Unter dem Radar / Hartz IV Sanktionen entgehen

14 Feb

Das Jobcenter wird es schwer haben jemanden zu sanktionieren, wer :

  • zu den Vorladungen (Einladungen) erscheint
  • sich innerhalb 3 Werktagen auf Stellenvermittlungsvorschläge schriftlich bewirbt oder wer sich innerhalb 3 Werktagen telefonisch um ein Vorstellungsgespräch bemüht, wenn verlangt
  • zu einem Vorstellungsgespräch bei einem Maßnahmeträger erscheint
  • zu einem Vorstellungsgespräch auf einer Zeitarbeitsmesse erscheint
  • zwischen 8 bis 10 schriftliche Bewerbungen je Monat schreibt
  • keine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet
  • Schenkungen oder Einnahmen bekannt macht
  • seinen drohenden Arbeitsplatzverlust unverzüglich meldet
  • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht; siehe dazu auch die Hinweise der Jobcenter-Poker um die Arbeitsunfähigkeit
  • eine Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung einreicht; am besten gleich für mehrere Jahre

 

Und trotzdem brauchst Du :

  • keinen Arbeitgeber zu akzeptieren, wo Du partout nicht arbeiten willst (0)*
  • keinen Job bei einer Zeitarbeitsfirma machen (1)*
  • keine sinnlosen Bildungsmaßnahmen bei einem Träger machen (2)*
  • keinen nervigen 1-Euro-Job bei einem Sozialwarenkaufhaus machen (3)*
  • keine Bürgerarbeit bspw. im Altenheim machen (4)*
  • keine Kontrollanrufe der Jobcenter beim Arbeitgeber zulassen (5)*
  • keine Rückmeldung der Arbeitgeber beim Jobcenter zulassen (6)*
  • keine Kontrollanrufe der Zeitarbeitsfirmen bei Dir zulassen (7)*
  • keine Schichtarbeit ohne Firmenwagen bei Zeitarbeitsfirmen machen (8)*
  • keine Hartz IV-Sanktionen im Bundesland Thüringen ertragen (9)*

 

Um als Erwerbsloser frei und unentdeckt das Sanktions-Radar aller Jobcenter erfolgreich zu unterfliegen, braucht man nur etwas tiefer fliegen, als das jeweilige geistige Niveau des Arbeitsvermittlers, des Fallmanagers, des Personaldisponenten einer Zeitarbeitsfirma oder des Mitarbeiters eines Maßnahmeträgers. Und dazu gehört wirklich nicht viel!

 

Funny_Joke

 

Überlegenheit in ihrer reinsten Form, nämlich durch überlegen.
++++++  another fine rip by TEAM Aufgewachter ++++++
Just read and have fun! ***

 

 

 

 

(0.0) keinen Arbeitgeber akzeptieren, wo Du partout nicht arbeiten willst – folgende SituationDer Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung des Jobcenters sich innerhalb von drei Werktagen schriftlich bei einer unbeliebten Firma zu bewerben, wo Du partout nicht arbeiten willst, wurde bereits fristgerecht mit einer schriftlichen Bewerbung von Dir bedient und Du lauerst schon voller Freude auf eine telefonische Rückmeldung seitens des Zeitarbeitsunternehmens Handstad Personaldienstleistungen zwecks Vereinbarung eines Vorstellungsgespräches. Die Lösung für Ausgekochte: Eine eklatante Lücke im Lebenslauf kann auch für so manches heitere Telefongespräch sorgen.

Erwerbsloser schockt Arbeitgeber / Telefonischer Rückruf / Arbeitgeber findet Lücke im Lebenslauf

(1.0) Zeitarbeitsmessen in den Foyers der Jobcenter oder in den örtlichen Stadthallen Dabei sind grundsätzlich die Personalfragebögen erst recht die Arbeitsverträge der Personaldienstleistungen dem Erwerbslosen auszuhändigen damit dieser diese auf Rechtmäßigkeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen kann. Fast alle Zeitarbeitsfirmen haben grundsätzlich etwas dagegen, insbesondere dann, wenn der smarte Erwerbslose von heute zugleich einen schlagfertigen Rechtsanwalt mitbringt. Für einen Zwanni bar auf die Tatze ist so mancher lebenslustige Rechtsanwalt für den Gaudi zu haben. Ist in der Regel zwar nicht notwendig, aber der Spaßfaktor ist ungleich, um einiges höher.

Erwerbsloser erscheint mit Rechtsanwalt als Beistand auf Zeitarbeitsmesse der Agentur für Arbeit

(1.1) Zeitarbeitsfirmen und mit deren Personaldisponentinnen zu telefonieren können so manches Erwerbslosen-Herz höher schlagen lassen, insbesondere dann, wenn man sich innerhalb von drei Werktagen auf ein schriftliches Stellenangebot mit Rechtsfolgenbelehrung auf Anweisung des Jobcenters telefonisch bewerben soll und nach der anfänglichen wohlwollenden Warm-Up-Phase sich mit dem Satz: „Ich behalte mir das Recht vor zum Vorstellungsgespräch einen Beistand mitzubringen.“ verabschiedet.  Personaldisponenten können den Spruch absolut nicht wechseln und wollen plötzlich von der Bewerbung Abstand nehmen, selbst dann, wenn man noch, um einen Vorstellungstermin „bettelt“.

(1.2) Zeitarbeitsfirmen auf die man sich schriftlich innerhalb von drei Werktagen bewerben soll, weil man zuvor einen Stellenvermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung vom Jobcenter erhalten hat, reagieren mittlerweile überhaupt nicht mehr, wenn man den o.g. Textbaustein als letzten Absatz in sein Bewerbungsanschreiben einfügt: „Ich behalte mir das Recht vor zum Vorstellungsgespräch einen Beistand mitzubringen.“ Nur sehr wenige Personaldienstleistungen laden Dich jetzt überhaupt noch zum Vorstellungsgespräch. Natürlich bringst Du, wie vereinbart, Deinen Beistand mit. Auch hier ist momentan kein Zeitarbeitsunternehmen bekannt, welches sich damit einverstanden erklärt, daß Du einen Vertrauten, wie beispielsweise einen befreundeten Rechtsanwalt, als Beistand mit zum Vorstellungsgespräch in das Personalbüro mit ´reinnehmen kannst.

Erwerbsloser schockt Zeitarbeitsunternehmen durch Erscheinen mit Beistand beim Vorstellungsgespräch

(1.3) Zeitarbeitsfirmen jammern gern, wenn es um die zeitnahe Terminierung von Vorstellungen geht, aber auch hier kann sich der erfindungsreiche Erwerbslose an erfrischenden Telefongesprächen an so mancher verwirrten Personaldisponentin oder Personaldisponenten laben, da schließlich die Fahrtkosten als Vorschuß vom Jobcenter erst einmal auf dem Girokonto gutgeschrieben sein müssen, bevor man sich den teuren Spaß, welcher nicht im Regelsatz enthalten ist, überhaupt leisten kann. Die meisten Arbeitgeber können solange (rund eine Woche) keine Stelle freihalten. Führe das Telefongespräch so amüsant, wie hier.

Erwerbsloser schockt Personaldisponentin durch skurilles Telefongespräch wegen Fahrtkostenübernahme

(1.4) Zeitarbeitsfirmen, welche die Geduld aufbringen auf ein Vorstellungsgespräch mit einem Erwerbslosen sieben Tage oder länger zu warten, haben in der Regel die Stelle gar nicht mehr vakant und verheimlichen dem Bewerber diesen Sachverhalt. Hier soll nur noch die Arbeitsbereitschaft des Erwerbslosen im Auftrag des Jobcenters mit einem Denunziationsformular abgefragt werden. Immer schön sagen: „Ich will arbeiten, egal zu welchen Bedingungen“. Da die vermeintliche Stelle nicht mehr existiert,  gibt es logischerweise auch keinen Arbeitsvertrag, siehe Verlinkung. Wenn sich dahinter doch ein Arbeitsvertrag mit saumäßigen und miserablen Bedingungen, wie Arbeitszeit in Wechselschicht, zu langer Anfahrtsweg und zu niedriger Lohn usw. verbirgt, einfach unterschreiben, denn diesen Vertrag bist Du mit der obligatorischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort wieder los und die AU beschützt Dich auch noch vor der 30%-igen Leistungskürzung per Sanktionsbescheid. Der moderne Erwerbslose von heute ist praktisch unsanktionierbar geworden.

Falsche Antworten auf verhängnisvolle Fangfragen bei Zeitarbeitsunternehmen enden mit Sanktionsbescheid

(1.5) Zeitarbeitsfirmen deren Personaldisponentinnen Dich für den unwahrscheinlichen Fall aller o.g. Einwände doch mal zum Vorstellungsgespräch einladen wirst Du in unvergesslicher Erinnerung bleiben, wenn Du innerhalb des Vorstellungsgespräches auf die Frage : „Warum möchten Sie für uns arbeiten?“ einfach mal mit dem schlichten Satz konterst: „Damit ich vom Jobcenter keinen Sanktionsbescheid bekomme.“ Dieser Satz bewirkt eine sofortige und langanhaltende Sprach- und Bewußtlosigkeit aller anwesenden Teilnehmer des Vorstellungsgespräches. Die Paralysierten und scheinbar traumatisierten Charaktere mit ihren betretenen Gesichtern benötigen schon eine kleine Ewigkeit, um wieder zu sich zu kommen, bevor sie Dich anschließend wieder nach Hause schicken, wie dieser erheiternde Gesprächsverlauf eines Erlebnisberichtes offenlegt.

Erwerbsloser schockt Chef-Etage durch außerordentlich skurilles Vorstellungsgespräch

(1.6) Zeitarbeitsfirmen, die anständige Löhne und Gehälter ohne negative Arbeitszeitkonten gewährleisten, sind fast gar nicht mehr vorhanden, aber falls sich Dir doch mal so eine seltene Gelegenheit anbieten sollte und das Jobcenter Dich per Stellenvermittlungsangebot mit Rechtsfolgenbelehrung zwangsverpflichtet hat Dich dort telefonisch oder schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu bewerben, Du jedoch kein Geld hast, um Dir eine Hin- und Rückfahrtkarte für ein etwaiges Vorstellungsgespräch zu kaufen und Deine bockige Arbeitsvermittlerin oder Fallmanagerin keinen Vorschuß für die Fahrtkarten herausrücken will, dann hilft nur noch die ganz harte Variante, um einer 30%-igen Leistungskürzung per Sanktionsbescheid zu entgehen und zwar, wie folgt.

Erwerbsloser schockt Jobcenter mit Vorschuss auf Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch per Einstweilige Anordnung

(2.0) Bildungsmaßnahmen bei einem Träger, daran braucht nicht teilgenommen werden, wenn Du mit einem Zeugen beim Maßnahmeträger zum ersten Informationstag respektive Maßnahmetag erscheinst, die Anwesenheitsliste, den Personalfragebogen, die Datenschutzvereinbarung, die Hausordnung, den Maßnahmevertrag und die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger nicht unterschreibst. Denn dann kann der Maßnahmeträger mit dem Jobcenter die Kosten der „Qualifizierungs“-Maßnahme nicht abrechnen und Du kannst für die Nichtunterzeichnung der zuvor genannten Dokumente auch nicht sanktioniert werden, da nur ein selbstverschuldeter Abbruch der Maßnahme sanktioniert werden kann. Und abbrechen kann man die Maßnahme natürlich nur dann, wenn man diese zuvor überhaupt angefangen, sprich die zuvor genannten Dokumente unterschrieben hat. Was man nicht anfängt, kann folglich auch nicht abgebrochen werden. Ergo: Legt der Maßnahmeträger Dir die zuvor genannten Dokumente nicht vor und verlangt sofortigen „Einsatz“ bittest Du ihn freundlich um die Herausgabe aller zuvor genannten Unterlagen zwecks Mitnahme und Überprüfung der Rechtmäßigkeit bei einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Die allermeisten Maßnahmeträger verweigern die Herausgabe der zuvorgenannten Dokumente, weil die Mitarbeiter des Maßnahmeträgers Deine Vermittlungshemmnisse und festgestellten Handlungsbedarfe entweder nicht kennen oder diese im Maßnahmevertrag nicht definiert haben oder auch nicht wissen, durch welche geeigneten Tätigkeiten oder Aktivitäten diese in ihrem Hause bei Dir überhaupt abgebaut werden können oder sollen. Mit solchen Vollpfosten von Mitarbeitern der Maßnahmeträger kann doch wohl von Erwerbslosen nicht ernsthaft erwartet werden, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, zumal die Mitarbeiter der Maßnahmeträger selbst die größten Vermittlungshemmnisse, Handlungsbedarfe und Defizite haben dürften. Übrigens: Vorzeitig nicht durch Krankheit abgebrochene Bildungsmaßnahmen sind vom Erwerbslosen selber zu tragen. Ein echt seriöse, sinnvolle, hochqualitative und nachhaltige Bildungsmaßnahme oder? Wer noch mehr kompromittierende belastende Interna erfahren möchte, der sollte hier weiterlesen.

Warum Maßnahmeträger den Maßnahmevertrag vor der Unterschrift nicht ausgeben

(2.1) Bildungsmaßnahmen bei einem Träger, daran braucht auch nicht teilgenommen werden, wenn der Jobcenter-Mitarbeiter die individuellen Vermittlungshemmnisse und festgestellten Handlungsbedarfe des Erwerbslosen nicht ermittelt hat und in den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übertragen hat oder die individuellen Vermittlungshemmnisse und festgestellten Handlungsbedarfe des Erwerbslosen nicht in den Eingliederungsverwaltungsakt (Zuweisung) geschrieben hat oder der Eingliederungsverwaltungsakt (Zuweisung) bis zu acht bekannte und formelle Fehler aufweist und jeder einzelne von ihnen rechtswidrig ist.

Rechtsanwalt rettet Erwerbslose vor einer Maßnahme mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Erwerbslose erhalten viele Maßnahmezuweisungen, die rechtswidrig sind

(2.2) Bildungsmaßnahmen bei einem Träger, daran braucht auch nicht teilgenommen werden selbst, wenn Du quasi alles unterschrieben hast, was es zu unterschreiben gibt, als da zum Beispiel wären: Die Anwesenheitsliste, den Personalfragebogen, die Unfallverhütungsvorschrift, die Arbeitsschutzunterweisung, die Datenschutzvereinbarung, die Hausordnung, den Maßnahmevertrag und die Abtrittserklärung/Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger UND die Eingliederungsvereinbarung ODER Du einen Eingliederungsverwaltungsakt (Zuweisung) vom Jobcenter erhalten hast. Nach dem SGB benötigst Du nur einen wichtigen Grund zum Fernbleiben, wie zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne eine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid fürchten zu müssen, siehe (3.0).

(3.0) Sozialwarenkaufhaus und der 1-Euro-Job oder auch Bildungsmaßnahme. Wer von Euch also aus gesundheitlichen Gründen keine Kraft mehr hat sich Vermittlungshemmnisse und die sich daraus obligatorisch ergebenen „Bildungsmaßnahmen“ unter die Weste jubeln zu lassen, dem empfehle ich ganz dringend diesen Notfallschritt, wirkt IMMER und SOFORT und ist quasi der Thor-Hammer par excellence also der Royal-Flush und somit das höchste Blatt im Poker-Spiel gegen die Arbeitslosenindustrie der Menschenschinder-Sekte und der ultimative Dauer-Schutzschild zur präventiven Sanktionsvermeidung, also zur präemptiven Abwehr von willkürlichen Leistungskürzungen per Sanktionsbescheide durch völlig durchgeknallte und weltabgewandte Jobcenter-Mitarbeiter, wie Arbeitsvermittler und Fallmanager, die immer noch mithilfe ihrer Online-Datenbank https://jobboerse.arbeitsagentur.de, in ihrer virtuellen Stellenmarkt-Simulation leben da nämlich nur knapp 40.000* der vermeintlichen 1,5 Millionen Stellenangebote überhaupt tatsächlich abfragbar sind und alle Möchtegern-Arbeitsvermittler praktisch so eine Art PC-Game der Jobcenter-TYCOON spielen, darüber hinaus an eine Vollbeschäftigungs-Illusion glauben die aber auch nichts mehr mit der Realität auf dem sogenannten „Arbeitsmarkt“ gemein hat, also folglich überhaupt nicht mehr wissen, was sie da im Jobcenter außer als zwangsneurotischer Grundgesetz-Allergiker respektive SGB-II-Fanatiker mit Leistungs-Missbrauch-Paranoia und Sanktionsvermittler mit vorher festgelegter Sanktionsquote eigentlich anderes tun, als entweder für eine korrupte und kollaborierende Zeitarbeitsindustrie oder für die Sanktionsindustrie oder für die Arbeitslosenindustrie zu arbeiten. Möge der Gott des SGB II an welche Jobcenter-Mitarbeiter immer noch glauben, ihrer armen Seele gnädig sein.

* Die Quantität der vermeintlichen Stellenangebote soll sich nach eigenen Angaben zufolge zwischen 750.000 und 1.500.000 Stellenangeboten bewegen. In der Realität dürften jedoch nicht mehr als 40.000 Stellenangebote auffindbar sein, da sich pro Suchanfrage nur maximal 20 Seiten mit jeweils 20 Ergebnissen pro Seite für rund 99 PLZ-Bereiche aufrufen lassen. Eine Angabe von 750.000 bis 1.500.000 Stellenangeboten ist nicht nur irreführend und reines Wunschdenken, sondern dürfte somit eindeutig und getrost dem Genre des Science-Fiction zuzuordnen sein, um so das Heer der Erwerbslosen an den Glauben einer Vollbeschäftigung zu bewegen, aber vor allem die Bewerbungspflicht der Erwerbslosen in Verbindung mit dem Sanktionsparagraphen §31 des SGB II aufrecht erhalten zu können, weil die Agenturen für Arbeit und Jobcenter zum Selbsterhalt mit Sanktionen also dem Entzug der finanziellen Lebensgrundlage von erwerbslosen Menschen die erforderlichen Umsätze für ihre geldgierigen Geschäftsführer, Arbeitsvermittler und Fallmanager erwirtschaften.

** Die Qualität der tatsächlich 40.000 auffindbaren Stellenangebote fällt noch desaströser aus, als die Untersuchung der Stellenangebote in Bezug auf die Quantität. Telefonisch gaben drei Viertel der normalen Arbeitgeber an, daß sie das Stellenangebot nicht mehr vakant hatten und bei einem Viertel das Stellenangebot nie verfügbar war, sprich das Schein-Stellenangebot als kostenneutrale Eigenwerbung eingestellt wurde. Bei den Personaldienstleistungen verhält es sich genau umgekehrt. Hier waren drei Viertel der Stellenangebote angeblich immer noch offen und ein Viertel nicht mehr frei, also wieder Eigenwerbung, weil die Jobcenter-Mitarbeiter schlicht zu faul waren das Stellenangebot aus der Jobbörse ordnungsgemäß auszutragen. Offiziell heißt es natürlich dann wieder, daß die Arbeitgeber es vergessen hätten das Stellenangebot aus der Jobbörse-Arbeitsagentur herauszunehmen oder es versäumt hätten beim Jobcenter-Mitarbeiter anzurufen.

Doch wer jetzt vorzeitig Luftsprünge machen möchte, weil drei Viertel der Zeitarbeitsunternehmen das Stellenangebot noch vakant hatten, den muß ich auch hier wieder leider enttäuschen, insbesondere dann, wenn die Personaldienstleistungen sogenannte Kollaborationspartner der Jobcenter sind. Diese kollaborierenden Personaldienstleistungen haben in Wirklichkeit oftmals überhaupt gar keine echte Stelle verfügbar und suchen nur im Auftrag der Jobcenter beim Hartz IV-Opfer mit dem Denunziationsformular nach Sanktionstatbeständen und leiten diese dann an das Jobcenter weiter. Das Jobcenter sanktioniert Dich dann und schwupps bist Du „Kunde“ der Sanktionsindustrie bei den Sozialgerichten. Irgendwie ist man immer irgendwo „Kunde“. Leutchen, besser sich im geschützten Bereich des SGB XII als „Kunde“ gesund pflegen lassen, als sich von der Menschenschinder-Sekte aus Nürnberg zum „Kunden“ der Arbeitslosenindustrie bei Maßnahmeträgern oder karitative Sozialwarenkaufhäusern für eine total korrupte und verfehlte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verwerten zulassen und dabei noch kränker zu werden.

Notfallschritt / Sanktionsfrei durch krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit

(3.1) Sozialwarenkaufhaus und der 1-Euro-Job. Machen wir uns doch mal einen riesen Spaß mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vermeintlichen „gemeinnützigen“ Einrichtungen der Menschenschinder-Sekte. Im Foyer las der Erwerbslose dann den Maßnahmevertrag und unterschrieb dann, wie folgt : „Ich behalte mir das Recht vor, meinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto als Lagerarbeiter (Einzelhandel ab Mai 2014) über das Arbeitsgericht Hannover gegenüber dem Sozialwarenkaufhaus „unfairKauf“‘ nachträglich einzuklagen“, und unterschrieb mit voller handschriftlicher Unterschrift. Der Erwerbslose gab, wie befohlen den unterschriebenen Maßnahmevertrag vorne am Empfang ab, verlangte seine Zuweisung zurück und noch eine Kopie des Maßnahmevertrages und verschwand aus der vermeintlich gemeinnützigen Einrichtung. Zuhause angekommen klingelte bereits sein Telefon. Es war der stellvertretende Vorsitzende des Sozialwarenkaufhauses „unfairKauf“ der ihm nur mitteilen wollte, daß aus dem Arbeitsverhältnis nächsten Montag nichts werden könne und er den Vorfall nicht an die „große Glocke“ hängen möge, er hätte dann auch keine Schwierigkeiten von seinem Jobcenter zu befürchten. Die ganze lustige Story kann man hier nachlesen. Manchmal aber auch geht der Schuß für die Geschäftsführer der Maßnahmeträger nach hinten los, insbesondere dann, wenn beispielsweise der Zoll mit seinen süßen Schäferhunden anrückt, wie hier.

Zoll startete Großrazzia im Sozialwarenkaufhaus Unna gegen als 1-Euro-Jobber getarnte Schwarzarbeiter

(3.2) Sozialwarenkaufhaus und der 1-Euro-Job. Erwerbslose, die keinen Bock auf die 6 monatige „Zwangsarbeit“ haben und es auch moralisch verwerflich finden mit dieser legalisierten Form der Schwarzarbeit auch noch reguläre Arbeitsplätze innerhalb ihrer Stadt zu zerstören, aber sich daran erquicken können mit einer gewissen Art von innerer Arroganz und Schadenfreude die Unwissenheit und Inkompetenz der Mitarbeiter der Maßnahmeträger und Jobcenter für sich zu nutzen, um ungestraft einer Bildungsmaßnahme fernzubleiben, um seine persönliche Freiheit zu behalten, anstatt in einer Verwahranstalt die Zeit sinnlos abzusitzen,  ist dieser ausführliche und humorvolle Leitfaden gedacht. Das Wissen in diesem Leitfaden übersteigt jenes eines Arbeitsvermittlers oder Fallmanagers des Jobcenters oder Mitarbeiters eines Maßnahmeträgers bei vorsichtiger Schätzung, um das 10.000 fache. Nutze es deshalb weise und bleib stets freundlich zu allen Menschen und Du wirst für immer zu den sanktionsfreien Erwerbslosen gehören. Habe keine Angst und teile das Wissen mit unseren lieben Mitmenschen damit das Ausbeuter-System der Menschenschinder-Sekte und das Sanktions-Terror-Regime aus Nürnberg möglichst rasch, wie ein Kartenhaus, in sich zusammen fallen kann. Ein echtes Must-Read, langer Text, aber amüsant und chronologisch aufbauend zum besseren Verständnis geschrieben.  MEGA-Artikel mit weit über 100.000 Aufrufen!

Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)

(4.0) Bürgerarbeit im Altenheim – Unsere Alten gehören von unserer Familie gepflegt und nicht ins Altenheim entsorgt und wenn, dann von examinierten Pflegekräften, die mit einem anständigen leistungsgerechten Gehalt honoriert werden müssen.  Null-Euro-Jobber, umgangssprachlich Bürgerarbeiter oder 1-Euro-Jobber werden als Lohnbrecher für Lohndumping-Modelle im regulären Arbeitsmarkt innerhalb der Pflegeberufe benutzt und mißbraucht und sind auf das Schärfste zu verbieten. Auf die Frage eines Personal-Chefs im Altenheim zu einem Erwerbslosen : „Interessieren Sie sich denn für diese Tätigkeit?“, einfach mal antworten, daß sich diese Frage überhaupt nicht stelle,  da von dem Fallmanager eine schriftliche Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung verschickt wurde direkt telefonisch ein Vorstellungstermin zu vereinbaren und Du nur erschienen bist, um keine Sanktion zu erhalten. Du kannst sofort nach Hause gehen.

Erwerbsloser von Geschäftsstellenleiterin eines karitativen Altenpflegeheims im Gespräch verhöhnt

(5.0) keine Kontrollanrufe der Jobcenter beim Arbeitgeber zulassen! – Nimm Deinem Jobcenter die rechtliche Möglichkeit Deine Daten und Bewerbungsunterlagen an Dritte, wie kollaborierende Zeitarbeitsunternehmen und Arbeitgeber, weiterzureichen. Notfalls den Bundes-Datenschutz-Beauftragten einschalten, wenn der Arbeitsvermittler ´rumzickt.

Erwerbsloser übersendet wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes seiner Fallmanagerin eine Unterlassungserklärung

(6.0) keine Rückmeldung der Arbeitgeber beim Jobcenter zulassen! – Nimm auch Deiner Bewerbung und den damit verbundenen Daten die Möglichkeit vom Arbeitgeber an Dritte, wie dem Jobcenter, weitergereicht zu werden durch einen Disclaimer also eine Rechtsfolgenbelehrung, die Deine Datenschutz-Konditionen reguliert – und zwar schon im Bewerbungsanschreiben als letzten Absatz. Aus internen Kreisen habe ich soeben per E-Mail erfahren, daß die kollaborierenden Zeitarbeitsunternehmen durch den Einsatz des Disclaimers auf dem Bewerbungsanschreiben eines Hartz IV-Empfängers derzeit völlig auf dem Schlauch stehen und damit nicht wirklich umzugehen wissen, solche Bewerberkandidaten SOFORT auf die BLACK-LIST setzen und diese in Ruhe lassen. Aus Angst vor dem Verlust der Firmenreputation mit nicht kalkulierbaren Kostenlawinen durch das Bekanntwerden einer Verletzung der Vertraulichkeit von einer mit einem Disclaimer geschützen Bewerbung sind jetzt die davon betroffenen Personaldienstleistungen dazu übergegangen solche Bewerbungsunterlagen unverzüglich auszudrucken und auf dem Postweg zu ihrer Entlastung als Absage an den Bewerber zurückzuschicken. Noch nie hat es soviel Spaß gemacht sich zu bewerben, wie mit dieser entwaffnenden und ehrlichen Bewerbung, die eine Beschäftigung auf reiner Freiwilligkeit natürlich stets offen läßt!

Erwerbsloser schreibt Bewerbung, wie es ihm vom Jobcenter befohlen wurde

(7.0) keine Kontrollanrufe der Zeitarbeitsfirmen bei Dir zulassen! – Immer mehr Erwerbslose erhöhen ganz immens den Druck auf ahnungslose Personaldisponentinnen und Personaldisponenten, die sich im übrigen auf recht unverschämter Art und Weise gegenüber den Erwerbslosen zum Handlanger und Erfüllungsgehilfen der Zeitarbeitsunternehmen machen. Ganze Heerscharen von Erwerbslosen erquicken sich mittlerweile täglich daran den Personaldisponenten  die Leviten für unlauteren Wettbewerb per Telefon zu lesen, was gegenwärtig zum neuen Volkssport Nummer Eins avanciert sein dürfte. Ein echtes Amüsement für alle Erwerbslosen. Plötzlich machen auch die Telefongespräche mit der Menschenschinder-Sekte auch endlich wieder Spaß, wie die zwei folgenden Horror-Gespräche eindeutig belegen. Nicht minder amüsant, aber hoch spannend dürfte dieses Telefongespräch bei einer unbedarften Personaldisponentin in Erinnerung verbleiben, da Zeitarbeitsfirmen offensichtlich Bewerberdaten nach beendetem Bewerberauswahlverfahren nicht löschen, sondern rechtswidrig im Computer aufbewahren. Ein weiterer Erwerbsloser schrieb einen bösen Brief an ein Personaldienstleistungsunternehmen woher seine Daten denn nun stammen.

Erwerbsloser wird von Zeitarbeitsfirma angerufen ohne, daß er sich jemals dort beworben hatte

Erwerbsloser ruft telefonisch zurück / Zeitarbeitsfirma tappt in Datenschutz-Falle

Erwerbsloser als Kaltaquise-Opfer verlangt eine schriftliche Erklärung vom Arbeitgeber, wie und woher seine Daten stammen

(8.0) keine Schichtarbeit mehr ohne Firmenwagen bei Zeitarbeitsfirmen – Bei manchen Personaldisponenten diverser Zeitarbeitsunternehmen hat sich offenbar der Verstand oder die Phantasie entweder zu heiß gelaufen oder gleich vollständig in Luft aufgelöst, wie zum Beispiel ein Erwerbsloser des nachts ohne eigenen PKW zu entlegenen Entleihbetrieben und wieder zurück nach Hause kommen soll. Der folgende recht deftige Gesprächswechsel am Telefon veranschaulicht sehr schön, wie man mit solchen Schinder-Seelen getrost umgehen kann aber auch muß, ohne gleich eine Sanktion vom Jobcenter zu riskieren. Ein echtes Must-Read für alle, die Spaß daran entwickeln mit völlig realitätsfernen Arbeitgebern, die scheinbar immer öfters schon in Elfenbeintürmen leben, seinen Spaß zu haben. Auffällig dabei ist : Je ruhiger und argumentativ stärker man dabei seine eigene Situation darstellt, desto lauter und ungehaltener bringen sich die Arbeitgeber selbst auf die Palme bis sie irgendwann das Interesse an einem verlieren. Chapeau!

Erwerbsloser schockt Personaldienstleistung durch Anfrage nach Firmenwagen für 3 Schichtbetrieb

(9.0) Thüringen und Hartz IV-Sanktionen – gepfeffertes Schreiben an den Fallmanager / Sicherlich ist Ihnen in der Hektik Ihres Jobcenter-Alltages entgangen, daß die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha mit dem Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 die Hartz-IV Sanktionen für verfassungswidrig hält.  Kurzbrief mit unglaublichen Frohsinn eines Erwerbslosen aus Thüringen an sein Jobcenter.

Erwerbsloser stellt sich per FAX an das Jobcenter vom Bewerbungs-Zwang frei

 

Und hier sehen wir eine ausgezeichnete Fallmanagerin umgangssprachlich auch Sanktionsvermittlerin genannt. Sie ist nicht nur hübsch, sondern auch fleissig und bekommt für ihre leistungsabhängige „Arbeit“ stolze 8.535,36 Euro brutto im Monat. Die Agentur für Arbeit erwirtschaftet mehr Umsatz mit Sanktionen von Sozialleistungen, als mit der ursprünglichen Aufgabe der Vermittlung von erwerbslosen Menschen in Arbeit. Weil es nur 40.000 offene Stellen gibt und nicht 1,5 Millionen, wie fälschlicherweise angegeben, müssen eben über 1 Million Menschen jedes Jahr erneut streng nach dem Sanktions Gesetz Buch (SGB) sanktioniert werden, um den Umsatz zu generieren. Das nennt man Sanktionsindustrie, denn irgendwovon müssen die 120.000 Pseudo-Mitarbeiter der Agentur für Arbeit aus 60.000 Möchtegern-Arbeitsvermittlern und 60.000 Möchtegern-Fallmanagern, schliesslich leben, da die „freie“ Wirtschaft nur 40.000 Stellen zu vergeben hat, aber nicht für Menschen mit so einer Arbeitseinstellung, wie bei der BA und ihren Jobcentern, denn dort haben wir dann tatsächlich nicht nur desolate persönliche, sowie hoffnungslose fachliche Vermittlungshemmnisse, sondern auch gleichzeitig ebenfalls noch unlösbare Matchingprobleme aufgrund der fehlenden Arbeitsplätze.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 07.06.2018 um 15:24:57 Uhr MESZ aktualisiert

 

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