A N Z E I G E N M A R K T
Wir suchen noch POLIZEISTATIONEN und STAATSANWALTSCHAFTEN, die Spaß daran haben Strafanzeigen respektive Strafverfolgungen aufzunehmen. Idealerweise sollten Sie schon mal Wörter, wie Rechtsstaat, Demokratie und freiheitliche Grundordnung gehört haben, ist aber keine Bedingung. Einsendeschluss Ihrer Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 31.12.2019.
Hintergrund : Der Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung ist freiwillig und kann auch nicht rechtmäßig mit der Ankündigung des Entzuges von Leistungen nach dem SGB II durch Erpressung nach §253 StGB erzwungen werden. Die POLIZEI will keine Strafanzeigen mehr entgegennehmen und die Staatsanwaltschaft geht dem Strafverfolgungszwang nicht mehr nach.
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