaka sprichwörtlich zugeschüttet zu werden. Und ein schöneres Kompliment als von einem Neurologen oder ärztlichen Psychotherapeuten eine eingeschränkte kognitive Fähigkeit diagnostiziert zu bekommen, kann ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II kaum bekommen, denn spätestens hier stellt sich die weitere Frage, inwieweit der Erkankte einer wirtschaftlichen Verwertung überhaupt noch ökonomisch zugeführt werden kann, wenn die Arbeitsaufgabe geistig nicht mehr ansatzweise begriffen oder physisch nicht mehr durchgehalten werden kann. Sämtliche Jobcenter wurden angewiesen solche „Härtefälle“ eigentlich „Pflegefälle“ vom SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) in das SGB XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige) abzuschieben, um unnötigen zeitlichen und finanziellen Aufwand für Arbeitsvermittler und Fallmanager einzusparen. Das ist quasi der JACKPOT! Gehe nicht über LOS!, sondern direkt per MDK-Gutachten in das SGB XII. Besser in der Krankenindustrie von einem Psychotherapeuten als „Kunde“ im geschützten Bereich des SGB XII verwertet werden, als immer nur den servil gesunden SGB II-Empfänger zu spielen, um sich als „Kunde“ aus der virtuellen Stellenmarkt-Simulation Jobbörse-Arbeitsagentur auf irgendwelche von einem Zufallsgenerator erzeugten Phantasie-Stellenangebote zur Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigungs-Illusion bewerben zu müssen. Viele Zeitarbeitsunternehmen sind Kollaborationspartner der Jobcenter. Diese kollaborierenden Personaldienstleistungen haben in Wirklichkeit oftmals überhaupt gar keine echte Stelle verfügbar und suchen nur im Auftrag der Jobcenter beim Hartz IV-Opfer mit dem Denunziationsformular nach Sanktionstatbeständen und leiten diese dann an das Jobcenter weiter. Das Jobcenter sanktioniert Dich dann und schwupps bist Du „Kunde“ der Sanktionsindustrie bei den Sozialgerichten. Irgendwie ist man immer irgendwo „Kunde“. Leutchen, besser sich im geschützten Bereich des SGB XII als „Kunde“ gesund pflegen lassen, als sich von der Menschenschinder-Sekte aus Nürnberg zum „Kunden“ der Arbeitslosenindustrie bei Maßnahmeträgern oder karitativen Sozialwarenkaufhäusern für eine total korrupte und verfehlte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verwerten zulassen und dabei noch kränker zu werden.

 

 

S C H R I T T   6
Arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Maßnahmeträger
Regulären Lohn/Gehalt über das Arbeitsgericht gegen den Maßnahmeträger einklagen

In der Zeitung liest man etwas vom Rückgang der Schwarzarbeit. Das ist eine freche Lüge. Die Schwarzarbeit nimmt nicht ab, sondern zu. Die Schwarzarbeit wird „staatlich“ legalisiert und verschoben. Nämlich vom regulären Arbeitsmarkt weg, hin zu vermeintlich gemeinnützigen Einrichtungen, die gar keine sind. Ein Wirtschaftsunternehmen wird nämlich nicht dadurch gemeinnützig, daß man das Wort gemeinnützig vor die Rechtsform stellt beispielsweise gGmbH und die Gewinne durch „Bilanzfrisur“ auf Null herunterfährt, sondern sollte sich dadurch kennzeichnen, daß die Arbeit, die verrichtet wird auch gemeinnützig ist. Da aber reguläre Arbeit auch dem Gemein nützt, gibt es gar keine gemeinnützige Arbeit, sondern nur Arbeit und die ist als regulär anzusehen. Dieser „Kunstgriff“ wurde nur geschaffen, um die dort zwangsbeschäftigten Menschen um ihren gerechten Lohn zu bringen.

In Wahrheit ist eine gemeinnützige Einrichtung nichts anderes, als ein umsatzstarkes Wirtschaftsunternehmen, daß vom Jobcenter geschickte kostenlose Zwangsarbeiter einsetzt die weder dem Arbeitsrecht noch dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegen. Gemeinnützig wird das Unternehmen deshalb bezeichnet, weil man die Gewinne dadurch gegen Null laufen läßt, indem man ganze Auto-Flotten aus hunderten von teuren Leasingfahrzeugen unterhält und ebenfalls Dutzende vermeintliche Gutmenschen* mit zwangsneurotischem Helfersyndrom, getarnt als Diplom-Sozialpädagoge großzügige Jahres-Mitarbeitergehälter von weit über 60.000 Euro beschäftigt und Geschäftstellenleiter-Jahresgehälter mit über 120.000 Euro und einem Firmenwagen von mindestens 60.000 Euro Anschaffungswert honoriert.

Ein Maßnahmeträger, wie beispielsweise ein Sozialwarenkaufhaus, ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches kostenlose Zwangsarbeiter vom Jobcenter erhält, weil die unqualifizierte Fallmanagerin per Profiling mindestens ein Vermittlungshemmnis beim gut qualifizierten Erwerbslosen entdeckt haben will, welches ihn daran hindern soll einen gut bezahlten Job im ersten „Arbeitsmarkt“ zu finden und deshalb als kostenloser Zwangsarbeiter der Arbeitslosenindustrie zur wirtschaftlichen Ausbeutung entweder freiwillig per Eingliederungsvereinbarung oder unfreiwillig per Eingliederungsverwaltungsakt zugeführt werden muß.

Worin unterscheidet sich denn reguläre Lagerarbeit von gemeinnütziger Lagerarbeit? Worin unterscheidet sich reguläre Möbelträgerarbeit von gemeinnütziger Möbelträgerarbeit? Worin unterscheidet sich reguläre Thekenarbeit von gemeinnütziger Thekenarbeit? Worin unterscheidet sich reguläre Waschmaschinenreparatur-Arbeit von gemeinnütziger? Worin unterscheidet sich reguläre Waschmaschinen-Abhol-Arbeit von gemeinnütziger? Fragen Sie sich doch mal selber! Haben Sie den gemeinnützigen Lagerarbeiter oder den regulären Lagerarbeiter (IHK) gelernt? Haben Sie den gemeinnützigen Möbelträger oder den regulären Möbelträger (IHK) gelernt? Haben Sie den gemeinnützigen LKW-Fahrer oder den regulären LKW-Fahrer (IHK) gelernt? Es gibt nämlich überhaupt gar keinen Unterschied zwischen vermeintlicher „gemeinnütziger Arbeit im geschützten Rahmen“ und einer regulären Arbeit, außer von der unterschiedlichen Bezahlung.

Zu dieser Auffassung kommen auch die Arbeitsgerichte, welche die vermeintlichen gemeinnützigen Arbeiten als reguläre Arbeiten ansehen und Verleiher und Entleiher für einen nachträglich zu zahlenden ortsüblichen Tariflohn verurteilen. Spätestens jetzt wird allen Arbeitsgerichten auch klar, warum die Mehraufwandsentschädigung (MAE) einer Arbeitsgelegenheit umgangssprachlich 1-Euro-Job genannt auf keinen Fall Lohn heißen durfte. Lohn und Gehalt sind nämlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.  So soll die Mehraufwandsentschädigung (MAE) unter vorgehaltener Hand gegenüber den Arbeitslosen oft als Lohn zur Motivation der Arbeitsaufnahme erklärt worden sein, obwohl sie streng genommen nur im Falle eines tatsächlichen finanziellen Mehraufwandes an den Arbeitslosen hätte ausbezahlt werden dürfen.

Die Verleiher (Jobcenter) hatten ursprünglich gar nicht vor die reguläre Arbeit, als Arbeit zu deklarieren, sonst wären die Jobcenter nämlich sofort unter die Arbeitnehmerüberlassungsgesetze gefallen und ihre Kunden (Arbeitslosen) unter das Arbeitsrecht mit allen daraus sich ergebenen Konsequenzen, wie ortsüblichen Lohn/Gehalt, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld usw. Stattdessen hatten die Jobcenter einfach die reguläre Arbeit fälschlicherweise als gemeinnützige Arbeit bezeichnet, um ihren eigenen Kunden (Arbeitslosen) statt dem ortsüblichen Tariflohn nur die im Sozialgesetzbuch (SGB) definierte Mehraufwandsentschädigung von maximal 150 Euro/Monat zu zugestehen. Auch wurde den Arbeitsgerichten klar warum die Tätigkeiten von vorn herein nur auf 6 Monate begrenzt worden waren – nämlich um den Kündigungsschutz zu umgehen.

Jobcenter als illegale Arbeitnehmerüberlassungen? / Caritas Sozialwarenkaufhaus Werl/Soest (Hintergrundwissen zu 1-Euro-Jobs

Bisher ist leider noch kein ehemaliger 1-Euro-Jobber auf die Idee gekommen, daß Jobcenter auf das Betreiben einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung hin zu verklagen, obwohl es dergleich schon viele ehemalige 1-Euro-Jobber geschafft haben über das Arbeitsgericht einen nachträglichen ortüblichen Tariflohn für sich gegenüber des Maßnahmeträgers zu erstreiten. Um der „staatlich“ oder „behördlich“ organisierten Leih- und Schwarzarbeit ein endgültiges Ende zu setzen, bedarf es nur einen Präzedenzfall, der darlegt, daß reguläre Arbeiten als gemeinnützig deklariert werden und das Prinzip gleiche Arbeit, gleiches Geld durch Lohndumping mit einem Prekär-Lohn von 1,50 Euro/Std verhindert wird. Die Maßnahmeträger und auch die Jobcenter verletzen das Equal-Pay-Prinzip (gleiches Geld für gleiche Arbeit), was die Arbeitsgerichte, wie oben beschrieben, bestätigen und betreiben so massiv Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Zusätzlich machen die Jobcenter sich noch wegen Betreibens einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung, schuldig. Die Geldbuße aus Betreibens einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung kann bis zu 500.000 Euro und drei Jahre Haft betragen. Zuzüglich den Schaden aus Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Wenn alle 1-Euro-Jobber ihren ortsüblichen Lohn gegenüber ihrem Maßnahmeträger vor den Arbeitsgerichten einfordern würden, wären auch noch viele Maßnahmeträger und Sozialwarenkaufhäuser schon längst pleite. Vielleicht sollte man fairerweise die Geschäftsstellenleiter der Maßnahmeträger darüber informieren. Nur haben die Geschäftsstellenleiter dieser Maßnahmeträger meist selbst oft sich unrechtmäßig aus der „Kasse“ bedient.

Sozialschmarotzer in der Caritas Geschäftsführung / In Unna fehlen 318.000 Euro und in Soest 405.000 Euro

*Definition : Gutmenschentum bezeichnet die Haltung derer, die sich über ihre Empathie haben manipulieren lassen von Leuten, die praktisch keinerlei Empathie haben. Der Gutmensch, ein scheinheiliger Moralapostel mit hinterlistigen Absichten. Wenn Du frierst dann leiht er Dir einen Mantel und läßt sich in der Öffentlichkeit als Wohltäter feiern. Das er aber als Gegenleistung zwei Mäntel zurück haben will, daß verheimlicht dieser. Er fordert Dich zum Teilen Deiner Wohnung und Arbeit mit Flüchtlingen auf, ist aber nicht selber bereit zum Abgeben. Er fordert Dich auf für einen Sklavenlohn arbeiten zu gehen und verdient selber mehr, als genug. Der Gutmensch legt sich alles so zurecht, wie er es gerade braucht. Wenn er doch etwas zu verschenken hat, dann sind das leere Versprechungen, abgelaufene Lebensmittel, getragene Klamotten oder Dinge, die eh´schon kaputt sind.

 

 

I N F O R M A T I O N
Wenn Ihr jemanden kennt, der auch nicht in eine sinnlose Maßnahme möchte,
dann helft ihm bitte oder verweist auf diesen Artikel

Interessanterweise wird der Hyperlink also die Internetadresse, welche zu dieser Seite „Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)“ führt – bei Facebook immer wieder gelöscht, wenn Leute auf die Idee kommen, ihn mit ihren Freunden zu teilen. Ganz besonders schlimm fällt die Zensur bei Facebook auf die Seite, wo ich beschrieben habe, wie man Hartz-IV Sanktionen entgeht (siehe Unter dem Radar / Hartz IV Sanktionen entgehen) Vielleicht kennst Du eine Methode, wie man die Sperre oder Zensur umgehen kann, damit möglichst vielen Menschen geholfen werden kann?

Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern die o.g. Informationen entsprechen meiner Ansicht, welche auf gegenwärtigem Recht beruhen und ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt habe. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Ich gebe keine medizinische Beratung. Meine Tipps ersetzen keinen Arzt und/oder Apotheker. Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und/oder Apotheker. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.

 

 

B E S C H L Ü S S E  /  U R T E I L E
die belegen, daß man nichts zu unterschreiben braucht
entgegen der Meinungen von subtil gehirngewaschenen Jobcenter-Mitarbeitern

 

Beschluss des Sozialgericht  Ulm  S 11 AS 3464/09 ER vom 16.11.09

Erwerbslose, die nicht bereit sind Verträge beim Maßnahmeträger zu unterschreiben sind von allen Maßnahmen befreit und zwar auch dann, wenn die Zuweisung per Eingliederungsverwaltungsakt erfolgte, erst recht keine Sanktion

Eine entsprechende Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Vertrages mit einem Maßnahmeträger ist weder dem Gesetz zu entnehmen d.h. das SGB II sieht keine entsprechende Verpflichtung vor und eine etwaige Nichtunterzeichnung eines Vertrages mit einem Maßnahmeträger ist insbesondere nicht über das Absenkungstatbestände nach §31 SGB II zu sanktionieren. Es gilt die Vertragsfreitheit nach Artikel 2 Grundgesetz (Anmerkung von Aufgewachter)

 

Beschluss des Sozialgericht Berlin S 107 AS 1034/12 ER vom 15.02.12

Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren

 

Beschluss des Sozialgericht Leipzig S 25 AS 1470/12 ER vom 29.05.12

Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz)

 

Urteil des Bundesgerichtshof B 4 AS 20/09 R vom vom 17.12.2009

Die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme führt nur dann zu einer Sanktion, wenn diese Maßnahme zuvor in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt worden ist, da § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c, letzter Halbsatz, SGB II dies als rechtliche Voraussetzung fordert. Die Sanktion einer solche Maßnahme ist nur als “eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme” möglich. Die Sperrzeittatbestände in § 31 Abs 4 Nr 3b SGB II finden hier ebenfalls keine Anwendung, da der Tatbestand hier bereits sinngemäß in § 31 Abs 1 SGB II geregelt ist. Die ersatzweise Anwendung pauschaler Auffangsanktionsparagraphen ist unzulässig, wenn das SGB II für den konkreten Fall eine eigenständige Festlegung beinhaltet, der Leistungsträger bleibt also für sein “Versagen” haftbar, er kann dieses nicht durch Verweis auf einen anderen pauschalen Sanktionsparagraphen “heilen”.