Zwischen August 2011 und Juli 2012 wurden rund 1,017 Millionen Sanktionen pro Jahr verhängt, bei einer Sanktionsquote von ca. 3,2%. Anhand der Anzahl der Sanktionen und der Sanktionsquote läßt sich ausrechnen, wieviel Bezieher von Leistungen nach Hartz-IV die BRD insgesamt hat.
Wieviel Sanktionen bekommt denn nun ein Bezieher von Leistungen nach Hartz-IV (einschließlich Aufstocker) im Jahr durchschnittlich? Wieviel Hartz-IV Bezieher (einschließlich Aufstocker) haben wir nun wirklich?
15,9 Millionen Arbeitslose = bei 2 Sanktionen/(Leistungsbezieher & Jahr)
21,2 Millionen Arbeitslose = bei 1,5 Sanktionen/(Leistungsbezieher & Jahr)
31,8 Millionen Arbeitslose = bei 1 Sanktion/(Leistungsbezieher & Jahr)
Nach drei aufeinander folgenden Sanktionen fällt jedoch der Anspruch auf Leistungen komplett weg. Daher kann theoretisch ein Bezieher von Hartz-IV pro Jahr nicht mehr als drei mal sanktioniert werden.
Sicherlich handelt es bei den Erwerbslosen auch nicht jedes Jahr immer um dieselben Menschen. Manche kommen in den Leistungsbezug herein, andere gehen wieder heraus. Ich kann mir gut vorstellen, daß die Mehrheit mindestens eine 10% Sanktion pro Jahr durch ein Meldeversäumnis (zur Vorladung nicht erschienen) erhalten.
Aus diesem Grund vermute ich, daß die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen Menschen bei ungefähr 21,2 Millionen Arbeitslosen zu finden sein wird.
Die Mehrheit der Politiker im Bundestag kennen § 233 StGB nicht. Also nochmal in aller Deutlichkeit
„Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit … in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
Quelle : Strafgesetzbuch Paragraph §233 StGB hier
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