Nachtrag. Am Dienstag, den 08.09.2015 (70. Sanktionshungertag von Ralph Boes) wurde um 14:15 Uhr folgende Meldung auf dem Wir-Sind-Boes (WBS-Newsticker) bekannt gegeben.
„Oberstaatsanwältin von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin schreibt heute, dass ein Verfahren gegen mehrere StaatsanwältInnen von Berlin, wegen Verdachts der Strafvereitelung, im Kontext mit schweren Misshandlungen von Betroffenen unter Hartz IV, darunter auch der Fall Ralph Boes, eingeleitet wurde“
Quelle : WSB-Newsticker
H i n t e r g r u n d
Seit 70 Tagen hungert Ralph Boes. Seit 779 Tagen ohne Existenzminimum, Wohnung, Krankenkasse. Die Spendengelder sind aufgebraucht. Der erste Lebensmittelgutschein wurde von der Fallmanagerin oder dem Fallmanager nicht unterschrieben und konnte nicht eingelöst werden.
Ich versteh´ immer noch nicht, warum die Fallmanagerin oder der Fallmanager von Ralph Boes überhaupt noch frei herumläuft. Ein nicht unterschriebener Lebensmittelgutschein nach fast 2 1/2 Jahren Vollsanktion und aufgebrauchten Spendengeldern stellt meiner Ansicht nach ein Straftatbestand nach §323c „Unterlassene Hilfeleistung“ dar, denn nicht unterschriebene Lebensmittelgutscheine können im Supermarkt an der Kasse nämlich nicht eingelöst werden, von wegen „letzte Grundversorgung“.
Auch, wenn mittlerweile durch einen unterschriebenen Lebensmittelgutschein für einen neuen Bewilligungsabschnitt Abhilfe geleistet worden sein soll, kann die Fallmanagerin oder der Fallmanager zumindestens für den letzten Bewilligungsabschnitt in Gestalt des nicht unterschriebenen Lebensmittelgutscheins in das Gefängnis gehen. Denn laut der Internetseite des Bundesministerium für Justiz gibt es den Paragraphen noch (Screenshot).
Strafgesetzbuch StGB
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html
Nachtrag :
Soeben erfahre ich aus dem WBS-Newsticker, daß am 09.09.2015 (71. Sanktionshungertag von Ralph Boes) um 21:30 Uhr Ralph Boes die Diagnose veröffentlicht wurde, da er seit Samstag Nachmittag im Krankenhaus liegt.
„Die Diagnose ist jetzt endlich gestellt: Angina pectoris (Symptome vermutlich durch Verengung der Herzkranzgefäße, verursacht durch körperliche und psychische Belastung). Dennoch wird Ralph Boes morgen entlassen! Sollten die Symptome weiter auftreten bzw. Schlimmer werden würde ein operativer Eingriff nötig. Die Gefahr für Herzinfarkt ist erhöht.“
Quelle : WBS-Newsticker
Meiner Ansicht nach liegt nun ein weiterer Straftatbestand, infolge Unterlassener Hilfeleistung vor.
Strafgesetzbuch StGB
§ 223 Körperverletzung(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html
Screenshot : Körperverletzung infolge unterlassener Hilfeleistung nach Paragraph 223 Strafgesetzbuch (StGB)
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