Immer mehr Erwerbslose fordern das für Maßnahmen erforderliche „individuelle Eingliederungskonzept“ von ihren Fallmanagern ein

27 Sept

Womit man die Jobcenter-Mitarbeiter auch immer schön „auf die Palme bringen kann“ ist, wenn man diese schriftlich per FAX auffordert, das für eine Maßnahme erforderliche individuelle Eingliederungskonzept schnellstmöglich schriftlich nachzureichen. Der Clou: Aus diesem individuellen Eingliederungskonzept muß eindeutig und klar hervorgehen, wie genau die Integration in den „Arbeitsmarkt“ für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuschauen hat. Denn fehlt dieses Schreiben oder ist das Eingliederungskonzept nicht individuell auf den jeweiligen Leistungsempfänger ausgearbeitet worden, dann ist jede Zuweisung rechtswidrig, egal ob aus einer Eingliederungsvereinbarung oder einem Eingliederungsverwaltungsakt heraus.

Und ohne einen qualifizierten Fallmanager kein Profiling des Erwerbslosen. Ohne Profiling, kein individuelles Eingliederungskonzept. Ohne individuelles Eingliederungskonzept keine Eingliederungsvereinbarung. Ohne Eingliederungsvereinbarung keine Maßnahme. Ohne Unterschrift des Erwerbslosen auf dem Maßnahmevertrag keine Maßnahme. Und ohne ein individuelles Eingliederungskonzept kann kein Maßnahmeträger die Maßnahme mit dem Jobcenter überhaupt abrechnen, weil nicht sichergestellt werden kann, ob die vermeintlichen Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe des Erwerbslosen vom Maßnahmeträger überhaupt beseitigt werden können. Ja, so ein Jobcenter-Mitarbeiter hat es schon schwer.

Wenn man dann noch einen Tag nach der Versendung des o.g. Faxes die Dreistigkeit besitzt von seinem Chef-Sessel aus ganz gemütlich bei einer Tasse Kaffee frühmorgens zwischen 07:45 Uhr und 08:00 Uhr seinen Arbeitsvermittler/Fallmanager anzurufen, um sich nett aber bestimmt danach zu erkundigen, wo denn das für die Maßnahme zwingend erforderliche individuelle Eingliederungskonzept bliebe und was der genaue Grund für diese unzulängliche Verzögerung sei, denn schließlich hätten wir laut unserer Bundesregierung eine Arbeitslosenquote von fast unter 2% also Vollbeschäftigung, kann man sehr schöne Augenblicke in den Untiefen völlig weltabgewandter und durchgeknallter Möchtegern-Arbeitsvermittler erleben.

Sie werden sich entweder an völlig sprachlosen bis stotternden oder an tobenden  Mitarbeitern erquicken können. Bei sehr erregbaren oder lauten Zeitgenossen hingegen hat es sich stets bewährt den Telefonhörer in sicherer Distanz zum Ohr zu halten und de-eskalierend zu fragen, ob es ihnen nicht gut ginge und sie etwas zur Beruhigung aus der Apotheke bräuchten gegebenenfalls könnte man aber auch den Notarzt verständigen. Sollte die Situation sich wider Erwarten nicht entspannen und weiter an Fahrt gewinnen, also schreit der unfähige Maßnahme-Vermittler plötzlich laut und hilflos umher bieten Sie ihm die sofortige uneingeschränkte Solidarität an auf der Suche nach einem freien Platz in der nächstgelegenen Psychiatrie, denn er wird es Ihnen später danken.

 

 

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