Rechtsanwalt rettet Erwerbslose vor einer Maßnahme mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

17 Jul

Erwerbslose : „Herr Rechtsanwalt Liebling, ich habe gestern einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Fallmanagerin meines Jobcenters bekommen. Jetzt soll ich mir schon selber einen Maßnahmeträger suchen, der meine Vermittlungshemmnisse beseitigt. Was sagen Sie dazu?“

Rechtsanwalt Liebling : „Welche Vermittlungshemmnisse hat Ihnen denn Ihre Fallmanagerin in den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und Eingliederungsverwaltungsakt geschrieben?“

Erwerbslose : „Gar keine!“

Rechtsanwalt Liebling : „Das ist aber jammerschade, daß dort keine Vermittlungshemmnisse stehen, dabei streite ich doch so gerne, daß meine Mandanten eben davon möglichst keine haben. Aber so völlig ohne macht es nun umso mehr Spaß!“, während er sich genüßlich eine besonders große Portion Götterspeise genehmigte.

Die Erwerbslose blickte den Anwalt fragend an.

Rechtsanwalt Liebling : „Ohne festgestellte Vermittlungshemmnisse ergeben sich auch keine Handlungsbedarfe. Wie sollen Sie denn einen passenden Maßnahmeträger finden, wenn Sie noch nicht mal Ihre Vermittlungshemmnisse kennen?“, und erquickte sich weiter an der Götterspeise.

Erwerbslose (entrüstet) : „Das weiß ich auch nicht!“

Rechtsanwalt Liebling : „Hat denn Ihre Fallmanagerin kein Profiling mit Ihnen gemacht?“, und schmatzte selbstzufrieden.

Erwerbslose : „Bitte was?“

Rechtsanwalt Liebling : „Ein Profiling! Das ist so eine Art Eignungs- und Verwendungsprüfung, wie damals im KZ.“

Erwerbslose (verstört) : „Neeiin.“

Rechtsanwalt Liebling : „Und außerdem ist Ihre Fallmanagerin vermutlich fachlich dazu gar nicht in der Lage mangels Qualifikation, wie die meisten von denen“, steht auf und holt sich eine dicke Zigarre aus dem Vitrinenschrank.

Erwerbslose ganz erstaunt.

Rechtsanwalt Liebling : „Geh´ ich recht in der Annahme, daß Sie zu diesen sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen überhaupt nicht hin wollen?“, und steckte sich die Zigarre an.

Erwerbslose (entschlossen) : „Das will ich meinen.“

Rechtsanwalt Liebling : „Weil man dort vielleicht gar nichts lernt? Und weil man Ihnen ein Vermittlungshemmnis anhängen will, obwohl der sogenannte Arbeitsmarkt das größte Vermittlungshemmnis darstellt, sonst hätte die gute Dame vom Jobcenter nämlich selber einen anständigen Arbeitsplatz anstatt in einem modernen KZ den Oberkapo zu machen?“, und blies den Qualm an die Decke.

Erwerbslose lächelte ganz erleichtert.

Rechtsanwalt Liebling : „Eigentlich ist der Eingliederungsverwaltungsakt jetzt schon wegen Ermangelung der Konkretisierung nichtig, aber wie bekomme ich Sie aus der sofortigen Vollziehbarkeit heraus?“, und kratzte sich an der Glatze, „ … ich habe da nämlich schon eine Idee!“ und paffte genugtuend an seiner Zigarre.

Erwerbslose : „Wie meinen?“

Rechtsanwalt Liebling : „Passen Sie auf! Sie suchen sich am besten heute noch einen Maßnahmeträger, stellen sich dort vor und verlangen vom Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Herausgabe des Maßnahmevertrages. Im Gegenzug überreichen Sie ihm den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, unterlassen es aber etwaige Dokumente, wie Maßnahmevertrag, Arbeitsschutzunterweisung, Unfallverhütungsvorschrift, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung, Verschwiegenheitserklärung als Flüchtlingshelfer, Personalfragebogen, Abtrittserklärung oder Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger und das Teilnehmerprofil auszufüllen und zu unterschreiben – auch nicht den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein unterschreiben“, und blies Ringe in die Luft.

Erwerbslose (ganz erstaunt) : „Und dann brauche ich da nicht hin?“

Rechtsanwalt Liebling : „Noch nicht ganz, aber praktisch nicht mehr, weil die allermeisten Maßnahmeträger verweigern die Herausgabe ihrer Maßnahmeverträge, da die Mitarbeiter die Verträge nicht näher konkretisieren können, da ihnen Ihre Vermittlungshemmnisse nicht näher bekannt oder schlicht unbekannt sind und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe gar nicht in den Maßnahmevertrag einfliessen lassen können. Wenn Sie dem Mitarbeiter des Maßnahmeträgers ankündigen, den Maßnahmevertrag in Verbindung mit Ihrem Eingliederungsverwaltungsakt von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen zu wollen ist praktisch der Maßnahmevertrag mangels Konkretisierung sofort nichtig und der Maßnahmevertrag kann erst gar nicht mit dem Jobcenter abgerechnet werden. Das weiß natürlich der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers und er wird sich hüten Ihnen so einen Blanko-Maßnahmevertrag mitzugeben und Sie deshalb sofort nach Hause schicken. Lassen Sie sich diesen Sachverhalt, wie hier auf diesem Blatt schriftlich bestätigen. Sie sind quasi sofort ´raus aus der Nummer. Ist das gut?“, und lächelte fordernd.

Erwerbslose : „Sogar sehr guuuuuuuuuuuut!“

Rechtsanwalt Liebling : „Wenn von Ihrer Fallmanagerin trotzdem noch eine schriftliche Anhörung zum Eintritt einer möglichen Sanktion eintreffen sollte, dann schreiben Sie ihr das als wichtigen Grund ´rein was ich Ihnen gerade gesagt habe also ohne die Herausgabe des Maßnahmevertrages können Sie diesen bei mir nicht überprüfen lassen und überhaupt von der Logik – ohne Maßnahmevertrag keine Unterschrift und ohne Unterschrift keine Maßnahme – oder Sie kommen noch mal wieder, kapito?“

Erwerbslose : „Verstanden“, und überreichte den Beratungskostenhilfeschein zur Abrechnung des Honorars.

Gemeinsam gingen sie aus der Kanzlei.

Rechtsanwalt Liebling (vorm Haus) : „Eigentlich müßte man das komplette Jobcenter mal entnazifizieren, aber das machen wir dann beim nächsten Mal“, lächelte –  setzte sich den Helm auf und rief „Sie werden in dieser Angelegenheit nie wieder etwas hören!“, und fuhr mit seinem Motorrad davon.

 

Funny_Joke

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

 

 

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