Eingliederungsvereinbarungen

26 Feb

Eingliederungsvereinbarungen brauchen nicht unterschrieben werden. Denn bei den Eingliederungsvereinbarungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge. Auch die öffentlich-rechtlichen Verträge sind, wie der Name schon sagt, Verträge.

Und für alle Verträge gilt die vom Grundgesetz (GG) in Artikel 2 Absatz 1 garantierte Vertragsfreiheit (Abschlußfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit).

Wenn also die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Job-Centers, der Agentur für Arbeit oder der ARGE meint mit Euch eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) abschließen zu müssen, so braucht Ihr sie nicht zu unterzeichnen.  Die Weigerung der Unterschrift kann auch kein Grund für eine rechtmäßige Leistungskürzung per Sanktionsbescheid sein.

Wer keine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet hat ist befreit von:

  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
  • Arbeitsgelegenheiten nach der Mehraufwandsentschädigung (1 Euro Job)
  • Arbeitsgelegenheit nach der Entgeltvariante
  • Bürgerarbeit (solange nicht sozialversicherungspflichtig)
  • Qualifizierungsmaßnahmen bei sogenannten „Bildungsträgern“ für
    + Bewerbungstraining
    + PC-Führerschein
    + Feststellungsmaßnahmen (Praktika)
    + Fortbildungen in Übungsfirmen/Werkstätten (kaufmännisch/gewerblich)

Das bedeutet:

  • Keine Ausbeutung mehr als regulärer Möbelträger, Lagerarbeiter, Verkäufer usw.  durch vermeintlich gemeinnützige Einrichtungen, wie dem Caritas Sozialwarenkaufhaus oder ähnlichen fraglichen Einrichtungen.
  • Keine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze durch prekäre Dumping-Löhne
  • Keine monatelangen langweiligen Kurse in Vollzeit für Bewerbungstraining und PC-Führerschein deren einzigen Sinn es ist den 28.500 verschiedenen „Bildungsträgern“  pro Jahr ungefähr 12,5 Milliarden Euro aus dem Budget „arbeitsmarkt-politische-Instrumente“ in die Kassen zu spülen

Wer eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet unterstützt die Ausbeutung. Wir benötigen auch keinen 10 Euro Mindestlohn mehr.  Denn einen Mindestlohn bekommt man bekanntlich nur dann, wenn man arbeitet. Wo ist die Arbeit denn?

Die Arbeit wird heute jedoch weitgehend durch Maschinen erledigt und den Rest hat man nach China und Indien ausgelagert.

Daher brauchen wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern die o.g. Informationen entsprechen meiner Ansicht, welche auf gegenwärtigem Recht beruhen und ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt habe.