Erwerbsloser schockt Personaldisponentin durch skurilles Telefongespräch wegen Fahrtkostenvorschuss durch das Jobcenter

20 Okt

Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen, der von einem Zeitarbeitsunternehmen telefonisch zurückgerufen worden war, nachdem er sich auf ein Stellenvermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung von seinem Jobcenter als Callcenter-Agent dort beworben hatte. Das Gespräch verlief, wie folgt :

Personaldisponentin : „Guten Tag Herr Schmidt. Hier ist Firma Handstad Personaldienstleistungen. Sie hatten sich bei uns als Callcenter-Agent beworben.“

Bewerber : „Ja, das ist richtig.“

Personaldisponentin : „Wir möchten Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen.“

Bewerber : „Gern“

Personaldisponentin : „Wann hätten Sie Zeit?“

Bewerber : „Praktisch sofort“

Personaldisponentin : „Ja toll, sagen wir in einer Stunde?“

Bewerber : „Das geht leider nicht.“

Personaldisponentin : „Warum?“

Bewerber : „Ich verfüge über keinen PKW und habe im Moment kein Geld, um mit Bus oder Bahn so weit zu fahren.“

Personaldisponentin : „Und wie soll es jetzt weitergehen?“

Bewerber : „Könnten Sie mir bitte eine schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch schicken, damit ich mir vom Jobcenter die Reisekosten als Vorschuß geben lassen kann?“

Personaldisponentin : „Ja, ich übersende Ihnen die Einladung an die E-Mail Adresse, die Sie in Ihrer Bewerbung angegeben haben“.

Bewerber : „Nein, das geht leider nicht.“

Personaldisponentin : „Warum denn nicht?“

Bewerber : „Ich habe keinen Drucker und muß doch die Einladung meiner Fallmanagerin schriftlich vorlegen, um den Reisekostenvorschuß zu beantragen.“

Personaldisponentin : „Wie lang dauert das denn bis Sie über das Geld verfügen können?“

Bewerber : „Diese Woche wird das nichts mehr.“

Personaldisponentin : „Wieso das denn nicht?“

Bewerber : „Schauen Sie mal. Heute ist Montag. Wenn Sie die Einladung heute an mich vor 17 Uhr noch ´rausschicken, dann ist sie frühestens Dienstag zwischen 12 und 13 Uhr in meinem Briefkasten. Um die Uhrzeit kann ich beim Jobcenter keinen Verrechnungs-Scheck mehr abholen. Den Verrechnungs-Scheck kann ich frühstens mittwochs zwischen 09 und 12 Uhr abholen. Wenn ich den Verrechnungs-Scheck Mittwoch vor 12 Uhr bei meiner Bank einreiche, ist er frühstens nach drei Werktagen also am nächsten Montag um 12 Uhr auf meinem Bankkonto gutgeschrieben, ansonsten erst nächste Woche Dienstag, ab 12 Uhr.“

Personaldisponentin : „Ich weiß nicht, ob ich die Stelle noch bis nächsten Dienstag freihalten kann.“

Bewerber : „Wenn es so eilig ist, könnten Sie mir den Arbeitsvertrag per E-Mail übersenden?“

Personaldisponentin : „Warum das denn?“

Bewerber : „Ja zum Lesen und gegebenenfalls zur Unterschrift, dann könnte ich Ihnen den Arbeitsvertrag in der Stadt schon mal ausdrucken lassen und unterschrieben per Post zurücksenden.“

Personaldisponentin : „Wir verschicken doch keine Arbeitsverträge von uns herum. Wir kennen Sie doch überhaupt nicht.“

Bewerber : „Ich kenne Sie doch auch nicht und trotzdem haben Sie meine kompletten Bewerbungsunterlagen von mir erhalten, damit Sie sich ein Bild davon machen können, was ich Ihnen anzubieten habe. Wäre es da nicht fair, daß Sie mir Ihren Arbeitsvertrag übersenden, damit ich mir ein Bild von Ihnen machen kann?“

Personaldisponentin : „Nein, Herr Schmidt, ich schicke Ihnen den Arbeitsvertrag nicht zu.“

Bewerber : „Haben Sie denn überhaupt eine Stelle vakant?“

Personaldisponentin : „Das geht Sie überhaupt nichts an, Herr Schmidt. Im übrigen möchte ich von Ihrer Bewerbung Abstand nehmen, wenn es Ihnen so viel Mühe macht uns zwecks eines Vorstellungsgesprächs zu besuchen. Ich werde mich bei Ihrer Fallmanagerin über Sie beschweren.

Bewerber : „Das können Sie gerne machen, ich habe dieses Telefonat übrigens zu internen Schulungszwecken für Erwerbslose zum adäquaten Umgang mit Zeitarbeitsfirmen aufgezeichnet. Wären Sie damit einverstanden, daß ich es meiner Fallmanagerin als MP3 per E-Mail übersende?

Die Personaldisponentin beendete abrupt das Gespräch.

 

Funny_Joke

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.