Ein Erwerbsloser hat vom Jobcenter einen Stellenvermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten sich als durchsetzungsfähigen Call-Center-Mitarbeiter zu bewerben.
Er vereinbarte sogleich auch ein Vorstellungsgespräch und überzeugte mit absoluter Durchsetzungsfähigkeit, aber anders, als es sich die Call-Center-Führung jemals vorgestellt hatte.
Personalchefin : „Warum möchten Sie für uns arbeiten?“
Bewerber : „Damit ich vom Jobcenter Dortmund keinen Sanktionsbescheid bekomme.“
Blankes Entsetzen zwischen Abteilungsleiter und Personalchefin.
Bewerber : „Darf ich Ihnen auch mal eine Frage stellen?“
Abteilungsleiter : „Nur zu!“
Bewerber : „Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie mich motivieren* wollen?“
Abteilungsleiter : „Wir gehen doch alle arbeiten, daß wir uns etwas in den Kühlschrank stellen können.“
Bewerber : „Bei mir steht auch ohne Arbeit schon etwas im Kühlschrank.“
Personalchefin : „Bei uns können Sie viel Geld verdienen.“
Bewerber : „Der Erwerb von Reichtum ist nicht mehr die treibende Kraft in meinem Leben.“
Abteilungsleiter : „Warum sind Sie dann hier?“
Bewerber : „Das habe ich doch bereits gesagt. Weil ich vom Jobcenter Dortmund keinen Sanktionsbescheid erhalten möchte.“
Abteilungsleiter und Personalchefin schauen sich sprachlos an und wissen nicht mehr weiter.
Bewerber : „Wann werde ich von Ihnen hören?“
Personalchefin : „Äh – wir haben noch einige Bewerber eingeladen und im Laufe der nächsten Woche werden wir eine Entscheidung fällen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.“
Bewerber : „Ok, dann benötige ich noch für die Fahrtkostenerstattung eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, daß ich auch hier gewesen bin.“
Personalchefin : „Die erhalten Sie im Personalbüro.“
Bewerber : „Vielen Dank und auf wiedersehen!“
—
Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.
*Um eine Rückmeldung des Arbeitgebers an das Jobcenter zu unterbinden, hatte sich der Erwerbslose mittels eines Disclaimers im Bewerbungsanschreiben abgesichert.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.