Hüllenbruch in der Jobcenter-Matrix / Verwaltungsgericht Gießen hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei den Jobcentern um eine Behörde handelt mit Urteil vom 24.2.2014

14 Mai

Zwei erheiternde Zitate des Richters aus dem Urteil
vom 24.2.2014 – Seite 5 bis 7

Funny_Joke

„Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung “Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff “Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann.“

„Bei Weiterem fortschreiten derartiger sprachlicher Auswüchse erscheint infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet (vgl. Die Heilige Schrift, 1. Mose 11 Verse 1. 7-9) auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit “Sozialamt“ belassen und statt der neudeutschen Bezeichnung “Kunden“ trifft der Begriff “Antragsteller“ den Kern der Sache besser, denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König, was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur selten der Fall ist. “

 

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Urteil vom 24.02.2014

http://www.nachrichtenspiegel.de/2014/03/27/verwaltungsgericht-giessen-hat-erhebliche-zweifel-dass-es-sich-bei-den-jobcentern-um-eine-behoerde-handelt-mit-urteil-vom-24-2-2014/

 

Mein Kommentar: Wenn die Jobcenter keine Behörden also keine öffentlichen Einrichtungen sind, was sind sie dann? Na? Privatorganisationen!  Klingel lingel ling? Joohhoo!

Aus und vorbei mit der Staatshaftung bei Falschberatungen mit finanziellen Fremdschäden an Erwerbslosen liebe „Fallmanager/innen“ !!! Schon mal über eine Berufshaftpflichtversicherung nachgedacht?