Erwerbsloser von Geschäftsstellenleiterin eines karitativen Altenpflegeheims im Gespräch verhöhnt

5 Feb

Soeben erreicht mich ein besonders krasser Fall eines Erwerbslosen per E-Mail.  Der Erwerbslose wurde zunächst per Stellenvermittlungsangebot mit Rechtsfolgenbelehrung aufgefordert umgehend und direkt ohne vorherige schriftliche Bewerbung ein Vorstellungsgespräch per Telefon bei einem karitativen Altenpflegeheim zu vereinbaren, was er unverzüglich nach Erhalt des Angebotes tat.

Beim darauffolgenden persönlichen Vorstellungsgespräch wurde er dann von der Geschäftsstellenleiterin des Pflegeheims im Beisein ihrer Assistentin befragt, warum er denn nicht wenigstens zum Vorstellungsgespräch seine Bewerbungsunterlagen mitgebracht hätte und sich im Vorfeld nicht normal, wie andere Mitarbeiter auch schriftlich bewerben könne. Die nächste Frage lautete dann,  ob er sich für diese Tätigkeit überhaupt interessiere. Geistesgegenwärtig antwortete der Erwerbslose, daß sich diese Frage überhaupt nicht stelle,  da er von seiner Fallmanagerin eine schriftliche Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten habe direkt ein Vorstellungstermin zu vereinbaren.

Die zwei Mitarbeiterinnen sollen zunächst sprachlos gewesen sein und den Erwerbslosen völlig entgeistert angestarrt haben.  Als er daraufhin das Schweigen unterbrach indem er den Damen nunmehr erläutern wollte, was ihm drohe, wenn er sich nicht um ein Vorstellungsgespräch bemüht hätte, wurde er harsch von der Geschäftsstellenleiterin des Pflegeheims unterbrochen, welche dann meinte :  „Dann bekommen Sie tüchtig Schimpfe von Ihrer Fallmanagerin!“ Unbeirrt von dieser unqualifizierten Aussage der Chefin erläuterte der Erwerbslose ihr dann, daß der §31 des SGB II keine Schimpfe vorsieht, sondern eine Leistungskürzung seiner Grundsicherung per Sanktionsbescheid, welchen er nicht riskieren wolle und er nur deshalb allein erschienen wäre und wann er denn jetzt anfangen könne.

Die Geschäftsstellenleiterin soll dann aufgesprungen sein und Beschwerde bei seiner Fallmanagerin angekündigt haben mit der Empfehlung den Erwerbslosen in eine Bewerbungstraining-Maßnahme stecken zu lassen, damit er lerne, wie er sich richtig in einem Vorstellungsgespräch zu verhalten habe. Daraufhin soll der Erwerbslose spontan gefragt haben, ob diese Bewerbungstrainings-Maßnahmen auch in ihrem Hause des karitativen Altenpflegeheims stattfinden würden. Die Gesichter der beiden Frauen sollen sich dann plötzlich  so sehr verfinstert haben, daß der Erwerbslose mit augenblicklichem Blitzschlag gerechnet haben will.