Sehr geehrte Frau Fallmanagerin,
mit viel Humor habe ich Ihre Fahrtkostenerstattung vom 24.02.2017 zur Kenntnis nehmen müssen. Sicherlich ist Ihnen in der Hektik des Jobcenter Alltages und bei der Berechnung meiner Fahrtkosten entgangen, daß wir auf einer Kugel leben.
In Ihrer Berechnung tun Sie so, als wenn wir nur auf einer zwei dimensionalen Fläche leben. Ich habe mit meinem Fahrzeug eine deutlich längere Strecke zurückgelegt, als Sie in der Fahrkostenerstattung angaben, dabei bin ich exakt die gleiche Strecke gefahren.
Ich gebe Ihnen Gelegenheit bis zum 10. März 2017 mir den Fehlbetrag auf meinem Konto gutzuschreiben, ansonsten sehe ich mich gezwungen Sie bei dem „Denunziations- und Fake-News-Bekämpfungszentrum“ Correctiv als „neurechten esotherischen Verschwörungstheoretiker“ zu melden und Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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