Die Jobcenter schreiben seit neuestem unter ihre „Vermittlungsvorschläge“ mit Rechtsfolgenbelehrung folgenden schönen Satz :
„Wir weisen darauf hin, dass der vorgenannte Arbeitgeber seinerseits befugt ist, der BA das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens mitzuteilen.“
Und die Erwerbslosen sind dazu übergegangen unter dem DISCLAIMER ihres Bewerbungsanschreibens auch etwas Nettes zu schreiben :
„Wir weisen darauf hin, dass der Unterzeichner befugt ist, zum Vorstellungsgespräch den verantwortlichen Initiator dieser Zwangsbewerbung in Gestalt des Arbeitsvermittlers mitzubringen, um gemeinsam mit dem Rechtsanwalt des Unterzeichners über die Rechtmäßigkeit der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erlangten Informationen von persönlichen Daten an Dritte einer mit einem DISCLAIMER geschützten Bewerbung als Postsendung oder Telefax zu diskutieren bzw. klarzustellen.“
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