Kein Job? Kein Geld? Keine Ahnung, wie´s weitergeht? In diesem Fall gründet man einfach eine Bank. Laut §18 Abs. 2 HGB kein Problem, denn die Firmenbezeichnung muß der Wahrheit entsprechen, um eine Täuschung über die Art und den Umfang des Geschäftes zu vermeiden.
Wer von Anbeginn mit Wahrheit und Klarheit idealerweise schon im Firmennamen ´rausrückt, erspart sich später eine Menge unschöner nerviger Fragen, warum und wieso man schon wieder pleite ist. Typischer und treffenderweise nennt man ein solches Fiasko einfach Bank für Internationale Zahlungsunfähigkeit (BIZ).
Denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit haftet laut Kleingedrucktem einfach der Kunde mit seinem Sachvermögen. Da eine solche Abwicklung mit Rat und Tat international garantiert ist, könnte sie auch getrost unter Bank für Internationale Zusammenarbeit (BIZ) oder Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) firmieren.
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