Erwerbsloser stellt sich per FAX an das Jobcenter vom Bewerbungs-Zwang frei

5 Jun

Sehr geehrte Frau Fallmanagerin,

mit viel Humor habe ich heute Ihren schriftlichen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei einer Firma bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte, zur Kenntnis nehmen müssen.

Sicherlich ist Ihnen in der Hektik Ihres Jobcenter-Alltages entgangen, daß die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha mit dem Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 die Hartz-IV Sanktionen für verfassungswidrig hält.

Voller Freude darf ich Ihnen schon jetzt mitteilen, daß ich ab sofort allen Ihren Angeboten mit sogenannter Rechtsfolgenbelehrung nicht mehr nachkommen werde.

Mein  Rechtsanwalt hat vorsorglich gegen Sanktionen Widerspruch eingelegt, so daß alle Widerspruchsverfahren ruhend gestellt werden und alle Sanktionsbescheide aufgehoben werden, bis das Verfahren in Karlsruhe abgeschlossen sein wird.

Das Aktenzeichen der o.g. Beschlussvorlage befindet sich direkt über meinem Aktenzeichen.

 

 

S 15 AS 5157/14 (beim Sozialgericht)
1 BvL 7/15 (beim Bundesverfassungsgericht)

 Mein_Aktenzeichen

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anlage : Widerspruch gegen Sanktionen

 

 —————————————————————————————————————————-

S E N D E B E R I C H T

 —————————————————————————————————————————-

Dieses Fax wurde von einem mobilen Satelliten-Fax mit dem Protokoll FAX over IP von einem Strand auf Mallorca Nähe der Küste Cala Mandia bei Portocristo mit einer Datenübertragungsrate von 14.4 Kbps fehlerfrei übertragen.


Foto : Nicolai Schäfer für Wikipedia