Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen aus Dortmund der von einer Werbefirma gnadenlos abgezockt worden ist. Im Handelspartnervertrag stand doch tatsächlich:
§ 6.1 Schafft es der Mitarbeiter (Handelspartner) nicht, das Rotationsmagazin unseres Bildprojektors permanent aus acht Bildern bestehend vollständig zu vermieten, so wird für den Mitarbeiter (Handelspartner) eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro für jeden nicht vermieteten Bildplatz fällig.
§ 6.2 Beschäftigt der Mitarbeiter (Handelspartner) eigene Mitarbeiter (Handelsvertreter) und werden Bildplätze nicht vermietet, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro für den Mitarbeiter (Handelspartner) und den eingebrachten Mitarbeiter (Handelsvertreter) fällig.