Erwerbsloser vermeidet für Hartz-IV Empfänger nicht angemessene Wohnraum-Temperatur durch Kauf von Klima-Anlage mit 2.600 Watt

2 Jul

Jobcenter Berlin Mitte
-Abteilung für Grundsicherung-
z. Hd.: Frau Müller
Müllerstraße 16

13353 Berlin

 

Betrifft : Mein Guthaben aus der „Haushaltsenergie“ nach § 22 Abs. 1 SGB II und mein Guthaben aus den Mietnebenkosten- und der Heizkostenabrechnung nach § 44 (1) Satz 4 SGB XII in Verbindung mit Vermeidung von Mißbrauch

 

Sehr geehrte Frau Müller,

unglücklicherweise muß ich Ihnen mitteilen, daß die Temperatur innerhalb meines Wohnraumes der gemieteten Dachgeschosswohnung auf 39,1 Grad Celsius angestiegen ist und die für einen Hartz-IV Empfänger angemessene Temperatur von 18 Grad Celsius bei weitem nicht mehr gegeben ist.

Um Mißbrauch von unangemessenen Wohnraum-Temperaturen von über 18°C für Hartz-IV Empfänger zu vermeiden, habe ich aus der letzten Gutschrift der vergangenen Heizperiode* eine Klima-Anlage vom Typ Comfee 9000 BTU für eine Wohnraumfläche von 32 m² erworben.

Voller Freude kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, daß es dem Gerät mit einer elektrischen Leistung von 2.600 Watt gelungen ist, die sonst übliche Temperatur für ein BORG-Raumschiff von 39,1°C auf für Hartz-IV Empfänger angemessene 18°C innerhalb weniger Stunden herabzukühlen.

Laut § 22 Abs. 1 SGB II sind alle Kosten, die keine Warmwasser- oder Heizkosten darstellen, automatisch der „Haushaltsenergie“ hinzuzuziehen. Sie wollen mir sicher zustimmen, daß die Energiekosten für den Betrieb einer Klima-Anlage weder etwas mit Warmwasser- oder Heizkosten gemein haben.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß das Sozialgericht Frankfurt am Main am 29.12.2006 mit dem Aktenzeichen S 58 AS 518/05 beschlossen hat, daß das Jobcenter die tatsächlichen Energiekosten der „Haushaltsenergie“ zu übernehmen hat, wenn Mißbrauch ausgeschlossen ist [§ 22 Abs. 1 SGB II].

Sollten Sie mit dem o.g. Beschluss nicht einverstanden sein können Sie innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel beim Hohen Rat der Vereinten Föderation der Sternenflotte, gelegen im Alpha-Quadranten ungefähr 250.000 Lichtjahre Ihrer gegenwärtigen Position, einlegen. Es zählt das Eingangsdatum der Postzustellungsurkunde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

P.S.: Da ich im vergangenen Jahr des Öfteren auswärts essen war und daher weniger „Haushaltsenergie“ aus dem Regelsatz benötigte, wollen Sie mir noch die ausstehende Gutschrift in Höhe von 240 Euro gemäß [§ 22 Abs. 1 SGB II] auf mein Konto überweisen. Ich garantiere Ihnen schon jetzt, daß eine solche Gutschrift zu meinen Gunsten durch den Kauf o.g Klima-Anlage in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.

*Bei Beziehern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann das Guthaben aus Mietnebenkosten- oder die Heizkostenabrechnung nicht zurückverlangt werden. [§ 44 (1) Satz 4 SGB XII]

 

 

END OF TRANSMISSION

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