Wie man auf renitente Rechtspflegerinnen adäquat reagiert und trotzdem einen Beratungskostenhilfeschein beim Amtsgericht bekommt

15 Nov

Ein Erwerbsloser wird beim Amtsgericht vom  Pförtner beim Eingang vor der Sicherheitskontrolle befragt.

Pförtner : „Wohin?“

Erwerbsloser : „Weiß ich nicht!“

Pförtner : „Was wollen Sie denn hier?“

Erwerbsloser : „Ich benötige einen Beratungskostenhilfeschein.“

Pförtner : „Mit welchem Buchstaben fängt Ihr Nachname an?“

Erwerbsloser : „Mit einem großen Buchstaben.“

Pförtner reißt die Augen auf und schaut ihn fragend an

Erwerbsloser (lächelnd) : „Mit einem S!“

Pförtner : „Dann müssen Sie in das Zimmer 14 im Erdgeschoss.“

Nur mit seinem Humor bewaffnet schreitet der Erwerbslose durch den Nacktscanner, geht zu Zimmer 14, klopft an der Tür und weil niemand antwortet tritt er ein

Rechtspflegerin (fauchend) : „Würden Sie bitte draußen warten, bis ich Sie aufrufe?“

Erwerbsloser : „Sie können mich nicht aufrufen.“

Rechtspflegerin : „Wieso?“

Erwerbsloser : „Wissen Sie denn meinen Namen?“

Nach 15 Minuten Wartezeit öffnet sie die Tür und bittet den Besucher herein

Rechtspflegerin : „Was kann ich für Sie tun?“

Erwerbsloser : „Ich benötige einen Beratungskostenhilfeschein.“

Rechtspflegerin : „Warum?“

Erwerbsloser : „Ich habe eine Gutschrift aus meiner letzten Betriebskostenabrechnung erhalten und …“

Rechtspflegerin (unterbricht) : „Ist doch schön!“

Erwerbsloser : „und das Amt für Grundsicherung will jetzt das Geld zurückhaben.“

Rechtspflegerin : „Bitte nehmen Sie Platz!“

Erwerbsloser : „Danke!“

Rechtspflegerin : „Und wo liegt nun Ihr Problem?“

Erwerbsloser : „Ich habe das Geld nicht mehr.“

Rechtspflegerin : „Wieso haben Sie das Geld nicht mehr?“

Erwerbsloser : „Weil ich das Geld ausgegeben habe.“

Rechtspflegerin : „Und jetzt?“

Erwerbsloser : „Mit diesem schriftlichen Bescheid bin ich nicht einverstanden.“

Rechtspflegerin : „Dann lassen Sie sich doch vom Grundsicherungsträger beraten.“

Erwerbsloser : „Ich kann mich nicht vom Grundsicherungsträger beraten lassen.“

Rechtspflegerin (jodelnd) : „Die haben für so etwas Beratungstellen!“, und kramt herum.

Erwerbsloser : „Ich kann mich doch nicht von meinem juristischen Gegner beraten lassen, weil die haben eine ganz andere Rechtsauffassung, als ich.“

Rechtspflegerin : „Da haben Sie Recht.“

Erwerbsloser : „Außerdem dürfen die gar keine Rechtsberatung geben!“

Rechtspflegerin : „Wieso das denn nicht?“

Erwerbsloser : „Die Mitarbeiter beim Grundsicherungsträger sind nur Verwaltungsfachangestellte und gar keine Volljuristen. Das ist eine Zumutung.“

Rechtspflegerin : „Was ist eine Zumutung?“

Erwerbsloser : „Das Nicht-Juristen einfach Bescheide erlassen dürfen.“

Rechtspflegerin : „Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen!“

Erwerbsloser : „Ich weiß nicht, wie das geht, ich bin doch auch kein Jurist.“

Rechtspflegerin : „Sie müssen kein Jurist sein, um einen Widerspruch zu schreiben.“

Erwerbsloser : „Als Nicht-Jurist verfüge ich nicht die erforderlichen Rechtskenntnisse, um einen Widerspruch formulieren zu können, sowie die Nicht-Juristen vom Grundsicherungsträger keine korrekten Bescheide schreiben können.“

Rechtspflegerin : „Wissen Sie denn gar nicht, daß man Gutschriften nicht behalten darf?“

Erwerbsloser : „Ach, Sie sind Volljuristin und dürfen Rechtsberatung geben?“

Rechtspflegerin : „So! Hier haben Sie Ihren Beratungskostenhilfeschein. Der Rechtsanwalt darf von Ihnen maximal 15 Euro Eigenanteil verlangen.“

Erwerbsloser : „Also auch nur eine Verwaltungsfachangestellte!“

Rechtspflegerin : „So jetzt aber ´raus.“

 

Funny_Joke

 

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