Erwerbsloser stellt Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht nach Art. 139 GG zur Entnazifizierung seines Jobcenters

25 Apr

Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen, der letzten Donnerstag (einen Tag vor Karfreitag) um 8 Uhr morgens von zwei Außendienstmitarbeitern seines Jobcenters aus dem Bett geschellt wurde. Grund für den plötzlichen Besuch war offenbar eine Anzeige wegen eheähnlicher Gemeinschaft.

Der Erwerbslose ließ sich zunächst die Dienstausweise der beiden Außendienstmitarbeiter zeigen und notierte die Namen der Bediensteten. Danach wollten die Außendienstmitarbeiter sofort das Schlafzimmer sehen. Bereitwillig führte der Erwerbslose die Außendienstmitarbeiter seines Jobcenters in sein Schlafzimmer. Auf die Frage warum, das Bett so zerwühlt sei, antwortete er, daß er aufgrund der schlechten Situation auf dem Arbeitsmarkt einen recht unruhigen Schlaf hätte.

Danach wollten sie einen Blick in seinen Kleiderschrank werfen. Er entgegnete, daß er nur Klamotten und Hygiene- und Seifenartikel in seinem Schrank hätte. „Das sagen alle!“, erwiderte einer der Außendienstmitarbeiter, als der Andere : „Aufmachen“ rief. Der Erwerbslose öffnete seinen Kleiderschrank und hochgespannt schauten die Jobcenter-Mitarbeiter enttäuscht auf die vorher angekündigten Sachen. „Schrank zumachen!“ rief der andere Außendienstmitarbeiter während der eine die Ergebnisse auf einem DIN-A4 notierte und meinte „Wir wollen nun das Badezimmer sehen!“.

Im Badezimmer angekommen schauten sich die Außendienstmitarbeiter erst einmal um. „Eine Zahnbürste, einen Zahnputzbecher, eine Tube Zahnpaste, eine Haarbürste, einen Haarföhn, zwei Handtücher, ein Handtuch mit einem Buchstaben G draufgestickt, ein Handtuch mit einem Buchstaben A draufgestickt“, stammelte der Andere und fragte sofort für welche Namen die Buchstaben stehen würden. Der Erwerblose antwortete, daß das Handtuch mit dem draufgestickten Buchstaben G für das Gesicht sei und das Handtuch mit dem draufgestickten A für den Arsch sei. Die Außendienstmitarbeiter guckten sich sprachlos an, als der andere fragte, ob das ein Scherz sei. Der Erwerblose machte dann das Zugeständnis, daß der Buchstabe A für Anlitz und der Buchstabe G für Gesäß stünde.

Daraufhin sollen die beiden Außendienstmitarbeiter dann ausgeflippt sein und ihn gefragt haben, ob er sie zum Jobcenter begleiten würde, da er das Protokoll noch unterschreiben müsse. Der Erwerbslose entgegnete, daß er das Protokoll auch sofort unterschreiben könne. Da erwiderte ein Mitarbeiter, daß das Protokoll noch aus den gesammelten Informationen durch einen Innendienstmitarbeiter erstellt werden müsse, welches dann vom Erwerblosen im Jobcenter zu unterschreiben wäre.  Der Erwerblose willigte ein. Im Jobcenter angekommen führten die zwei Außendienstmitarbeiter der Verfolgungsbetreuung den Erwerbslosen in ein Büro und übergaben ihn an zwei Sachbearbeiter die schon auf ihn warteten. Die Außendienstmitarbeiter legten ihren Kollegen das DIN-A4 auf den Bürotisch und verschwanden aus dem Büro.

Ein Sachbearbeiter rief sehr forsch : „Guten Morgen Herr XY, kommen Sie herein, machen Sie die Tür zu und setzen Sie sich!“. Der Erwerbslose knallte die Bürotür so laut zu, daß die Sachbearbeiter vor Schreck fast vom Stuhl fielen und entgegnete laut : „Morgen! Was herrscht hier nur für ein zackiger Militärton in Ihrem Jobcenter? Nein, danke ich bleibe lieber stehen!“. Beide Sachbearbeiter völlig verstört und mit betretenen Gesichtern machten sich dann lautlos an die Arbeit.

Nach dem Vorfall soll der Erwerbslose dann Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht nach Art. 139 GG zur Entnazifizierung seines Jobcenters per FAX eingereicht haben.

 

 

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