Fehlende Arbeitsplätze sind Grund für millionenhafte Maßnahmezuweisungen / Viel zu wenig Erwerbslose wehren sich gegen vermeintliche Vermittlungshemmnisse

25 Okt

Viele Arbeitsvermittler und Fallmanager sind heutzutage mittlerweile einfach schlicht weg zu blöd, rechtmäßige Eingliederungsverwaltungsakte oder rechtmäßige Eingliederungsvereinbarungen zu schreiben, um Leistungsempfänger einer „Bildungsmaßnahme“ zuzuweisen. Sozialrichter predigen daher schon seit etlichen Jahren immer wieder vergeblich : Ohne einen qualifizierten Fallmanager kein Profiling des Erwerbslosen. Ohne Profiling, kein individuelles Eingliederungskonzept. Ohne individuelles Eingliederungskonzept keine Eingliederungsvereinbarung. Ohne Eingliederungsvereinbarung keine Maßnahme. Ohne Unterschrift des Erwerbslosen auf dem Maßnahmevertrag keine Maßnahme. Und ohne ein individuelles Eingliederungskonzept kann kein Maßnahmeträger die Maßnahme mit dem Jobcenter überhaupt abrechnen, weil nicht sichergestellt werden kann, ob die vermeintlichen Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe des Erwerbslosen vom Maßnahmeträger überhaupt beseitigt werden können. Guten Morgen!

Ja, so ein Jobcenter-Mitarbeiter hat es schon schwer. Denn für einen Möchtegern-Maßnahme-Vermittler im Jobcenter ist es nämlich gar nicht so einfach eine rechtmäßige Zuweisung zu schreiben. Sind aber alle o.g. Voraussetzungen erfüllt, so beginnt der in der Regel übereifrige Jobcenter-Mitarbeiter von heute schon wieder damit die eigentlich rechtmäßige Zuweisung in einem Augenblick völliger geistiger Umnachtung durch das schlichte Kopieren & Einfügen vorgegebener Textbausteine in die Absurdität und in die Rechtswidrigkeit zu rücken. Fingierte Textbausteine, die die Hilfeleistung des „Förderns & Forderns“ pauschalieren anstatt diese individuell auf den jeweiligen in Betracht kommenden Maßnahmeteilnehmer zu konkretisieren führen nämlich nicht nur oft zu schallendem Gelächter bei den Sozialrichtern, weil diese Pauschalierungen nämlich alle rechtswidrig sind, sondern erfreuen sich aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit auch immer öfters wachsender Beliebtheit gerade bei den Erwerbslosen. Guten Morgen!

Die oftmals nur sehr kurz gehaltenen Begründungen der Sozialrichter, warum die Zuweisung eines Fallmanagers rechtswidrig ist, offenbart dabei immer wieder nicht nur sehr anschaulich die absolut hervorstechende Einfallslosigkeit und besondere Geistesschlichtheit diverser Jobcenter-Mitarbeiter, sondern läßt zudem auch gleich wieder so manches Erwerbslosen-Herz höher schlagen; da der willkürlichen Tyrannei durch die Jobcenter mit sinnlosen Maßnahmen effektiver Einhalt geboten wird und die wertvolle Lebenszeit für die angenehmen und angemessenen Seiten des Berufsstandes eines Hartz IV-Empfängers wieder voll zur Verfügung gestellt werden, um sich beispielsweise bei strahlendem Sonnenschein in einem Cafe an einem Stück Erdbeer-Kuchen, Eierlikör-Sandkuchen oder einem Stück Schwarzwälderkirsch-Torte mit einem Milch-Cafe zu erquicken. Die „schönsten“ Rechtswidrigkeiten, die allesamt zu o.g. Freiheiten führen gibt es nun auch endlich völlig kostenfrei zum Ausschneiden und Sammeln. Guten Morgen!

 

Funny_Joke

 

a) Nicht näher konkretisierte Bewerbungskostenübernahme bei Bewerbungsbemühungen;
b) Nicht näher konkretisierte Maßnahme-Kostenzusage;
c) Mangelnde Konkretisierung der Maßnahme (Flyer als Maßnahmebeschreibung ist nicht ausreichend);
d) Verpflichtung zur Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge, die durch den Maßnahmeträger erfolgen aufgrund fehlender Zumutbarkeitsprüfung des Jobcenters rechtswidrig;
e) Fehlen des individuellen Eingliederungskonzeptes für die Maßnahme (vermeintliche Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe fehlen);
f) Fehlen einer konkreten Maßnahme zur Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit innerhalb des ersten Arbeitsmarktes (keine Simulation bei einer Übungsfirma);
g) Fehlende Begründung für einen Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt sollte immer das letzte Mittel der Wahl (ultima ratio) sein und erst dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Mittel versagt haben und voll ausgeschöpft worden sind. Anhand dieser Hürde scheitern fast alle Eingliederungsverwaltungsakte. Sollte sich herausstellen, daß der Leistungsempfänger noch nie ein fachgerechtes Profiling zur Emittlung seiner Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe durch einen dafür speziell geschulten Fallmanager erhalten hat, dann wurden die sogenannten anderen Mittel noch nicht voll ausgeschöpft und der Verwaltungsakt darf daher nicht zur Anwendung kommen, sprich der Eingliederungsverwaltungsakt ist sofort rechtswidrig.

 

 

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