Deutsche sind stets schlechter zu behandeln, als Flüchtlinge, besonders bei Strafverfolgung

28 Jan

Ernst Dieter Lueg : „Also, Herr Dr. Blüm. Wie ist das jetzt mit der Strafverfolgung von Flüchtlingen und Deutschen geregelt?

Ein Beispiel : Ein deutscher vollsanktionierter Hartz-IV Leistungsberechtigter hat sich einen Lebensmittelgutschein in Höhe von 10 Euro gefälscht und im Supermarkt dafür Waren im Wert von 10 Euro eingekauft und wurde dabei erwischt. Ein Flüchtling ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung stahl im Supermarkt Waren im Wert von 10 Euro und wurde dabei ebenfalls erwischt. Wie geht es nun weiter, Herr Dr. Blüm?“

Norbert Blüm : „Ei, Herr Lueg, das ist doch ganz einfach geregelt.

Der Flüchtling geht vom Supermarkt in seine Unterkunft.

Und der Deutsche geht vom Supermarkt in das Gefängnis, Herr Lueg.“

Ernst Dieter Lueg : „Ähhh. Hmh, einleuchtend, Herr Dr. Blüm. Äh, ich danke Ihnen für das Gespräch.“

Norbert Blüm : „Bitte, Herr Lueg.“

Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen oder bereits verstorbenen Personen wären rein zufällig.

 

 

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