Gerichtsurteil: Jobcenter sind Unternehmen keine Behörden Eingliederungsverwaltungsakt unrechtmäßig

1 Mär

Gestern gab es einen Rückschlag für die Jobcenter. Jobcenter sind Unternehmen und keine Behörden, entschied ein Verwaltungsgericht in Giessen. Die Jobcenter sind keine Behörden, denn ihr wesentliches Handeln, wie Erwerbslose in Arbeit zu vermitteln, ist unternehmerisch und zwar selbst dann, wenn sie Bundesmittel erhielten.

Jobcenter können nicht einfach so tun, als seien sie eine Behörde und selbst Verwaltungsakte erlassen, wenn ihre Kunden nicht bereit sind Verträge, wie Eingliederungsvereinbarungen, zu akzeptieren. Daraus ergibt sich : Keine Behörde, keine Verwaltungsakte bzw. Eingliederungsverwaltungsakte.

Das Gericht kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass die Jobcenter Unternehmen sind und dessen Verwaltungsakte im Stil von Eingliederungsverwaltungsakte nicht zulässig sind. Die Begründung lief im wesentlichen darauf hinaus, dass sich die Jobcenter öffentlich-rechtliche Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen mit Hausrecht auftreten und ihr Publikum als Kunden bezeichnen.

 

Mein Kommentar :

Ein Sozialgericht kann nicht darüber entscheiden, ob ein Jobcenter eine Behörde oder eine Firma ist, denn einem Sozialgericht mangelt es an der notwendigen Unabhängigkeit und Objektivität. Jobcenter und Sozialgerichte benötigen einander und sind dadurch Geschäftspartner. Sozialgerichte benötigen Jobcenter, um überhaupt arbeiten zu können. Anders ausgedrückt :

Ohne Jobcenter gäbe es für die Sozialgerichte überhaupt gar keine Arbeit. Daher können Sozialgerichte den Jobcentern nur opportun sein. Wieder anders ausgedrückt : Daher können Sozialgerichte auch nie unabhängig sein. Umgekehrt auch so : Jobcenter benötigen die Sozialgerichte, um Gelder einzusparen.

Die Entscheidung, ob ein Jobcenter eine Behörde oder eine Firma ist, kann nur von einem unabhängigen Gericht, evtl. einem Verwaltungsgericht entschieden werden, welches selbst keine geschäftsmäßige Beziehung zu einem von beiden unterhält.

 

passend auch dazu

Hüllenbruch in der Jobcenter-Matrix / Verwaltungsgericht Gießen hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei den Jobcentern um eine Behörde handelt mit Urteil vom 24.2.2014

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