Erwerbsloser schockt Fallmanager mit Nikolaus-Grußkarte aus dem Irrenhaus

6 Dez

Lieber Fallmanager,

vielen Dank für Ihren Sanktionsbescheid vom gestrigen Tag. Ich weiß Sie mussten so handeln, weil Sie keinen Mut aufbringen konnten gegenüber Ihrem Dienstherrn für meine Grundrechte zu remonstrieren.

Auch ich habe heute morgen gehandelt, aber anders, als Sie es sich in Ihren kühnsten Träumen mit Ihrer Grundgesetz-Allergie und als gestandener SGB II-Fanatiker mit Ihrer Leistungsmißbrauch-Paranoia jemals vorstellen könnten.

Voller Freude griff ich zum Telefon und wählte den gebührenfreien Notruf 112 und berichtete dem Diensthabenden von meinen Suizidgedanken, die mein Fallmanager durch das Vermitteln von Sanktionen immer wieder in mir hervorriefen würden.

Innerhalb von nur zehn Minuten stand ein Rettungswagen mit Blaulicht vor meinem Haus, welcher mich direkt in die LWL-Warstein fuhr. Schon im Wagen durfte ich entscheiden, ob ich lieber sitzen oder liegen möchte, erhielt zudem eine wärmende Decke und einen Kaffee. Einen Service, den ich bei Ihnen im Hause gänzlich vermisse.

Nach meiner Ankunft erhielt ich vom diensthabenden Arzt zur Beruhigung 20 mg Valium intravenös. Danach wurde ich untersucht und später vernommen, wer oder was mich denn so aufgeregt hätte und wieso ich suizidiale Gedanken entwickeln würde. Wie in Trance ist dabei mehrfach Ihr Name gefallen.

Mein Zimmer gefällt mir sehr gut. Alles ist sehr hell und geräumig. Es ist gut durchgeheizt und schön mollig warm hier, fließend warmes Wasser mit Bad, täglich frische Handtücher und Bettwäsche. Fernsehen, Telefon und W-LAN gratis. Einfach großartig!

Heute Mittag gibt es in der Kantine gefüllte Rinderrouladen, Kartoffel-Knödel mit Rotkohl. Dazu einen lieblichen Rotwein, den ich mir aus meinem bescheidenen Weingut von zuhause mitgebracht habe. Was gibt es bei Ihnen heute im Jobcenter in der Kantine zu essen? Können Sie auch aus drei verschiedenen Gerichten wählen?

Heute Nachmittag habe ich Gruppentherapie. Dabei sollen unsere Beweggründe der suzidialen Gedanken vertieft werden. Zu diesem heiklen Thema habe ich Ihre Leistungskürzung per Sanktionsbescheid und Ihren Eingliederungsverwaltungssakt mit Ihrer vollen handschriftlichen Unterschrift als Einführungsmaterial mitgenommen über die ich diskutieren möchte. Ich werde versuchen für Sie ein mildes Wort einzulegen, wenn sich diese Situation ergeben sollte.

Ihre juristischen Möglichkeiten sind bereits schon jetzt erschöpft, da selbst eine Aufhebung des Sanktionsbescheides oder des Eingliederungsverwaltungsaktes Ihrerseits nichts mehr nützen würde, weil der Schaden infolge Ihrer Falschberatung bereits eingetreten ist für den Sie nach §823 BGB schadensersatzpflichtig sind.

Morgen zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr ist bei uns Chef-Arzt-Visite. Hinter vorgehaltener Hand war schon zu hören, daß ich an einer Fallmanager induzierten Suizidalität erkrankt sein soll. Sollte sich der Verdacht morgen als Diagnose wirklich bestätigen, ließ meine Krankenkasse vorhin am Telefon schon verlauten, daß die Behandlungskosten zwar gedeckt seien, aber diese von Ihrer Berufhaftpflicht einzufordern wären. Sie haben doch eine Berufshaftpflicht oder? Ansonsten haften Sie nämlich mit Ihrem Privatvermögen.

 

Ich schicke Ihnen morgen
wieder eine Postkarte

Viele liebe Grüße

 

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