Erwerbsloser faxt SGB-II Bescheid an Beitragsservice und wird im Voraus auf 1,5 Jahre befreit

20 Mai

Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen, der einfach seinen aktuellen SGB-II Bescheid in Verbindung mit seinen aktuellen Kontoauszügen ohne Antrag auf Befreiung per FAX an den Beitragsservice übermittelt hatte.

Wenige Tage darauf erhielt er per Post die schriftliche Bestätigung einer Befreiung für 1,5 Jahre im Voraus. Das schmucke Faxgerät vom Typ Sharp UX-P710DE habe er für 19,95 Euro bei einem Elektronik-Laden gekauft.

Werbung
%d Bloggern gefällt das: