Jobcenter-Mitarbeiter unterstellen Erwerbslosen Vermittlungshemmnisse, um sie der Arbeitslosenindustrie zur Verwertung zuzuführen

3 Mär

Nach der offiziellen Verschwörungstheorie der Bundesagentur für Arbeit müßte ein junger qualifizierter, psychisch und physisch gesunder Erwerbsloser durch einen Arbeitsvermittler direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sein, weil die Jobbörse-Arbeitsagentur bis 1.500.000 offene Stellen kennen will.

Läßt sich dieses Wunschdenken jedoch in der Praxis nicht verwirklichen, so werden die Ursachen nicht in der offiziellen Verschwörungtheorie der BA gesucht, sondern beim Erwerbslosen. Und wer suchet, der wird schließlich fündig, so die gängige Verschwörungspraxis der BA.

Immer mehr unqualifizierte Jobcenter-Mitarbeiter finden bei gut qualifizierten Erwerbslosen sogenannte Vermittlungshemmnisse, die als Grundlage dazu herhalten sollen sie dennoch zu verwerten, nämlich in „Bildungs-Maßnahmen“, die Vermittlungshemmnisse beseitigen sollen, die es gar nicht gibt.

Viele Jobcenter-Mitarbeiter sind schon psychisch mit sich selbst überfordert, also berufsunfähig aus reiner Unfähigkeit für diesen Beruf, da erwartet die BA noch von ihnen, die Erwerbslosen in fünf Verwertungskategorien mit aufsteigenden Vermittlungshemmnissen (VH) einzuordnen:

a) Informationskunde = keine VH, 1. Arbeitsmarkt („freie Wirtschaft“)
b) Bedarfskunde = leichte VH, 2. Arbeitsmarkt („Zeitabeit“)
c) Betreuungskunde = schwere VH, 3. Arbeitsmarkt („gemeinn. Einrichtungen“)
d) Dauerkunde = sehr schwere VH, 4. Arbeitsmarkt („Bildungseinrichtungen“)
e) Elitärkunde = überhaupt keine VH, nicht verwertbar (nicht sanktionierbar)

Immer mehr Erwerbslose haben jedoch diese gängige Verschwörungspraxis durchschaut und wollen sich nicht mehr von der Arbeitslosenindustrie verwerten lassen. Sie alle unterschreiben seit neuester Zeit einfach keine Eingliederungsvereinbarungen und auch keine Maßnahmeverträge mehr. Das bedeutet in der Praxis : Nie wieder 1-Euro-Jobs und nie wieder Maßnahmen.

Kommt dann die Zuweisung per Eingliederungsverwaltungsakt sind fast ausnahmslos alle Fallmanager unfähig die vermeintlich beanstandeten Vermittlungshemmnisse in dem Schreiben zu benennen und durch welche geeigneten Tätigkeiten der Maßnahmeträger diese beim Erwerbslosen überhaupt abbauen soll.

Fast alle Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsverwaltungsakte (Zuweisungsbescheide), „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ und Maßnahmeverträge sind nichtig, da weder die Vermittlungshemmnisse des Erwerbslosen noch die festgestellten Handlungsbedarfe des Erwerbslosen schriftlich in den zuvor aufgezählten Dokumenten benannt werden und auch nicht durch welche geeigneten Tätigkeiten oder Aktivitäten der Maßnahmeträger diese beim Erwerbslosen überhaupt abbauen soll.

Vermittlungshemmnisse und die daraus herzuleitenden Handlungsbedarfe werden deshalb nicht schriftlich in den zuvor genannten Unterlagen aufgeführt, da nur die wenigsten Jobcenter-Mitarbeiter die dafür notwendige Qualifikation aufweisen, um am Erwerbslosen ein fachgerechtes Profiling durchzuführen. Erwerbslose mit einem vermeintlichen Vermittlungshemmnis sollen nicht mehr länger vom Arbeitsvermittler zu „betreuen“ sein, sondern von einem Fallmanager, denn nur dieser soll vermeintlich dafür qualifiziert sein mit dem Erwerbslosen ein fachgerechtes Profiling durchzuführen, um die Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe festzustellen.

Leider gibt es immer mehr unqualifizierte Fallmanager, die ohne ein fachgerechtes Profiling bei gut qualifizierten Erwerbslosen Vermittlungshemmnisse und Handlungsbedarfe, die es gar nicht gibt, innerhalb der Gespräche bei den persönlichen Einladungen den Erwerbslosen mündlich unter die Weste jubeln, um anschließend den so eingeschüchterten Erwerbslosen einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ in die Hand zu drücken, damit diese sich dann selbst in Eigenregie einen Maßnahmeträger suchen sollen, umgangssprachlich gern als Einlösen des „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines“ geläufig. Sehr aufschlussreich und interessant auch das Interview eines Rechtsanwaltes mit einer Erwerbslosen, die jetzt den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ irgendwo selber einlösen soll.

Viele Erwerbslose rennen dann ohne Sinn und Verstand einfach drauf los, um ihre vom Jobcenter-Mitarbeiter mündlich eingehämmerten Vermittlungshemmnisse, die nur in der Phantasie ihres Fallmanagers existieren, von irgendeinem Maßnahmeträger beseitigen lassen zu wollen, noch bevor die in der Eingliederungsvereinbarung oder des Eingliederungsverwaltungsaktes (Zuweisungsbescheides) genannte Frist des „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines“ abläuft, um keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid zu erhalten.

Hier geht es nicht mehr, um das Beseitigen von vermeintlichen Vermittlungshemmnissen, sondern um das Parken von Millionen von Erwerbslosen in der milliardenschweren Arbeitslosenindustrie, um die Arbeitslosenstatistik zu verschönern und Volksaufstände zu vermeiden, weil es die Arbeitsplätze auch für Leute ohne Vermittlungshemmnisse gar nicht gibt.

Also rennt nicht immer, wie die Doofen zu den 28.500 verschiedenen Maßnahmeträgern und spült der Arbeitslosenindustrie 12,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Kassen, um Vermittlungshemmnisse beseitigen zu lassen, die Ihr überhaupt  nicht habt, denn einen Berufsabschluss mit IHK-Zertifikat geschweige Berufserfahrung erhält man bei den sogenannten „Bildungsträgern“ auch nicht. Oder wollt Ihr in einer 6-monatigen Bewerbungstrainings-Maßnahme in Vollzeit auch mal ohnmächtig vom Stuhl fallen und ins Krankenhaus eingeliefert werden?

Doch selbst mit einer abgeschlossenen IHK-zertifizierten Berufsausbildung und entsprechenden Berufserfahrung stört noch etwas, daß nicht einmal die Fallmanager auf ihrem Schirm haben, nämlich die fehlenden Arbeitsplätze, als einziges und tatsächliches Vermittlungshemmnis. Der Oberhammer ist jedoch, daß 90 Prozent aller Maßnahmezuweisungen formell fehlerhaft sind und somit rechtswidrig sind.  Ein Jobcenter-Mitarbeiter hatte insgesamt acht formelle Fehler in einer einzigen Maßnahmezuweisung! Schon bei einem einzigen Formfehler wäre diese bereits rechtswidrig gewesen.

Man fragt sich langsam, ob die 60.000 Fallmanager der BA auf Anweisung von „oben“ diese Formalfehler absichtlich als Standard-Textbaustein in die Maßnahmezuweisungen einfliessen lassen müssen, damit der Umsatz der Geschäftspartner der Jobcenter, also der Juristen der Sozialgerichtsindustrie gesteigert werden kann oder ob die Fallmanager einfach nur schlicht zu dumm sind korrekte Bescheide zu schreiben oder im schlimmsten anzunehmenden Fall sogar beides zutrifft. Was aber, wenn es keine Dummheit, sondern eiskaltes Kalkül ist? Kommen die rund 1 Million Sanktionsbescheide pro Jahr gegen die Hartz IV-Opfer mit dergleichen „Sorgfalt“ zustande, wie die Maßnahmezuweisungen?

Wer von Euch also aus gesundheitlichen Gründen keine Kraft mehr hat sich Vermittlungshemmnisse und die sich daraus obligatorisch ergebenen „Bildungsmaßnahmen“ unter die Weste jubeln zu lassen, dem empfehle ich ganz dringend diesen Notfallschritt, wirkt IMMER und SOFORT und ist quasi der Thor-Hammer par excellence also der Royal-Flush und somit das höchste Blatt im Poker-Spiel gegen die Arbeitslosenindustrie der Menschenschinder-Sekte und der ultimative Dauer-Schutzschild zur präventiven Sanktionsvermeidung, also zur präemptiven Abwehr von willkürlichen Leistungskürzungen per Sanktionsbescheide durch völlig durchgeknallte und weltabgewandte Jobcenter-Mitarbeiter, wie Arbeitsvermittler und Fallmanager, die immer noch mithilfe ihrer Online-Datenbank https://jobboerse.arbeitsagentur.de, in ihrer virtuellen Stellenmarkt-Simulation leben da nämlich nur knapp 40.000* der vermeintlichen 1,5 Millionen Stellenangebote überhaupt tatsächlich abfragbar sind und alle Möchtegern-Arbeitsvermittler praktisch so eine Art PC-Game der Jobcenter-TYCOON spielen, darüber hinaus an eine Vollbeschäftigungs-Illusion glauben die aber auch nichts mehr mit der Realität auf dem sogenannten „Arbeitsmarkt“ gemein hat, also folglich überhaupt nicht mehr wissen, was sie da im Jobcenter außer als zwangsneurotischer Grundgesetz-Allergiker respektive SGB-II-Fanatiker mit Leistungs-Missbrauch-Paranoia und Sanktionsvermittler mit vorher festgelegter Sanktionsquote eigentlich anderes tun, als entweder für eine korrupte und kollaborierende Zeitarbeitsindustrie oder für die Sanktionsindustrie oder für die Arbeitslosenindustrie zu arbeiten. Möge der Gott des SGB II an welche Jobcenter-Mitarbeiter immer noch glauben, ihrer armen Seele gnädig sein.

Für alle gesundheitlich nicht eingeschränkten Hartz IV-Opfer, die Bildungsmaßnahmen abwehren wollen und sich daran erquicken können mit einer gewissen Art von innerer Arroganz und Schadenfreude die Unwissenheit bzw. Inkompetenz der Mitarbeiter diverser Maßnahmeträger und Jobcenter für sich zu nutzen, um ungestraft einer Bildungsmaßnahme fernzubleiben, um seine persönliche Freiheit zu behalten, anstatt in einer Verwahranstalt die Zeit sinnlos abzusitzen, ist dieser ausführliche und humorvolle Leitfaden gedacht. Das Wissen im folgenden Leitfaden übersteigt jenes eines Arbeitsvermittlers oder Fallmanagers eines Jobcenters oder Mitarbeiters eines Maßnahmeträgers bei vorsichtiger Schätzung, um das 10.000 fache. Nutze es deshalb weise und bleib stets freundlich zu allen Menschen und Du wirst für immer zu den sanktionsfreien Erwerbslosen gehören. Habe keine Angst und teile das Wissen mit den vielen anderen potentiellen Leidensgenossen damit das Ausbeuter-System der Menschenschinder-Sekte und das Sanktions-Terror-Regime aus Nürnberg möglichst rasch, wie ein Kartenhaus, in sich zusammen fallen kann.

* Die Quantität der vermeintlichen Stellenangebote soll sich nach eigenen Angaben zufolge zwischen 750.000 und 1.500.000 Stellenangeboten bewegen. In der Realität dürften jedoch nicht mehr als 40.000 Stellenangebote auffindbar sein, da sich pro Suchanfrage nur maximal 20 Seiten mit jeweils 20 Ergebnissen pro Seite für rund 99 PLZ-Bereiche aufrufen lassen. Eine Angabe von 750.000 bis 1.500.000 Stellenangeboten ist nicht nur irreführend und reines Wunschdenken, sondern dürfte somit eindeutig und getrost dem Genre des Science-Fiction zuzuordnen sein, um so das Heer der Erwerbslosen an den Glauben einer Vollbeschäftigung zu bewegen, um soziale Unruhen zu vermeiden.

** Die Qualität der tatsächlich 40.000 auffindbaren Stellenangebote fällt noch desaströser aus, als die Untersuchung der Stellenangebote in Bezug auf die Quantität. Telefonisch gaben drei Viertel der normalen Arbeitgeber an, daß sie das Stellenangebot nicht mehr vakant hatten und bei einem Viertel das Stellenangebot nie verfügbar war, sprich das Pseudo-Stellenangebot als kostenneutrale Eigenwerbung eingestellt wurde. Bei den Personaldienstleistungen verhält es sich genau umgekehrt. Hier waren drei Viertel der Stellenangebote angeblich immer noch offen und ein Viertel nicht mehr frei, also wieder Eigenwerbung, weil die Jobcenter-Mitarbeiter schlicht zu faul waren das Stellenangebot aus der Jobbörse ordnungsgemäß auszutragen. Offiziell heißt es natürlich dann wieder, daß die Arbeitgeber es vergessen hätten das Stellenangebot aus der Jobbörse-Arbeitsagentur herauszunehmen oder es versäumt hätten beim Jobcenter-Mitarbeiter anzurufen.