Warum Maßnahmeträger den Maßnahmevertrag vor der Unterschrift nicht ausgeben

18 Jun

Fast alle Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsverwaltungsakte (Zuweisungsbescheide), „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ und Maßnahmeverträge sind nichtig, da weder die Vermittlungshemmnisse des Erwerbslosen noch die festgestellten Handlungsbedarfe des Erwerbslosen schriftlich in den zuvor aufgezählten Dokumenten benannt werden und auch nicht durch welche geeigneten Tätigkeiten oder Aktivitäten der Maßnahmeträger diese beim Erwerbslosen überhaupt abbauen soll.

Vermittlungshemmnisse und die daraus herzuleitenden Handlungsbedarfe werden deshalb nicht schriftlich in den zuvor genannten Unterlagen aufgeführt, da nur die wenigsten Jobcenter-Mitarbeiter die dafür notwendige Qualifikation aufweisen, um am Erwerbslosen ein fachgerechtes Profiling durchzuführen. Erwerbslose mit einem vermeintlichen Vermittlungshemmnis sollen nicht mehr länger vom Arbeitsvermittler zu „betreuen“ sein, sondern von einem Fallmanager, denn nur dieser soll vermeintlich dafür qualifiziert sein mit dem Erwerbslosen ein fachgerechtes Profiling durchzuführen, um die Vermittlungshemmnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe festzustellen.

Leider gibt es immer mehr unqualifizierte Fallmanager, die ohne ein fachgerechtes Profiling bei gut qualifizierten Erwerbslosen Vermittlungshemmnisse und Handlungsbedarfe, die es gar nicht gibt, innerhalb der Gespräche bei den persönlichen Einladungen den Erwerbslosen mündlich unter die Weste jubeln, um anschließend den so eingeschüchterten Erwerbslosen einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ in die Hand zu drücken, damit diese sich dann selbst in Eigenregie einen Maßnahmeträger suchen sollen, umgangssprachlich gern als Einlösen des „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines“ geläufig. Sehr aufschlussreich und interessant auch das Interview eines Rechtsanwaltes mit einer Erwerbslosen, die jetzt den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ irgendwo selber einlösen soll.

Viele Erwerbslose rennen dann ohne Sinn und Verstand einfach drauf los, um ihre vom Jobcenter-Mitarbeiter mündlich eingehämmerten Vermittlungshemmnisse, die nur in der Phantasie ihres Fallmanagers existieren, von irgendeinem Maßnahmeträger beseitigen lassen zu wollen, noch bevor die in der Eingliederungsvereinbarung oder des Eingliederungsverwaltungsaktes (Zuweisungsbescheides) genannte Frist des „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines“ abläuft, um keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid zu erhalten. Dabei gehen prinzipiell immer alle verängstigten Erwerbslosen den Maßnahmeträgern voll auf den Leim, denn auch die Mitarbeiter der Maßnahmeträger weigern sich stets Vermittlungshemmnisse und Handlungsbedarfe des Erwerbslosen in den Maßnahmevertrag zu schreiben, weil die Mitarbeiter der Maßnahmeträger genau wissen, daß entweder die Vemittlungshemmnisse gar nicht existieren oder sie die Vermittlungshemmnisse, wie zum Beispiel eine fehlende abgeschlossene Ausbildung mit IHK-Zertifikat oder fehlende Berufserfahrung, gar nicht beseitigen können, weil sie die entsprechenden Tätigkeiten oder Aktivitäten nicht in ihrem Programm anbieten.

Stattdessen hört der Erwerbslose von den Mitarbeitern der Maßnahmeträger dann Sätze, wie : „Jetzt unterzeichnen wir erst einmal den Maßnahmevertrag und Morgen sehen wir weiter“. Von der Beseitigung vermeintlicher Vermittlungshemmnisse hört man nie wieder etwas, weil das ist jetzt schon kein Vertragsgegenstand mehr. Nun steckt der arglistig getäuschte Erwerbslose in der Maßnahme. Bricht der Erwerbslose vorzeitig also vor Ende der Maßnahmedauer die Maßnahme ab, erhält der Erwerbslose eine 30%ige Leistungskürzung per Sanktionsbescheid vom Jobcenter und optional eine saftige Rechnung des Maßnahmeträges, denn dieser bekommt nur solange Zuschüsse vom Jobcenter, solange der Erwerbslose auch tatsächlich zur Maßnahme erscheint. Den Rest holt sich der Maßnahmeträger vom Erwerbslosen. Öfters mal das Kleingedruckte im Maßnahmevertrag lesen, aber das Kleingedruckte ist ja bekanntlich schlecht für die Augen.

Das ist auch der Grund dafür warum so viele Maßnahmeträger sich so vehement dagegen wehren den Erwerbslosen den Maßnahmevertrag noch vor Unterschrift auszuhändigen. Der Erwerbslose könnte ja auf die Idee kommen diesen Maßnahmevertrag mit oder ohne Rechtsanwalt vor dem Sozialgericht wegen Ermangelung in Konkretisierung der Vermittlungshemmnisse respektive festgestellter Handlungsbedarfe für nichtig erklären zu lassen und nichtige Maßnahmeverträge können mit dem Jobcenter natürlich nicht abgerechnet werden und der Maßnahmeträger geht finanziell leer aus. Einem Erwerbslosen ist es gelungen einen dubiosen Maßnahmevertrag im Beisein der Mitarbeiter des Maßnahmeträgers blitzschnell in Gewahrsam zu nehmen und mit seinem PKW zu fliehen, was in einer Verfolgungsjagd bis zu seiner Wohnung mit einem POLIZEI-Aufgebot endete.

Das diese Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsverwaltungsakte (Zuweisungsbescheide), „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ und Maßnahmeverträge ohne genaue schriftliche Benennung der Vermittlungshemmnisse, wie auch der Handlungsbedarfe, allesamt mangels Konkretisierung vor Sozialgerichten regelmäßig für nichtig erklärt werden, um finanziellen Mißbrauch durch die Maßnahmeträger zu vermeiden, erzählen die verwirrten und geistig völlig überforderten Fallmanager den ahnungslosen Erwerbslosen nicht.

Hier geht es nicht mehr, um das Beseitigen von vermeintlichen Vermittlungshemmnissen, deren Ermittlung übrigens auf die Erwerbslosen ausgelagert wird, sondern um das Parken von Millionen von Erwerbslosen in der milliardenschweren Arbeitslosenindustrie, um die Arbeitslosenstatistik zu verschönern und Volksaufstände zu vermeiden, weil es die Arbeitsplätze auch für Leute ohne Vermittlungshemmnisse gar nicht gibt.

Also rennt nicht immer, wie die Doofen zu den 28.500 verschiedenen Maßnahmeträgern und spült der Arbeitslosenindustrie 12,5 Milliarden Euro pro Jahr in die Kassen, um Vermittlungshemmnisse beseitigen zu lassen, die Ihr überhaupt  nicht habt, denn einen Berufsabschluss mit IHK-Zertifikat geschweige Berufserfahrung erhält man bei den sogenannten „Bildungsträgern“ auch nicht.

Doch selbst mit einer abgeschlossenen IHK-zertifizierten Berufsausbildung und entsprechenden Berufserfahrung stört noch etwas, daß nicht einmal die Fallmanager auf ihrem Schirm haben, nämlich die fehlenden Arbeitsplätze, als einziges und tatsächliches Vermittlungshemmnis.

Der Oberhammer ist jedoch, daß 90 Prozent aller Maßnahmezuweisungen formell fehlerhaft sind und somit rechtswidrig sind. Ein Jobcenter-Mitarbeiter hatte insgesamt acht formelle Fehler in einer einzigen Maßnahmezuweisung! Schon bei einem einzigen Formfehler wäre diese bereits rechtswidrig gewesen. Man fragt sich langsam, ob die 60.000 Fallmanager der BA auf Anweisung von „oben“ diese Formalfehler absichtlich als Standard-Textbaustein in die Maßnahmezuweisungen einfliessen lassen müssen, damit der Umsatz der Geschäftspartner der Jobcenter, also der Juristen der Sozialgerichtsindustrie gesteigert werden kann oder ob die Fallmanager einfach nur schlicht zu dumm sind korrekte Bescheide zu schreiben oder im schlimmsten anzunehmenden Fall sogar beides zutrifft.

Was aber, wenn es keine Dummheit, sondern eiskaltes Kalkül ist? Kommen die rund 1 Million Sanktionsbescheide pro Jahr gegen die Hartz IV-Opfer mit dergleichen „Sorgfalt“ zustande, wie die Maßnahmezuweisungen? Manche Jobcenter-Mitarbeiter verweigern sich den Hartz IV-Empfängern die finanzielle Lebensgrundlage einzuschränken oder komplett zu streichen! Eine Ex-Fallmanagerin aus Hamburg-Altona bekam etwas was die meisten Jobcenter-Mitarbeiter niemals erfahren. Die anderen Fallmanager waren offenbar nie mit dem Grundgesetz konfrontiert, mußten sich niemals mit der Remonstrationspflicht und der Sterblichkeit der Hartz IV Empfänger befassen und waren sich nie bewußt, wie zerbrechlich das Leben physisch oder psychisch ist oder wie bedeutend jeder Augenblick des Lebens überhaupt sein muß. Also ist ihr Leben nie in den Brennpunkt gerückt. Sie schwammen immer mit der Masse ohne Plan oder hochgesteckte Ziele , wie ein begriffsstutziges Stück Treibgut im Universum. Sie taten immer nur brav ihre Pflicht ohne jemals die außergewöhnlichen Gelegenheiten, die sich ihnen boten wahrzunehmen. Sie überlegten niemals, um die Würde der Menschen zu wahren, noch übernahmen sie die Verantwortung für das Leben der Hartz IV Empfänger, noch hörte man von weiteren Jobcenter-Mitarbeitern die sich weigerten zu sanktionieren. Sie unternahmen nie etwas aufgrund eigener Initiative. Und aus diesem Grund sind sie niemals jemanden aufgefallen. Möge der Gott des SGB II an welche sie immer noch glauben, ihrer armen Seele gnädig sein. Die unbekannte Zukunft rollt auf uns zu und zum ersten Mal sehe ich ihr mit einem Gefühl der Hoffnung entgegen. Denn, wenn eine Ex-Fallmanagerin aus Hamburg-Altona den Wert eines Hartz IV-Empfängers schätzen lernen kann, dann können es die anderen 59.999 vielleicht auch.