Schlimmer als Generalstreik

25 Dez

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Macht Dein Job Dich krank oder zickt die Fallmanagerin wieder ´rum? Dann besorge Dir eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Panikattacken, Angstzuständen, Alkoholgefährdung und melde Dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsunfähig erkrankt. Ungläubige Arbeitsvermittler können die Arbeitsunfähigkeit des Erwerbslosen nach §56 SGB II von einem ärztlichen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder durch einen „Amtsarzt“ , sprich Vertrauensarzt der Agentur für Arbeit überprüfen lassen.

In den mit Fangfragen gespickten gesundheitlichen Selbsteinschätzungsbogen (Vorab-Fragebogen) des ärztlichen Gutachters, auf keinen Fall Krankheiten ´reinschreiben, sondern immer nur Symptome also Beschwerden. Niemals den ärztlichen Gutachtern die Freude daran verderben, den Prof. oder Dr. med. spielen zu dürfen. Will heißen, daß die Felder auf diesem Vorab-Fragebogen gewöhnlich viel zu klein sind, um alle Beschwerden und Symptome dort aufzuzählen. Pfeile dran malen und am Seitenrand die Symptomatik und Beschwerden weiter aufzählen ist die Devise.

Dem Professor med. oder Doktor med. des MDK oder der Agentur für Arbeit muß schon beim Anblick Deines ausgefüllten Vorab-Fragebogens „das Wasser im Munde zusammenlaufen“ diese Symptome/Beschwerden zu einem ärztlichen Gutachten aus mehreren Krankheitsbildern zusammen setzen zu dürfen, welches Dich dann auf Monate oder Jahre hinaus arbeitsunfähig, d.h. erwerbsunfähig schreibt. Im Grunde genommen schreibst Du Dir Dein Gutachten selbst. Was bleibt einem ärztlichen Gutachter denn sonst anderes übrig? Denn dafür ist er schließlich da!

Den Neurologen oder ärztlichen Psychotherapeuten von seiner Schweigepflicht entbinden zwecks Übersendung von Diagnosen. Immer nur die psychischen Probleme und die körperlichen Somatisierungsstörungen gegenüber dem ärztlichen Gutachter des MDK oder des „Amtsarztes“ der Agentur für Arbeit angeben, sowohl für den schriftlichen Vorab-Fragebogen, sowie für das persönliche Gespräch innerhalb der physischen und psychischen Untersuchung. Nie auf die Idee kommen, selber eine oder mehrere Krankheiten zu benennen oder gar welche in Eigenregie zu vermuten, welche Du eventuell haben könntest.

Denn, wenn Du einem Gutachter seine ärztliche Diagnose vorwegnimmst, dann ist das in etwa so, als wenn Du einem Pornodarsteller seinen Höhepunkt vorenthältst. Und dabei sind es doch gerade die ärztlichen Gutachter, die besonders gerne und viel „masturbieren“, um ihr vermeintlich eigenes geistiges Ejakulat in wilder Exstase leidenschaftlich in ärztliche Gutachten zu ergiessen, ohne dabei im völligen Freudentaumel zu bemerken, daß es sich dabei gar nicht um ihr eigenes „Ejakulat“, sondern um das Geschreibsel auf dem Vorab-Fragebogen des Patienten handelt.

Folgende Symptome/Somatisierungsstörungen führen in der Regel dazu, daß man von ärztlichen Gutachtern beim MDK erstmal für zwei bis drei Jahre voll erwerbsunfähig geschrieben wird, da die tägliche Belastbarkeit für eine Erwerbstätigkeit bei weniger als drei Stunden liegt. Man erhält so die Gelegenheit und erforderliche Zeit beispielsweise in einer ambulanten Psychotherapie die Ursachen für seine Beschwerden zu erkennen und zu beseitigen. Liegen die Ursachen in der Vergangenheit beispielsweise in der Kindheit kann die Aufarbeitung oft Jahre andauern, wenn überhaupt möglich.

Panikattacken, Angstzustände, Klopfen in der Brust, Pochen in der Halsschlagader, Schweißausbrüche, Schwindel, Seitenstiche in der Milz- oder Seitengegend, unkontrolliertes Wasserlassen in Stress-Situationen, sowie Seh-Störungen (Buchstabensuppe, Flimmern, Sterne, weiß vor Augen, kaleidoskoptypische Konturenunschärfe), Leere im Kopf, Antriebslosigkeit, Konzentrationsschwäche, Gedankensprünge, Appetitlosigkeit, Verlust der Lebensfreude und der Libido, stundenlange Einschlafstörungen und Schlafsstörungen (Etappenschlafen).

Sowie schreckhafte Dünnhäutigkeit (30 Minuten Angstattacke mit einem Puls von über 120 Schlägen pro Minute bei kurzen lauten Geräuschen, beispielsweise, wenn der Nachbar eine Tür laut zuschlägt oder ein Metalllöffel auf einem Porzellanteller schlägt), Unruhe, Perspektivlosigkeit und regelmäßiger Alkoholgenuss (mit Alkoholgefährdung beispielsweise jede Woche eine Flasche Rum auf drei Tage verteilt zum besseren Einschlafen) und gelegentlich suizidiale Gedanken jedoch ohne konkrete Pläne oder Vorstellungen.

Sicherlich fühlen und halten sich viele Patienten mit o.g. Symptomatik voll arbeitsfähig, wenn diese vom Neurologen Medikamente, wie beispielsweise 1 mg (Milligramm) Alprazolam oder 0,5 mg Lorazepam (Tavor) verschrieben bekommen und einnehmen, jedoch kann das keine Dauerlösung sein, da diese Medikamente der Benzodiazepine-Gruppe angehören und abhängig machen. Ärztliche Gutachter bringen dafür überdurchschnittlich Verständnis auf und stehen einer Psychotherapie für den Patienten äußerst wohlwollend gegenüber.

Um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen muß man die letzten drei Jahre zusammenhängend gearbeitet oder in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Reicht die Erwerbsunfähigkeitsrente zum Lebensunterhalt nicht aus, muß man zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII aufgrund krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit beantragen. Dazu muß man leider nochmals zu einem weiteren ärztlichen Gutachter, der einem über den Rentenversicherungsträger mitgeteilt wird. Auch dort bekommst Du wieder einen Selbsteinschätzungsbogen und wie Du diesen ausfüllen solltest steht oben.

Das ist quasi der JACKPOT! Gehe nicht über LOS!, sondern direkt per MDK-Gutachten in das SGB XII. Besser in der Krankenindustrie von einem Psychotherapeuten als „Kunde“ im geschützten Bereich des SGB XII verwertet werden, als immer nur den servil gesunden Erwerbstätigen oder erwerbsfähigen SGB II-Empfänger zu spielen, um sich als „Kunde“ aus der virtuellen Stellenmarkt-Simulation Jobbörse-Arbeitsagentur auf irgendwelche von einem Zufallsgenerator erzeugten Phantasie-Stellenangebote zur Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigungs-Illusion bewerben zu müssen.

 

 

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