Sehr geehrte Frau Fallmanagerin,
mit viel Humor habe ich heute Ihren schriftlichen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei einer Firma bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte, zur Kenntnis nehmen müssen.
Sicherlich ist Ihnen in der Hektik Ihres Jobcenter-Alltages entgangen, daß die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha mit dem Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 die Hartz-IV Sanktionen für verfassungswidrig hält.
Voller Freude darf ich Ihnen schon jetzt mitteilen, daß ich ab sofort allen Ihren Angeboten mit sogenannter Rechtsfolgenbelehrung nicht mehr nachkommen werde.
Mein Rechtsanwalt hat vorsorglich gegen Sanktionen Widerspruch eingelegt, so daß alle Widerspruchsverfahren ruhend gestellt werden und alle Sanktionsbescheide aufgehoben werden, bis das Verfahren in Karlsruhe abgeschlossen sein wird.
Das Aktenzeichen der o.g. Beschlussvorlage befindet sich direkt über meinem Aktenzeichen.
S 15 AS 5157/14 (beim Sozialgericht)
1 BvL 7/15 (beim Bundesverfassungsgericht)
Mit freundlichen Grüßen
Anlage : Widerspruch gegen Sanktionen
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S E N D E B E R I C H T
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