Erwerbsloser schockt Zeitarbeitsunternehmen durch Erscheinen mit Beistand beim Vorstellungsgespräch

8 Feb

Soeben erreicht mich die E-Mail eines Erwerbslosen mit der Bitte um Veröffentlichung. Der Erwerbslose hatte einen Stellenvermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung für eine Tätigkeit als Produktionshelfer im 3 Schichtbetrieb bei einem Zeitarbeitsunternehmen erhalten auf das er sich unverzüglich schriftlich bewarb und daraufhin auch eine schriftliche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen.

Sein Nachbar ebenfalls erwerbslos und im Besitz eines PKWs fuhr den Bewerber zum Vorstellungsgespräch und begleitete in zunächst bis zum Empfang, wo der Bewerber sich meldete und sofort einen Personalfragebogen von der Mitarbeiterin ausgehändigt bekam den er ausfüllen sollte. Wie zu erwarten erkundigte sich die Sekretärin sofort, wen er denn da mitgebracht hätte. Der Bewerber antwortete, daß der Herr sein Chauffeur sei, weil die Batterie seines PKWs den Geist aufgegeben hätte. Nachdem der Bewerber den Personalfragebogen ausgefüllt hatte wurde er aufgerufen sie zu begleiten.

Wie selbstverständlich erhoben sich der als Chauffeur getarnte Beistand, sowie der Erwerbslose und beide marschierten Richtung Back-Office, als die Sekretärin plötzlich den Begleiter aufrief, gefälligst draußen im Foyer zu warten, da er keinen Termin hätte. Da entgegnete der Erwerbslose, daß das nicht ganz korrekt sei und zückte eine Kopie seines Bewerbungsanschreibens und fragte die Sekretärin, ob sie das Kleingedruckte auf dem Anschreiben nicht gelesen hätte, welches lautete „Ich behalte mir das Recht vor zum Vorstellungsgespräch einen Beistand mitzubringen“. Sichtlich entsetzt nahm die Sekretärin dem Erwerbslosen die Kopie aus der Hand und traute ihren Augen nicht, wurde plötzlich ganz ruhig und blass. In diesem Augenblick nahm der Bewerber ihr den bereits ausgefüllten Personalfragebogen wieder ab den sie noch in der Hand hielt, als sie plötzlich beide freundlich bat im Foyer nocheinmal Platz zu nehmen und verschwand in den hinteren Büroräumen.

Die findigen Erwerbslosen vernahmen lautes weibliches Geschrei aus dem Backoffice. Offenbar rechtfertigte sich die Sekretärin gegenüber ihrem Vorgesetzen und wurde dabei sehr ungehalten. Nach rund drei Minuten kam sie wieder heraus und meinte, daß die Personaldienstleistung von der Bewerbung des Erwerbslosen Abstand nehmen möchte, worauf der Erwerblose erwiderte, daß er noch eine Bescheinigung  für das Jobcenter benötigte, daß er auch vorstellig gewesen sei, damit er sich die Fahrtkosten vom Jobcenter wiederholen könne. Die Sekretärin soll bei der Unterzeichnung der Bescheinigung für das Jobcenter ziemlich stark gezittert haben.

Nachtrag :

Eine Firma, die die Anwesenheit eines Beistandes nicht erwünscht, kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Beistand auffordern die Geschäftsräume zu verlassen. Verläßt der Beistand nicht freiwillig die Geschäftsräume der Firma, so kann die Firma den Sicherheitsdienst rufen und den Beistand gewaltsam entfernen lassen.

Eine vorherige Ankündigung der Anwesenheit eines Beistandes oder eines Rechtsanwaltes für das Geschäftstreffen (Vorstellungsgespräch) ist nur dann sinnvoll, wenn es allgemein unüblich ist bei dem Geschäftstreffen einen Beistand oder einen Rechtsanwalt mitzubringen.

Eine Firma, die trotz dieser Ankündigung eine Einladung zum Geschäftstreffen (Vorstellungsgespräch) verschickt, bekundet damit, daß sie damit einverstanden ist. Es gibt Geschäftsleute, die bringen zu einem einzigen Geschäftstreffen mindestens zwei bis drei Rechtsanwälte mit und sind damit immer noch nicht auf der sicheren Seite, wenn der einladende Geschäftspartner ein listiger Geschäftspartner ist. In der Regel kann aber gesagt werden, daß die Anwesenheit mehrerer Beistände oder Rechtsanwälte die Chance erhöhen das Risiko einer Täuschung zu minimieren.

Für den Fall, daß Geschäftsgeheimnisse und/oder Interna innerhalb der Anbahnung eines Geschäftes (Vorstellungsgespräch) zur Sprache kommen sollten, kann der Beistand oder der Rechtsanwalt eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.