Private Arbeitsvermittlung lockt mit SIM-Karte (10 Euro) für Unterschrift auf Vermittlungsvertrag (2.500 Euro)

23 Jul

Einer meiner Leser hat eine schriftliche Aufforderung von seinem Jobcenter erhalten, sich schriftlich bei einer privaten Arbeitsvermittlung um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Call-Center-Agent zu bewerben.

Nach erfolgter schriftlicher Bewerbung per E-Mail erhielt mein Leser ebenfalls per E-Mail die Aufforderung beigefügten privaten Vermittlungsvertrag mit einem Honorar von 2.500 Euro zu unterzeichnen und mit dem Vermittlungsgutschein zurück zusenden.

Im Gegenzug dazu wurde ihm als Dankeschön eine SIM-Karte für sein Handy mit 10 Euro Startguthaben (auch zum wieder aufladen) angeboten, die in Kürze per Post ohne jegliche Kosten zugestellt werden sollte.

Mein Leser antwortete, wie folgt:

Kein Zustandekommen des privaten Arbeitsvermittlungsvertrages

Sehr geehrter Herr xy (Arbeitsvermittlung xy),

leider kann ich Ihrer Aufforderung zur Unterzeichnung Ihres Arbeitsvermittlungsvertrages nicht nachkommen.

Ihr Auftraggeber ist das Jobcenter xy von der ich die Aufforderung erhalten habe mich bei Ihnen zu bewerben.

Ebenfalls müßten Sie meiner Fallmanagerin Frau xy vom Jobcenter xy das Angebot “SIM-Karte mit Startguthaben von 10 Euro zum Wiederaufladen” zukommen lassen und nicht mir. Denn Frau xy war so freundlich und hatte mir einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro für einen privaten Arbeitsvermittler überreicht. Das bedeutet, aber nicht, daß im Falle einer Vermittlung die 2.000 Euro über mein Bankkonto fliessen. Sie müssen mit dem Jobcenter xy abrechnen und daher ist Ihr korrekter Vertragspartner das Jobcenter xy.

Also bitte keine privaten Arbeitsvermittlungsverträge zur Unterzeichnung oder SIM-Karten mit aufladbarem Startguthaben von 10 Euro an mich richten, sondern direkt:

an das Jobcenter xy

P.S.: Schon mal über Bonusmeilen anstatt SIM-Karten für fleißige Fallmanager(innen) nachgedacht?

Mein Leser hat weder eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch noch einen Arbeitsvertrag erhalten. Die private Arbeitsvermittlung hat sich einfach nicht mehr gemeldet.  Die komplette Korrespondenz liegt mir vor und kann auf Wunsch öffentlich gemacht werden.