Erwerbsloser schockt Chef-Etage durch außerordentlich skurilles Bewerbungsgespräch

12 Apr

Ein Erwerbsloser hat vom Jobcenter einen Stellenvermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten sich als durchsetzungsfähigen Call-Center-Mitarbeiter zu bewerben.

Er vereinbarte sogleich auch ein Vorstellungsgespräch und überzeugte mit absoluter Durchsetzungsfähigkeit, aber anders, als es sich die Call-Center-Führung jemals vorgestellt hatte.

 

Personalchefin : „Warum möchten Sie für uns arbeiten?“

Bewerber : „Damit ich vom Jobcenter Dortmund keinen Sanktionsbescheid bekomme.“

Blankes Entsetzen zwischen Abteilungsleiter und Personalchefin.

Bewerber : „Darf ich Ihnen auch mal eine Frage stellen?“

Abteilungsleiter : „Nur zu!“

Bewerber : „Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie mich motivieren* wollen?“

Abteilungsleiter : „Wir gehen doch alle arbeiten, daß wir uns etwas in den Kühlschrank stellen können.“

Bewerber : „Bei mir steht auch ohne Arbeit schon etwas im Kühlschrank.“

Personalchefin : „Bei uns können Sie viel Geld verdienen.“

Bewerber : „Der Erwerb von Reichtum ist nicht mehr die treibende Kraft in meinem Leben.“

Abteilungsleiter : „Warum sind Sie dann hier?“

Bewerber : „Das habe ich doch bereits gesagt. Weil ich vom Jobcenter Dortmund keinen Sanktionsbescheid erhalten möchte.“

Abteilungsleiter und Personalchefin schauen sich sprachlos an und wissen nicht mehr weiter.

Bewerber : „Wann werde ich von Ihnen hören?“

Personalchefin : „Äh – wir haben noch einige Bewerber eingeladen und im Laufe der nächsten Woche werden wir eine Entscheidung fällen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.“

Bewerber : „Ok, dann benötige ich noch für die Fahrtkostenerstattung eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, daß ich auch hier gewesen bin.“

Personalchefin : „Die erhalten Sie im Personalbüro.“

Bewerber : „Vielen Dank und auf wiedersehen!“

 

Funny_Joke

 

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

*Um eine Rückmeldung des Arbeitgebers an das Jobcenter zu unterbinden, hatte sich der Erwerbslose mittels eines Disclaimers im Bewerbungsanschreiben abgesichert.