Der Professor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat die Aufgabe für das Jobcenter die Arbeitsfähigkeit ggfs. die Arbeitsunfähigkeit eines Erwerbslosen festzustellen. In seinem Gutachten schreibt er : „Die Arbeitsfähigkeit endet spätestens mit dem Tod. Die Arbeitsunfähigkeit verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit.“
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