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Stellenvermittlungsangebote ohne Zumutbarkeitsprüfung mit Rechtsfolgenbelehrung

14 Nov

Immer mehr Hartz IV-Leistungsberechtigte werden vorsätzlich und arglistig getäuscht, weil die Jobcenter seit geraumer Zeit unzumutbare Arbeitsangebote durch mutwillig geduldete Falschausschreibungen, als vermeintlich geprüfte Stellenangebote in ihre jobboerse-arbeitsagentur einstellen lassen und diese mit Rechtsfolgenbelehrung an ihre ahnungslose „Kundschaft“ verschicken.

Körperlich anstrengende Säuberungsarbeiten mit besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen in engen Kesseln und einer Umgebungstemperatur von 43°C werden auch schon mal gerne als leichte Reinigungsarbeiten in gut beheizten Industrieunternehmen umschrieben, um die Zumutbarkeitsregeln einzuhalten.

Freudestrahlend über beide Backen unterzeichnet der Bewerber dann alle Unterlagen bis bei Arbeitsantritt das böse Erwachen einsetzt, was man denn da nur unterschrieben hat. Bei Arbeitsverweigerung ist die Leistungskürzung per Sanktionsbescheid sicher, es sei denn man hat einen guten Rechtsanwalt, der die „staatlich“ vom Jobcenter verwaltete arglistige Täuschung aufklärt.

Die Jobcenter ziehen sich regelmäßig aus der Verantwortung mit der Begründung, daß sie das nicht gewußt hätten, weil nur die Arbeitgeber allein diese Stellenangebote in das System eingepflegt hätten. Dabei sind es gerade die Jobcenter-Mitarbeiter, die im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung verpflichtet worden sind die Arbeit auf die Zumutbarkeitskriterien zu prüfen.

Diese Zumutbarkeitskriterien sind immer noch viel zu lax geregelt. So sehen diverse Jobcenter-Mitarbeiter auch überhaupt bis gar keine Konflikte einen muslimischen SGB II-Leistungsberechtigten in einer Schweinefleisch-Fabrik die Tiere zerlegen zu lassen oder einen SGB II-Leistungsbezieher, der nicht die körperliche Voraussetzung mitbringt, schwere Arbeiten verrichten zu lassen.

Rechtsanwalt Liebling rät in solchen Fällen immer sofort mit einem Beratungskostenhilfeschein zu ihm zu kommen, um die unmittelbar drohende Leistungskürzung per Sanktionsbescheid durch eine einstweilige Anordnung mit aufschiebender Wirkung abzuwenden, da es sich bei den Fehlausschreibungen, fast immer um arglistige Täuschungen handelt.

Die Außendienstmitarbeiter der Jobcenter, welche von der Hartz IV-Gesetzgebung dazu verpflichtet wurden, die Virtualität der von den Arbeitgebern eingestellten Stellenangebote mit der Realität auf die Zumutbarkeitregelung hin zu überprüfen scheint das gar nicht stören, denn in der Praxis passiert offensichtlich genau das Gegenteil.

Ungeprüfte oder falsch umschriebene Stellenangebote dürften niemals als Stellenvermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung vom Jobcenter verschickt werden. Beispiel: Nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten, wie als Mitarbeiter einer Drückerkolonne für eine Finanzdienstleistung oder als Messe-Hostess für eine Promoting-Agentur zu flizten, so Rechtsanwalt Liebling.

 

Funny_Joke

 

 

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Bewußtsein herstellen / Hartz-IV

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MP3 Sich den unmenschlichen Behandlungen bewusst werden Die Meisten kennen ja noch nicht einmal ihre Grundrechte (1 Min)

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Erwerbslose erhalten viele Maßnahmezuweisungen, die rechtswidrig sind

26 Jul

Jobcenter Dortmund
z. Hd.: Frau Fallmanagerin Ursula von der Möchtegern-Maßnahmezuweisung

44139 Dortmund
vorab per FAX

 

26.07.2017

Information

 

Sehr geehrte Frau Fallmanagerin,

hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung meines Mandanten Herrn Udo Schmidt an. Sie haben am 25.07.2017 gegen meinen Mandanten einen rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakt erlassen.

Im Namen und im Auftrag meines Mandanten habe ich soeben per FAX aufschiebende Wirkung und Einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht Dortmund eingelegt.

Dem von einem sofort vollziehbaren Verwaltungsakt Betroffenen wird durch die Vorschrift des § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG in ausreichendem Maße die Möglichkeit eröffnet, effektiven Rechtsschutz zu erlangen und die aufschiebende Wirkung der von ihm eingelegten Rechtsmittel zu erwirken. (08)

Wenn Sie das nächste Mal, soweit es für Sie überhaupt noch ein nächstes Mal geben sollte, einen Eingliederungsverwaltungsakt gegen meinen Mandanten erlassen, so wollen Sie auch bitte die unten folgende Rechtsprechung beachten. Idealerweise sollten Sie schon mal Begriffe, wie Rechtstaat, Demokratie und freiheitliche Grundordnung gehört haben.

Wenn Sie den Eingliederungsverwaltungsakt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang dieses Faxes aufheben, könnte ich meinen Mandanten noch rechtzeitig davon überzeugen eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen Sie wegen groben Unfugs zu unterlassen.

 

Funny_Joke

 

  • Kein berechtigtes öffentliches Interesse an der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes Dieses ergibt sich daraus, dass dem Antragsteller durch den Zuweisungsbescheid konkrete Handlungspflichten (Teilnahme an der oktroyierten Maßnahme, etc.) auferlegt werden. Aus diesen Handlungspflichten ergibt sich bereits unmittelbar eine Beschwer im Sinne des § 54 Abs. 2 SGG (01)

 

  • Nicht näher konkretisierte Bewerbungskostenübernahme bei Bewerbungsbemühungen rechtswidrig Die bloße Nennung der Fördermöglichkeit, wie Erstattung von Bewerbungskosten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II iV.m. § 45 SGB III wird nicht als ausreichend angesehen. (02)

 

  • Nicht näher konkretisierte Maßnahme-Kostenzusage rechtswidrig „Das Jobcenter übernimmt Maßnahmekosten in erforderlicher und angemessener Höhe.“ Anhand dieser Kostenzusage ist für den Widerspruchsführer nicht erkennbar, welche Teilnahmekosten er konkret erstattet bekommt. Der Widerspruchsgegner behält sich vielmehr ein Prüfungsrecht hinsichtlich der Erforderlichkeit und Angemessenheit vor, was nach Auffassung verschiedener Gerichte nicht ausreichend ist. (09) Durch die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit von Kosten bleibt völlig offen, ob und in welchem Umfang überhaupt Kosten für die Teilnahme des Widerspruchsführers an der Maßnahme übernommen werden würden (siehe LSG Niedersachen-Bremen unter 02) Schließlich wäre zur wirksamen Zuweisung der Maßnahme zur Eingliederung die schriftliche Zusage der dem Widerspruchsführer bei Teilnahme an der Maßnahme konkret zustehenden Leistungen erforderlich gewesen (03)

 

  • Verpflichtung zur Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge, die durch den Maßnahmeträger erfolgen rechtswidrig Es obliegt allein dem Leistungsträger des SGB II, die Zumutbarkeit eines Jobangebots rechtskräftig festzustellen und sanktionsbewehrte Vermittlungsvorschläge als Verwaltungsakt zu erlassen. In Ermangelung einer rechtlichen Grundlage kann der Leistungsträger dazu keine Dritten ermächtigen. Arbeitsangebote dürfen nur durch JC oder AfA erfolgen, nicht durch Dritte. (04)

 

  • Flyer als Maßnahmebeschreibung rechtswidrig Mangelnde Konkretisierung der Maßnahme Fehlende Angaben, wie Art der Maßnahme, die genauen Inhalte der Maßnahme, den Träger/Veranstalter, den Maßnahmeort, den zeitliche Umfang, die zeitliche Verteilung, welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Die inhaltliche Ausgestaltung, die entsprechenden Aktivitäten/Termine und genaue Dauer solcher Eingliederungsmaßnahmen müssen deren Zweck entsprechen und bedürfen einer unmissverständlichen Zuweisung. In dieser muss explizit und detailliert dokumentiert werden, welche genauen Ziele mit der Maßnahme verfolgt werden. Die Aushändigung eines Informationsblattes entbindet nicht von dieser Pflicht. (05)

 

  • Fehlen des individuellen Eingliederungskonzeptes für Maßnahme rechtswidrig Erwerbslose können durch Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre Eingliederung unterstützen. Es entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Gesetzgebers einen Erwerbslosen „in´s Blaue hinein“ in eine irgendwie ausgestaltete Maßnahme zu „stecken“. Vielmehr muss erkennbar sein, dass es bezogen auf die leistungsberechtigte Person, um die Vermittlung sinnvoller Kenntnisse geht; andernfalls ist die Verpflichtung schikanös und damit unzumutbar. Hierbei müssen in einem fachgerechten Profiling von einem dafür qualifizierten Fallmanager die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Erwerbslosen, sowie die Defizite, die einer Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt entgegenstehen durch eine genaue Beschreibung der Handlungsbedarfe herausgearbeitet und mit den individuellen Lern- und Entwicklungschancen abgewägt werden, um diese in einer konkreten Ausgestaltung der Maßnahme überhaupt berücksichtigen zu können. (06)

 

  • Simulierte Eingliederungsmaßnahme rechtswidrig Eingliederungsleistungen sollen der Eingliederung der je konkreten erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person dienen und dürfen dies nicht nur simulieren. Selbst bei längerer Zeit andauernder Arbeitslosigkeit oder auch bei bereits zahlreich absolvierten Maßnahmen darf ein Arbeitsloser nicht in irgendeine Maßnahme zugewiesen werden. Vor allem hier obliegt dem Leistungsträger eine gesteigerte Begründungspflicht, dass ausgerechnet diese Maßnahme, und keine andere, zur Eingliederung in Arbeit geeignet ist. (06)

 

  • Fehlende Begründung für einen Verwaltungsakt rechtswidrig Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen. Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann. (07)

 

 

Mit freundlichen Grüßen und
im Auftrag meines o.g. Mandanten

Rechtsanwalt
Robert Liebling

 

 

Anlagen : Aktuelle Rechtsprechungen

01 Hessisches Landessozialgericht Beschluss L9 AS 490/13 B ER vom 30.07.2013
01 LSG Sachsen-Anhalt Beschluss L2 B 342/07 AS ER vom 21.10.2008
02 BSG Urteil B11 AL 17/10 R vom 12.9.2011
02 LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss L15 AS 77/12 B ER vom 04.04.2012
02 LSG NRW L7 AS 2045/12 B vom 17.01.2013
02 LSG NRW L19 AS 1046/12 vom 17.01.2013
02 LSG NRW L19 AS 923/12 vom 27.06.2012
02 LSG NRW L19 AS 1045/12 B ER vom 21.06.2012
02 LSG NRW L19 AS 1870/11 vom 05.12.2011
02 LSG Hessen L9 AS 846/13 B ER vom 16.01.2014
02 SG Hannover S45 AS 2773/13 ER vom 26.09.2013
03 § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4
04 LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss L7 AS 1058/13 B, Rn. 22 vom 10.02.2014
05 BSG Urteil B4 AS 60/07 R vom 16.12.2008
06 Rixen in Eicher, SGB II, 3. Aufl. § 10 Rn. 121 m.w.N. & Rixen a.a.O. Rn. 122, 123
07 BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66
07 BSG Urteil 4 RJ 103/79 vom 10.06.1980
08 LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss L7 AS 1398/13 B ER vom 23.08.2013
09 SG Oldenburg  Beschluss S42 AS 82/13 ER vom 03.04.2013

 

Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

Rechtsanwalt rettet Erwerbslose vor einer Maßnahme mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

17 Jul

Erwerbslose : „Herr Rechtsanwalt Liebling, ich habe gestern einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Fallmanagerin meines Jobcenters bekommen. Jetzt soll ich mir schon selber einen Maßnahmeträger suchen, der meine Vermittlungshemmnisse beseitigt. Was sagen Sie dazu?“

Rechtsanwalt Liebling : „Welche Vermittlungshemmnisse hat Ihnen denn Ihre Fallmanagerin in den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und Eingliederungsverwaltungsakt geschrieben?“

Erwerbslose : „Gar keine!“

Rechtsanwalt Liebling : „Das ist aber jammerschade, daß dort keine Vermittlungshemmnisse stehen, dabei streite ich doch so gerne, daß meine Mandanten eben davon möglichst keine haben. Aber so völlig ohne macht es nun umso mehr Spaß!“, während er sich genüßlich eine besonders große Portion Götterspeise genehmigte.

Die Erwerbslose blickte den Anwalt fragend an.

Rechtsanwalt Liebling : „Ohne festgestellte Vermittlungshemmnisse ergeben sich auch keine Handlungsbedarfe. Wie sollen Sie denn einen passenden Maßnahmeträger finden, wenn Sie noch nicht mal Ihre Vermittlungshemmnisse kennen?“, und erquickte sich weiter an der Götterspeise.

Erwerbslose (entrüstet) : „Das weiß ich auch nicht!“

Rechtsanwalt Liebling : „Hat denn Ihre Fallmanagerin kein Profiling mit Ihnen gemacht?“, und schmatzte selbstzufrieden.

Erwerbslose : „Bitte was?“

Rechtsanwalt Liebling : „Ein Profiling! Das ist so eine Art Eignungs- und Verwendungsprüfung, wie damals im KZ.“

Erwerbslose (verstört) : „Neeiin.“

Rechtsanwalt Liebling : „Und außerdem ist Ihre Fallmanagerin vermutlich fachlich dazu gar nicht in der Lage mangels Qualifikation, wie die meisten von denen“, steht auf und holt sich eine dicke Zigarre aus dem Vitrinenschrank.

Erwerbslose ganz erstaunt.

Rechtsanwalt Liebling : „Geh´ ich recht in der Annahme, daß Sie zu diesen sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen überhaupt nicht hin wollen?“, und steckte sich die Zigarre an.

Erwerbslose (entschlossen) : „Das will ich meinen.“

Rechtsanwalt Liebling : „Weil man dort vielleicht gar nichts lernt? Und weil man Ihnen ein Vermittlungshemmnis anhängen will, obwohl der sogenannte Arbeitsmarkt das größte Vermittlungshemmnis darstellt, sonst hätte die gute Dame vom Jobcenter nämlich selber einen anständigen Arbeitsplatz anstatt in einem modernen KZ den Oberkapo zu machen?“, und blies den Qualm an die Decke.

Erwerbslose lächelte ganz erleichtert.

Rechtsanwalt Liebling : „Eigentlich ist der Eingliederungsverwaltungsakt jetzt schon wegen Ermangelung der Konkretisierung nichtig, aber wie bekomme ich Sie aus der sofortigen Vollziehbarkeit heraus?“, und kratzte sich an der Glatze, „ … ich habe da nämlich schon eine Idee!“ und paffte genugtuend an seiner Zigarre.

Erwerbslose : „Wie meinen?“

Rechtsanwalt Liebling : „Passen Sie auf! Sie suchen sich am besten heute noch einen Maßnahmeträger, stellen sich dort vor und verlangen vom Mitarbeiter des Maßnahmeträgers die Herausgabe des Maßnahmevertrages. Im Gegenzug überreichen Sie ihm den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, unterlassen es aber etwaige Dokumente, wie Maßnahmevertrag, Arbeitsschutzunterweisung, Unfallverhütungsvorschrift, Datenschutzvereinbarung, Hausordnung, Verschwiegenheitserklärung als Flüchtlingshelfer, Personalfragebogen, Abtrittserklärung oder Abtretungserklärung für eine Fahrtkostenerstattung vom Jobcenter an den Maßnahmeträger und das Teilnehmerprofil auszufüllen und zu unterschreiben – auch nicht den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein unterschreiben“, und blies Ringe in die Luft.

Erwerbslose (ganz erstaunt) : „Und dann brauche ich da nicht hin?“

Rechtsanwalt Liebling : „Noch nicht ganz, aber praktisch nicht mehr, weil die allermeisten Maßnahmeträger verweigern die Herausgabe ihrer Maßnahmeverträge, da die Mitarbeiter die Verträge nicht näher konkretisieren können, da ihnen Ihre Vermittlungshemmnisse nicht näher bekannt oder schlicht unbekannt sind und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe gar nicht in den Maßnahmevertrag einfliessen lassen können. Wenn Sie dem Mitarbeiter des Maßnahmeträgers ankündigen, den Maßnahmevertrag in Verbindung mit Ihrem Eingliederungsverwaltungsakt von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen zu wollen ist praktisch der Maßnahmevertrag mangels Konkretisierung sofort nichtig und der Maßnahmevertrag kann erst gar nicht mit dem Jobcenter abgerechnet werden. Das weiß natürlich der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers und er wird sich hüten Ihnen so einen Blanko-Maßnahmevertrag mitzugeben und Sie deshalb sofort nach Hause schicken. Lassen Sie sich diesen Sachverhalt, wie hier auf diesem Blatt schriftlich bestätigen. Sie sind quasi sofort ´raus aus der Nummer. Ist das gut?“, und lächelte fordernd.

Erwerbslose : „Sogar sehr guuuuuuuuuuuut!“

Rechtsanwalt Liebling : „Wenn von Ihrer Fallmanagerin trotzdem noch eine schriftliche Anhörung zum Eintritt einer möglichen Sanktion eintreffen sollte, dann schreiben Sie ihr das als wichtigen Grund ´rein was ich Ihnen gerade gesagt habe also ohne die Herausgabe des Maßnahmevertrages können Sie diesen bei mir nicht überprüfen lassen und überhaupt von der Logik – ohne Maßnahmevertrag keine Unterschrift und ohne Unterschrift keine Maßnahme – oder Sie kommen noch mal wieder, kapito?“

Erwerbslose : „Verstanden“, und überreichte den Beratungskostenhilfeschein zur Abrechnung des Honorars.

Gemeinsam gingen sie aus der Kanzlei.

Rechtsanwalt Liebling (vorm Haus) : „Eigentlich müßte man das komplette Jobcenter mal entnazifizieren, aber das machen wir dann beim nächsten Mal“, lächelte –  setzte sich den Helm auf und rief „Sie werden in dieser Angelegenheit nie wieder etwas hören!“, und fuhr mit seinem Motorrad davon.

 

Funny_Joke

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

 

 

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Erwerbsloser erscheint mit Rechtsanwalt als Beistand auf Zeitarbeitsmesse der Agentur für Arbeit

Erwerbsloser erscheint mit Rechtsanwalt und stellt der Bundeswehr im Jobcenter unangenehme Fragen bezüglich Tornado-Einsatz

Erwerbsloser nimmt der 4-Jahres-Sanktions-Regelung den „Wind aus den Segeln“ / Bewerbung per Rechtsanwalt

Jobcenter Berlin-Mitte hat an Ralph Boes Eigentumsrechte geltend gemacht

Erwerbsloser schreibt Bewerbung, wie es ihm vom Jobcenter befohlen wurde / Rechtsanwalt Liebling klärt auf

Erwerbsloser stellt der Bundeswehr im Jobcenter unangenehme Fragen bezüglich Tornado-Einsatz

13 Dez

Ein Erwerbsloser erhält schriftliche Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung sich um 10:00 Uhr im Foyer seines Jobcenters für eine Informationsveranstaltung der Bundesweh einzufinden.

Der Erwerbslose, bereits im Besitz von mehreren zivilen und nicht gewerblichen Privatpilotenlizenzen PPL(A) und PPL (H) erschien in Begleitung seines Fachanwalts für Luftverkehrsrecht. Der Rechtsanwalt machte sich sogleich an die Arbeit, seinen Mandanten bei der Luftwaffe unterzubringen.

Rechtsanwalt : „Guten Tag, Frau von der Leyen, mein Name ist Liebling, ich bin Fachanwalt für Luftverkehrsrecht und möchte Ihnen gerne meinen Mandanten vorstellen.“

Von der Leyen : „Guten Tag Herr Rechtsanwalt, das ist aber überaus ungewöhnlich, daß sich Erwerbslose neuerdings von Rechtsanwälten vertreten lassen.“

Rechtsanwalt : „Frau Verteidigungsministerin, es ist auch überaus ungewöhnlich, daß die Deutsche Luftwaffe die Grenzen der BRD seit jüngster Zeit in Syrien verteidigt.“

Von der Leyen : „Mit Ihnen werde ich keine Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes führen.“

Rechtsanwalt : „Das war mir klar, daüber will ich auch heute mit Ihnen nicht sprechen, sondern über eine andere heikle Angelegenheit, die in Ihren Kompetenzbereich fallen dürfte“, und steckte sich eine dicke Zigarre an.

Von der Leyen : „Und die wäre?“

Rechtsanwalt : „Wenn mein Mandant bei Ihnen bei der Luftwaffe flöge und er sich in einem Ihrer Tornado-Kampfflugzeuge auf einem völkerrechtlich nicht legitimen Aufklärungseinsatz in Syrien befände, welchen Befehl würde er von Ihnen als Verteidigungsministerin und oberste Entscheidungsträgerin der Deutschen Luftwaffe erhalten, wenn er auf russische Streitkräfte zu See, auf dem Land oder in der Luft stöße?“

Von der Leyen : „Das ist doch sonnenklar, Herr Rechtsanwalt“

Rechtsanwalt : „So sonnenklar ist uns das ganz und gar nicht. Würden Sie ihm einen Abschuß-Befehl erteilen, so wie das NATO-Mitglied Türkei, Frau Verteidigungsministerin?“

Verteidigungsministerin verschränkt die Arme, schaut links oben an die Decke und sagt nichts mehr.

Rechtsanwalt : „Sie brauchen Ihre Augen nicht so zu verdrehen. Handeln Sie auch, wie die Russen auf die ausdrückliche Bitte des syrischen Präsidenten, Frau Verteidigungsministerin?“, und blies den Zigarrenqualm an die Decke.

Von der Leyen verlies das Foyer, wenige Augenblicke später verließ die Recruiting-Truppe das Jobcenter.

Mandant : „Danke, Herr Liebling.“

Rechtsanwalt : „Werd´ lieber Rettungsflieger in Deutschland! Mach´s gut, Junge“, und setzte den Helm auf und fuhr mit seinem Motorrad davon.

Mandant : „Mach´ich!“

 

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

 

Syrien : Ursula von der Leyen lässt offenbar Tornado-Kampfeinsatz prüfen (NOZ 09.09.2018)

Röttgen: Bundeswehr soll Syrien bombardieren (MMNews 10.09.2018)

 

 

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Jobcenter Berlin-Mitte hat an Ralph Boes Eigentumsrechte geltend gemacht

Erwerbsloser schreibt Bewerbung, wie es ihm vom Jobcenter befohlen wurde / Rechtsanwalt Liebling klärt auf

Jobcenter Berlin-Mitte hat an Ralph Boes Eigentumsrechte geltend gemacht

21 Sept

Heute gegen 08:00 Uhr begann die öffentliche Gerichtsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht zum Fall Ralph Boes. Wie es lief, hab ich für Euch aufgeschrieben:

 

Richterin : „Guten Morgen zusammen. Ich eröffne hiermit die Verhandlung Boes gegen Jobcenter Berlin-Mitte. Gerichtsprotokollführer bitte schreiben Sie mit : Erschienen ist der Kläger Herr Ralph Boes mit seinem Verteidiger und Rechtsanwalt Herrn Liebling und die Beklagte in Gestalt des Jobcenters Berlin-Mitte vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Schneider. Es kann losgehen, bitte.

Anwalt Liebling : „Sehr verehrtes Gericht, ich habe zunächst an Herrn Schneider ein paar Fragen.“

Richterin : „Fragen Sie!“

Anwalt Liebling : „Was genau ist für Sie Herr Ralph Boes?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Was ist denn das für eine blöde Frage? Frau Richterin muß ich die Frage beantworten?“

Richterin : „Ich bitte darum.“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Herr Boes ist ein Mensch, wie wir alle.“

Anwalt Liebling : „Oh, Herr Schneider, vernehme ich dort erste Ansätze eines schlechten Gewissens?“

Richterin : „Sie müssen diese Frage nicht beantworten.“

Anwalt Liebling : „Lassen Sie mich anders fragen. Wem gehört Ralph Boes?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Frau Richterin muß ich mir diese Fragen gefallen lassen?“

Richterin : „Ich fürchte schon.“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Herr Boes gehört natürlich in erster Linie sich selbst.“

Anwalt Liebling : „Meinen Sie eher geistig oder materiell?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Beides.“

Anwalt Liebling : „Sie sagten eben in erster Linie. Gibt es noch eine andere, als die erste Linie?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Nein“

Anwalt Liebling : „Und ob es die gibt. Herr Boes ist für Sie nichts weiter, als nur ein Kunde. Kein Mensch mit Rechten nach Menschenrecht, sondern nur ein Kunde, der nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Ihnen unter dem SGB II geläufig sein dürften, seine Arbeitskraft auf dem Gebiet des vereinigten Wirtschaftsgebietes der Nicht Regierungs Organisation kurz NGO BRD ableisten soll. Diese NGO wiederum ist ein Teil der Europäischen Union für die der völkerrechtliche Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Können Sie mir insoweit folgen, Herr Schneider?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Was hat das denn nun damit zu tun?“

Anwalt Liebling : „Das werde ich Ihnen gleich sagen. Einen Moment noch, ich bin gleich fertig. Laut dem Vertrag von Lissabon ist die Todesstrafe nur bei Aufständen und/oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr zulässig.“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Herr Boes wurde jetzt zum zehnten Mal in Folge vollsanktioniert, weil er seinen Mitwirkungspflichten nach §31 SGB II seit 2 ½ Jahren nicht nachgekommen ist.“

Anwalt Liebling (recht laut) : „Und das gibt Ihnen das Recht nach den aufgebrauchten Spendengeldern des Herrn Boes einen Lebensmittelgutschein durch eine Ihrer Mitarbeiterinnen oder einen Ihrer Mitarbeiter nicht unterschreiben zu lassen und möglicherweise den Tod infolge einer vom Krankenhaus bereits diagnostizierten Agina Pectoris billigend in Kauf zu nehmen oder wie?“

Richterin : „Herr Liebling, ich bitte Sie – mäßigen Sie sich in ihrer Lautstärke“

Anwalt Liebling (immer noch laut) : „Das muß doch mal gesagt werden. Ich beantrage Strafantrag gegen Herrn Schneider wegen a) Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB, b) Körperverletzung nach § 223 StGB und c) Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB.“

Richterin : „Herr Schneider, was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Der zuständige Fallmanager war bei mir und hat remonstriert. Ich trage die Verantwortung. Ich bekenne mich zu den Vorwürfen § 323c und § 223 StGB schuldig. Der Vorwurf mich nach § 233 StGB schuldig gemacht zu haben lehne ich mit aller Entschiedenheit von mir ab.“

Anwalt Liebling : „Herr Schneider, dann werde ich Ihnen wohl den Paragraphen § 233 StGB mal im Detail vorlesen müssen. Absatz 1 Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit … in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.  (2) Der Versuch ist strafbar.

Jobcenter Berlin-Mitte : „Das wußte ich nicht. Ich wäre bereit die Sanktionen gegen Herrn Boes mit sofortiger Wirkung aufzuheben und beantrage Freispruch.“

Anwalt Liebling : „Ich beantrage Herrn Schneider wegen Verletzung des § 323c StGB, § 223 StGB und § 233 StGB zu verurteilen.“

Richterin : „Gerichtsprotokollführer haben Sie alles aufgeschrieben?“

Gerichtsprotokollführer : „Ja, Frau Richterin“

Richterin : „Das Gericht zieht sich zur Beratung für zwei Stunden zurück“

Nach der Pause erscheint die Richterin wieder.

Richterin : „Ich bitte Sie sich zu erheben. Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil. Der Geschäftsleiter Herr Schneider des Jobcenters Berlin-Mitte wird wegen Unterlassener Hilfeleistung, vorsätzlicher Körperverletzung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu 5 Jahren Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Setzen.“

Großes Raunen im Gerichtssaal.

Richterin klopft mit dem Hämmerchen : „Ich bitte Ruhe im Gerichtssaal. Kommen wir nun zur Urteilsbegründung. Herr Schneider, spätestens bei der Remonstrierung Ihres Jobcenter-Mitarbeiters waren Sie in der persönlichen Verantwortung und hätten den Lebensmittelgutschein unterschreiben müssen, um der Not abzuhelfen. Da Sie nicht abgeholfen haben, erlitt Herr Ralph Boes einen gefährlichen körperlichen Schaden, der zum Glück ohne Todesfolge blieb. Weiterhin haben Sie sich der Sklaverei schuldig gemacht, indem Sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit mutwillig eine finanzielle Notlage herbeigeführt haben, um Herrn Boes zu einer Arbeitsaufnahme zu bewegen. Die Verhandlung ist damit geschlossen.“

Anwalt Liebling : „Glückwunsch Herr Boes. Wir haben´s geschafft.“

Ralph Boes „Müssen wir jetzt jeden Geschäftsstellenleiter zu Haft verknacken?“

Anwalt Liebling : „Wenn das Bundesverfassungsgericht sich in der US-Besatzungszone oder im vereinigten Wirtschaftsgebiet, wie die es nennen, nicht rührt, werden wir Wohl oder Übel so verfahren müssen“, setzte sich den Helm auf und fuhr mit seinem Motorrad davon.

 

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

Erwerbsloser erscheint mit Rechtsanwalt als Beistand auf Zeitarbeitsmesse der Agentur für Arbeit

27 Jul

Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen aus Worms. Der Erwerbslose erhielt eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung sich am 06. Mai 2015 in den Räumen des Tagungszentrums innerhalb der Stadthalle für eine sogenannte Zeitarbeitsmesse, auch Zeitarbeitsbörse genannt, der Agentur für Arbeit einzufinden.

Der Erwerbslose erschien im Business-Anzug mit Krawatte in Begleitung seines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Der smarte Rechtsanwalt machte sich sogleich an die Arbeit, um seinen frisch gebackenen Mandanten bei einer von den vielen anwesenden Zeitarbeitsunternehmen in Arbeit zu vermitteln.

Rechtsanwalt : „Guten Tag, Herr Personaldisponent, mein Name ist Liebling, ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und möchte Ihnen gerne meinen Mandanten vorstellen.“

Personaldisponent von Handstad : „Guten Tag Herr Rechtsanwalt, das ist aber überaus ungewöhnlich, daß sich Erwerbslose von Rechtsanwälten vertreten lassen.“

Rechtsanwalt : „Herr Personaldisponent, es ist auch überaus ungewöhnlich, daß Zeitarbeitsunternehmen, wie die Ihre, in Räumlichkeiten von Jobcentern oder Stadthallen im Beisein von Jobcenter-Mitarbeitern sogenannte Messen abhandeln. Wir sind ja hier nicht auf dem Sklavenmarkt.“

In der Nähe stehende Jobcenter-Mitarbeiterin bekommt Ohren so groß, wie Rhabarber-Blätter und tritt näher heran

Jobcenter-Mitarbeiterin : „Herr Rechtsanwalt so geht das nun wirklich nicht.“

Rechtsanwalt : „Wir sind hier nicht im Jobcenter, also können Sie von Ihrem Hausrecht keinen Gebrauch machen. Ich werde jetzt mit meinem Mandanten und dem Personaldisponenten allein in dem gegenüberliegenden Raum sprechen und fordere Sie daher auf bei der Anbahnung eines möglichen Beschäftigungsverhältnisses nicht zu stören, sonst gibt es Ärger, kapiert?“

Jobcenter-Mitarbeitern zieht mit finsterer Mine ab.

Rechtsanwalt zum Personaldisponenten : „Mein Mandant hat vor wenigen Tagen von seinem Jobcenter eine schriftliche Einladung mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung erhalten sich heute hier einzufinden und sich Ihnen anzubieten,  damit er keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhält. Ich frage Sie, möchten Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren oder nicht?“, und steckte sich eine dicke Zigarre an.

Personaldisponent von Handstad : „Herr Rechtsanwalt, wenn Sie mir so kommen muß ich Ihnen mitteilen, daß wir an Ihrem Mandanten kein Interesse haben.“

Rechtsanwalt : „Das habe ich mir schon gedacht und habe für diese Situation bereits ein DIN-A4 weiss vorbereitet, daß Sie mir hier unterschreiben werden.“

Personaldisponent von Handstad unterschreibt.

Rechtsanwalt : „Danke, Herr Personaldisponent. Da wird sich die olle Jobcenter-Mitarbeiterin von eben aber tüchtig drüber freuen, aber erst recht mein Mandant. Machen Sie´s gut, Herr Personaldisponent und einen schönen Tag noch.“

Mandant : „Danke, Herr Liebling.“

Rechtsanwalt : „Ich fahre jetzt in mein Büro und lege die Absage von Handstad auf das Fax der Jobcenter-Mitarbeiterin und wenn Du mal wieder zu so einem Sklavenmarkt vorgeladen wirst, dann ruf mich einfach wieder an.  Aber im Augenblick glaub ich, haben sie die Lust dazu verloren. Mach´s gut, Junge“, und setzte den Helm auf und fuhr mit seinem Motorrad davon.

 

 

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

Wie man sich richtig auf einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung vom Jobcenter bewirbt / Richtig bewerben mit perfekter Bewerbung nach DIN 5008

27 Apr

Die Justitia empfiehlt die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen/Bewerberdaten an Dritte, beispielsweise an Jobcenter, mittels eines simplen Disclaimers auf dem Bewerbungsanschreiben zu unterbinden. Zuwiderhandlungen können dann kostenpflichtig und rechtlich verfolgt werden!

 

Arbeitnehmer
Udo Meier
Musterstraße 13a
20257 Hamburg-Altona

 

Arbeitgeber
Handstad Personaldienstleistung
Personalabteilung
z. Hd.: Frau Melanie Krause

xxxxx Aschborn

vorab per FAX und per Postzustellungsurkunde

 

19.02.2016

 

Bewerbung auf Ihre Stellenanzeige „Callcenter-Mitarbeiter für die Rückgewinnung von verlorengegangener Mobilfunk-Kunden“

 

Sehr geehrte Frau Melanie Krause,

soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.

Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, daß ein Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel der Abschluss eines Arbeitsvertrages, der unter Ausbeutung der o.g. Zwangslage nicht auf Freiwilligkeit beruht, nicht nur gegen die guten Sitten verstößt, sondern nach §138 BGB zudem noch nichtig ist.

Sollten Sie ferner für den unerwarteten Fall, daß Ihre Arbeitsbedingungen nicht meinen Erwartungen entsprechen die daraus resultierende Absage meinerseits Ihres Angebotes, daß heißt Teile meiner Bewerbungsunterlagen und/oder meine Kontaktdaten entgegen der unten aufgeführten Rechtsfolgenbelehrung an das Jobcenter rechtswidrig weiterleiten, um mir damit mit einem empfindlichen Übel, wie einer Leistungskürzung per Sanktionsbescheid durch das Jobcenter drohen, um mich zu einer Handlung entgegen meiner freien Willensbildung, wie dem Abschluss eines Arbeitsvertrages innerhalb Ihrer Firma, zu nötigen, werde ich Sie unverzüglich nach §253 StGB wegen des Straftatbestandes der Erpressung anzeigen.

Außerdem werde ich Sie ggfs. vollumfänglich schadensersatzpflichtig für meine entgangenen Sozialleistungen machen. Dies kann nach der zu erwartenden Gesetzgebung des SGB II ab dem 01. August 2016 für Sie eine beträchtliche Schadensersatzforderung in Höhe von 5.817,60 Euro zuzüglich derzeit 4,17 % Zinsen p.A. zufolge haben. Berechnung = 404 Euro/Monat x 12 Monate/Jahr x 4 Jahre x 30 %. Die jeweilige Höhe des Basis-Zinsatzes wollen Sie bitte unter Basiszinssatz nachschlagen. Zusätzlich werden noch das Honorar meines Rechtsanwaltes Herrn Liebling, ggfs. Ihre Anwaltskosten und die Kosten des verlorenen Gerichtsprozesses hinzu kommen.

Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt Herr Liebling beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, daß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg erhebliche Kosten entstehen können. Für die eventuelle Übernahme entsprechender Gerichts- und Anwaltskosten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

Die aktuellen Gebühren- und Kostensätze des EUGH entnehmen Sie bitte hier

Wir weisen darauf hin, dass der Unterzeichner befugt ist, zum Vorstellungsgespräch den verantwortlichen Initiator dieser Zwangsbewerbung in Gestalt des Arbeitsvermittlers mitzubringen, um gemeinsam mit dem Rechtsanwalt des Unterzeichners über die Rechtmäßigkeit der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erlangten Informationen von persönlichen Daten an Dritte einer mit einem DISCLAIMER geschützten Bewerbung als Postsendung oder Telefax zu diskutieren bzw. klarzustellen.

Ein dennoch mögliches Arbeitsverhältnis auf Basis von reiner Freiwilligkeit bleibt davon unberührt. Sollten Sie jedoch von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag meines Mandanten

Rechtsanwalt Liebling

 

D I S C L A I M E R

Diese Nachricht ist nur für den o.g. Arbeitgeber bestimmt und enthält Informationen, die vertraulich sind. Durch deren Übersendung wird nicht auf das Datenschutzrecht am Inhalt oder auf die Vertraulichkeit des Inhalts verzichtet.  Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erlangten Informationen über den o.g. Arbeitnehmer durch den o.g. Arbeitgeber gegenüber Dritten beispielsweise Jobcentern ist unzulässig und wird zu Lasten des o.g. Arbeitgebers zugunsten des o.g. Arbeitnehmers mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 50.000 Euro, zahlbar innerhalb 14 Tagen, fällig.

Gern können Sie meine Daten gegen die Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Ihrer Adressdatenbank für 12 Monate führen. Die Weitergabe meiner Daten an Dritte ist Ihnen während dieses Zeitraumes und darüber hinaus nicht gestattet. Für die unerlaubte Aufbewahrung meiner Daten werden 500.000 Euro fällig, für die unerlaubte Weitergabe meiner Daten an Dritte werden für jede unerlaubte Weitergabe jeweils 1.000.000 Euro, bei geschäftsmäßiger/gewerblicher Nutzung dieser unerlaubten Weitergabe jeweils 2.000.000 Euro fällig.

 

Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

 

Resonanz und Wirksamkeit des Disclaimers : Aus internen Kreisen habe ich soeben per E-Mail erfahren, daß die kollaborierenden Zeitarbeitsunternehmen durch den Einsatz des Disclaimers auf dem Bewerbungsanschreiben eines Hartz IV-Empfängers derzeit völlig auf dem Schlauch stehen und damit nicht wirklich umzugehen wissen, solche Bewerberkandidaten SOFORT auf die BLACK-LIST setzen und diese in Ruhe lassen. Aus Angst vor dem Verlust der Firmenreputation mit nicht kalkulierbaren Kostenlawinen durch das Bekanntwerden einer Verletzung der Vertraulichkeit von einer mit einem Disclaimer geschützen Bewerbung sind jetzt die davon betroffenen Personaldienstleistungen dazu übergegangen solche Bewerbungsunterlagen unverzüglich auszudrucken und auf dem Postweg zu ihrer Entlastung als Absage an den Bewerber zurückzuschicken. Noch nie hat es soviel Spaß gemacht sich zu bewerben, wie mit dieser entwaffnenden und ehrlichen Bewerbung, die eine Beschäftigung auf reiner Freiwilligkeit natürlich stets offen läßt!

 

Funny_Joke

Erwerbsloser schreibt Bewerbung, wie es ihm vom Jobcenter befohlen wurde

24 Apr

Die Justitia empfiehlt die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen/Bewerberdaten an Dritte, beispielsweise an Jobcenter, mittels eines simplen Disclaimers auf dem Bewerbungsanschreiben zu unterbinden. Zuwiderhandlungen können dann kostenpflichtig und rechtlich verfolgt werden!

 

Arbeitnehmer
Udo Meier
Musterstraße 13a
20257 Hamburg-Altona

 

Arbeitgeber
Handstad Personaldienstleistung
Personalabteilung
z. Hd.: Frau Melanie Krause

xxxxx Aschborn

vorab per FAX und per Postzustellungsurkunde

 

19.02.2016

 

Bewerbung auf Ihre Stellenanzeige „Callcenter-Mitarbeiter für die Rückgewinnung von verlorengegangener Mobilfunk-Kunden“

 

Sehr geehrte Frau Melanie Krause,

soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.

Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, daß ein Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel der Abschluss eines Arbeitsvertrages, der unter Ausbeutung der o.g. Zwangslage nicht auf Freiwilligkeit beruht, nicht nur gegen die guten Sitten verstößt, sondern nach §138 BGB zudem noch nichtig ist.

Sollten Sie ferner für den unerwarteten Fall, daß Ihre Arbeitsbedingungen nicht meinen Erwartungen entsprechen die daraus resultierende Absage meinerseits Ihres Angebotes, daß heißt Teile meiner Bewerbungsunterlagen und/oder meine Kontaktdaten entgegen der unten aufgeführten Rechtsfolgenbelehrung an das Jobcenter rechtswidrig weiterleiten, um mir damit mit einem empfindlichen Übel, wie einer Leistungskürzung per Sanktionsbescheid durch das Jobcenter drohen, um mich zu einer Handlung entgegen meiner freien Willensbildung, wie dem Abschluss eines Arbeitsvertrages innerhalb Ihrer Firma, zu nötigen, werde ich Sie unverzüglich nach §253 StGB wegen des Straftatbestandes der Erpressung anzeigen.

Außerdem werde ich Sie ggfs. vollumfänglich schadensersatzpflichtig für meine entgangenen Sozialleistungen machen. Dies kann nach der zu erwartenden Gesetzgebung des SGB II ab dem 01. August 2016 für Sie eine beträchtliche Schadensersatzforderung in Höhe von 5.817,60 Euro zuzüglich derzeit 4,17 % Zinsen p.A. zufolge haben. Berechnung = 404 Euro/Monat x 12 Monate/Jahr x 4 Jahre x 30 %. Die jeweilige Höhe des Basis-Zinsatzes wollen Sie bitte unter Basiszinssatz nachschlagen. Zusätzlich werden noch das Honorar meines Rechtsanwaltes Herrn Liebling, ggfs. Ihre Anwaltskosten und die Kosten des verlorenen Gerichtsprozesses hinzu kommen.

Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt Herr Liebling beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, daß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg erhebliche Kosten entstehen können. Für die eventuelle Übernahme entsprechender Gerichts- und Anwaltskosten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

Die aktuellen Gebühren- und Kostensätze des EUGH entnehmen Sie bitte hier

Wir weisen darauf hin, dass der Unterzeichner befugt ist, zum Vorstellungsgespräch den verantwortlichen Initiator dieser Zwangsbewerbung in Gestalt des Arbeitsvermittlers mitzubringen, um gemeinsam mit dem Rechtsanwalt des Unterzeichners über die Rechtmäßigkeit der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erlangten Informationen von persönlichen Daten an Dritte einer mit einem DISCLAIMER geschützten Bewerbung als Postsendung oder Telefax zu diskutieren bzw. klarzustellen.

Ein dennoch mögliches Arbeitsverhältnis auf Basis von reiner Freiwilligkeit bleibt davon unberührt. Sollten Sie jedoch von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

 

Mit freundlichen Grüßen und
im Auftrag des o.g. Bewerbers/Arbeitnehmers
und meines Mandanten

Rechtsanwalt Robert Liebling

 

D I S C L A I M E R

Diese Nachricht ist nur für den o.g. Arbeitgeber bestimmt und enthält Informationen, die vertraulich sind. Durch deren Übersendung wird nicht auf das Datenschutzrecht am Inhalt oder auf die Vertraulichkeit des Inhalts verzichtet.  Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erlangten Informationen über den o.g. Arbeitnehmer durch den o.g. Arbeitgeber gegenüber Dritten beispielsweise Jobcentern ist unzulässig und wird zu Lasten des o.g. Arbeitgebers zugunsten des o.g. Arbeitnehmers mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 50.000 Euro, zahlbar innerhalb 14 Tagen, fällig.

Gern können Sie meine Daten gegen die Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Ihrer Adressdatenbank für 12 Monate führen. Die Weitergabe meiner Daten an Dritte ist Ihnen während dieses Zeitraumes und darüber hinaus nicht gestattet. Für die unerlaubte Aufbewahrung meiner Daten werden 500.000 Euro fällig, für die unerlaubte Weitergabe meiner Daten an Dritte werden für jede unerlaubte Weitergabe jeweils 1.000.000 Euro, bei geschäftsmäßiger/gewerblicher Nutzung dieser unerlaubten Weitergabe jeweils 2.000.000 Euro fällig.

 

Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

 

Resonanz und Wirksamkeit des Disclaimers : Aus internen Kreisen habe ich soeben per E-Mail erfahren, daß die kollaborierenden Zeitarbeitsunternehmen durch den Einsatz des Disclaimers auf dem Bewerbungsanschreiben eines Hartz IV-Empfängers derzeit völlig auf dem Schlauch stehen und damit nicht wirklich umzugehen wissen, solche Bewerberkandidaten SOFORT auf die BLACK-LIST setzen und diese in Ruhe lassen. Aus Angst vor dem Verlust der Firmenreputation mit nicht kalkulierbaren Kostenlawinen durch das Bekanntwerden einer Verletzung der Vertraulichkeit von einer mit einem Disclaimer geschützen Bewerbung sind jetzt die davon betroffenen Personaldienstleistungen dazu übergegangen solche Bewerbungsunterlagen unverzüglich auszudrucken und auf dem Postweg zu ihrer Entlastung als Absage an den Bewerber zurückzuschicken. Noch nie hat es soviel Spaß gemacht sich zu bewerben, wie mit dieser entwaffnenden und ehrlichen Bewerbung, die eine Beschäftigung auf reiner Freiwilligkeit natürlich stets offen läßt!

 

Funny_Joke

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