Fallmanager/innen ohne Berufshaftpflichtversicherung haften mit Privatvermögen

12 Jul

Die Haftungsrisiken von Beamten & Angestellte im öffentlichen Dienst

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst handeln im Interesse des Staatsapparates und müssen in der Ausführung ihrer Tätigkeiten immer besondere Sorgfalt walten lassen. Trotzdem kann es zu fahrlässigen Handlungen kommen, die dem Dienstherrn oder dritten Personen finanziellen Schaden zufügen können. Eine Berufshaftpflicht für Beamte bietet einen sicheren Schutz vor Regressforderungen, die sich aus Fehlern im Zusammenhang mit einer Tätigkeit der versicherten Person ergeben. Die Versicherung hat den Charakter einer Vermögensschaden-Versicherung, da sie nur bei finanziellen Schäden – z.B. durch Falschberatung – eintritt. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Forderungen.

Im Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht wird zwischen dem so genannten Eigenschaden-Forderungen des Dienstherrn an den Beamten – und einem Fremdschaden unterschieden. Das bezeichnet Ansprüche Dritter an den Dienstherrn, die durch einen Fehler seines Beamten entstanden sind und beglichen werden müssen. In diesem Fall kann der Dienstherr vom verantwortlichen Staatsbediensteten eine Regulierung (Schadenzahlung) fordern. Die Berufshaftpflicht schützt den versicherten Beamten vor einem finanziellen Verlust, denn laut §78 BBG kann der Dienstherr immer vollen Schadenersatz einfordern.

Quelle : http://www.versicherungsvergleich-magazin.de/berufshaftpflichtversicherung-fuer-beamte/

 

Kommentar für heimlich mitlesende Fallmanager/innen : Bevor sich hier einige Mitleser fleißig die Hände reiben … Glaubt nicht, daß die Berufshaftpflichtversicherung auch dann in Regreß tritt, wenn sich im nachhinein herausstellt, daß ein Arzt, welcher Personenschäden und Tote durch Behandlungsfehler verursacht hat, in Wirklichkeit gar kein promovierter Mediziner, sondern nur ein Mitarbeiter im Krankenhaus gewesen ist, der die Akten von der Anmeldung im Erdgeschoss mit einem Wagen in die Pathologie in den Keller geschoben hat! Oder das die Berufshaftpflichtversicherung auch dann zahlt, wenn sich im nachhinein herausstellt, daß der Mitarbeiter beim Jobcenter überhaupt gar keine Legitimation für das Ausführen von öffentlichen Aufgaben, wie das Erlassen von Eingliederungsverwaltungsakten mit eigenhändiger Unterschrift inne hatte und die Schäden der Falschberatung gedeckt seien. Was meint Ihr wohl, wer für die Schäden aufkommt? Schon mal morgens in den Spiegel geschaut?

Es wird Zeit die Fallmanager/innen für ihre begangenen Fehler in Regress zu nehmen!

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