Erwerbsloser blamiert sechs Rechtsanwälte des größten Zeitarbeitsunternehmens beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt bis auf die Knochen

10 Feb

Hauptverhandlung beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Thema heute : Ab wann müssen Leiharbeitskräfte der Stammbelegschaft gleichgestellt werden.

Erschienen sind der mittlerweile wieder erwerbslose Leiharbeiter als Kläger in Begleitung seines Rechtsanwaltes und die Beklagte vertreten durch sechs Rechtsanwälte des größten Zeitarbeitsunternehmens in Deutschland. Die Verhandlung wird eröffnet. Der Richter bittet den Kläger die Klage zu verlesen und zu begründen.

Rechtsanwalt des Klägers : „Ich beantrage Gleichstellung des Leiharbeiters mit der Stammbelegschaft des Entleihbetriebes ab der ersten Stunde. Menschenrecht, Grundgesetz  und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz dürfen nicht verletzt werden .“

Rechtsanwalt der Beklagten : „Ich zahle 8 Euro die Stunde, später mehr. Begründung keine!“

Leiharbeiter : „Gut, dann komme ich später wieder“, und verließ den Gerichtssaal.

Die verbliebenen Juristen sollen ziemlich betretene Gesichter gemacht haben.