Ich versteh´ immer noch nicht, warum die Fallmanagerin oder der Fallmanager von Ralph Boes überhaupt noch frei herumläuft. Ein nicht unterschriebener Lebensmittelgutschein nach fast 2 1/2 Jahren Vollsanktion und aufgebrauchten Spendengeldern stellt meiner Ansicht nach ein Straftatbestand nach §323c dar, denn nicht unterschriebene Lebensmittelgutscheine können im Supermarkt an der Kasse nämlich nicht eingelöst werden, von wegen „letzte Grundversorgung“.
Auch, wenn mittlerweile durch einen unterschriebenen Lebensmittelgutschein für einen neuen Bewilligungsabschnitt Abhilfe geleistet worden sein soll, kann die Fallmanagerin oder der Fallmanager zumindestens für den letzten Bewilligungsabschnitt in Gestalt des nicht unterschriebenen Lebensmittelgutscheins in das Gefängnis gehen. Denn laut der Internetseite des Bundesministerium für Justiz gibt es den Paragraphen noch (Screenshot).
Strafgesetzbuch StGB
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html
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