Erwerbsloser kündigt Millionen-Klage gegen Träger von „Null Euro Jobs“ wegen Aufwendung für körperlicher Abnutzung (AfkA) an

9 Jul

Soeben erreicht mich die E-Mail eines vorausdenkenden Erwerbslosen aus Hamburg, der bereits rund 6 Monate vor Einführung der „Null Euro Jobs“ gegen die Träger juristischen Widerstand mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe angekündigt hat.

Nach der Auffassung seines Rechtsanwaltes darf der Gesundheitszustand von Erwerbslosen während und nach dem Zeitraum der „Null Euro Jobs“ nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.  Stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes physisch und/oder psychisch fest, so haben die Träger von „Null Euro Jobs“ für die Kosten zur Rehabilitation von Körper und Psyche bis zu dem Zeitpunkt des Gesundheitszustandes geradezustehen der unmittelbar vor Antritt der Beschäftigung bestanden habe, so der Rechtsanwalt.

Die Aufwendung für körperliche und geistige Abnutzung entspricht steuertechnisch gesehen exakt demselben Aufwand, welcher erforderlich ist, den ursprünglichen Gesundheitszustand vor Maßnahmeantritt wiederherzustellen und ist streng genommen steuerlich absetzbar, so die Ausführungen des Rechtsanwaltes.